Photovoltaik Anlage auf dem Dach

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TeamAustria
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Danke euch beide, werden wir uns beides noch mal ansehen!


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Ach
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

kreien hat geschrieben: 23. Nov 2023 00:46 Für Applikationen mit Bedarf an Prozesswärme sind auch weiterhin Blockheizkraftwerke (BHKW) eine interessante EEG-Lösung, die gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz auch mit einer Einspeisevergütung bedacht wird.

Ich war mal in dem Bereich tätig, und die Lösungen mit dem besten Wirkungsgrad waren immer Schwimmbäder, Chemische Industrie und Klärwerke. Deine aufzuheizenden Becken dürften ebenfalls eine Bilderbuchapplikation darstellen – schaue es dir mal an, und lass das mal für dich strom- bzw. wärmegeführt durchrechnen.
Oder Photovoltaikthermie, auch da produziert man vorrangig Wärme.
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Ach
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

kreien hat geschrieben: 23. Nov 2023 00:46 Für Applikationen mit Bedarf an Prozesswärme sind auch weiterhin Blockheizkraftwerke (BHKW) eine interessante EEG-Lösung, die gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz auch mit einer Einspeisevergütung bedacht wird.

Ich war mal in dem Bereich tätig, und die Lösungen mit dem besten Wirkungsgrad waren immer Schwimmbäder, Chemische Industrie und Klärwerke. Deine aufzuheizenden Becken dürften ebenfalls eine Bilderbuchapplikation darstellen – schaue es dir mal an, und lass das mal für dich strom- bzw. wärmegeführt durchrechnen.
Oder Photovoltaikthermie, auch da produziert man vorrangig Wärme.
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fonprofi
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Auch in AT?
regalboy
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Mir hat man gesagt, dass man mit Photovoltaik (Strom) auf dem Dach + Wärmepumpe mehr Energie erzeugen würde als mit Photovoltaikthermie auf dem Dach.
(wobei ich nicht weiß, ob das "nur" auf den normalen Anwendungsfall bezogen ist, in dem man im Sommer wenn es heiß ist fast keine Wärme benötigt)
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Ach
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

"Das kommt darauf an".
Photovoltaikthermie nutzt inzwischen in der Regel auch eine Wärmepumpe.

Wenn Prozesswärme ganzjährig gebraucht wird (Schwimmbad, Großaquarien... ) halte ich PVT für überlegen. Ebenfalls, wenn der Platz für die Anlage begrenzt ist.
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Ach
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

"Das kommt darauf an".
Photovoltaikthermie nutzt inzwischen in der Regel auch eine Wärmepumpe.

Wenn Prozesswärme ganzjährig gebraucht wird (Schwimmbad, Großaquarien... ) halte ich PVT für überlegen. Ebenfalls, wenn der Platz für die Anlage begrenzt ist.
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H.Bothur
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Woody-HH hat geschrieben: 23. Nov 2023 09:03
TeamAustria hat geschrieben: 23. Nov 2023 00:34Mein Neid ist mit euch - wir haben leider keine Möglichkeit bei uns eine PV Anlage zu montieren (Denkmalgeschütztes Gebäude).
Das würde ich mit der Denkmalbehörde klären. Seit August letzten Jahres müssen die der Installatioin von Solaranlagen auf Denkmalen zustimmen. Hat bei uns auch geklappt.
Wobei ich das ehrlich gesag5 schon ziemlich schräg finde. Auf der einen Seite der Denkmalschutz um das Erscheinungsbild des alten Gebäudes zu erhalten. Auf der anderen Seite Solarpanels für den Klimaschutz.

Ich finde das schräg und würde es auch nicht machen - dann muss man andere Flächen finden.

Hans
regalboy
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Der Klimaschutz ist halt das höchste heilige Ziel der BRD. wegrenn
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Ach
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Nein, Artikel 20 GG steht noch davor.

Auch zwischen Klimaschutz und Denkmalschutz steht noch eine Ermessensentscheidung - die ist aber regelmäßig zu Gunsten des Klimaschutzes zu fällen.

Und ich bin wirklich froh, dass hier der Denkmalschutz aufhört. Ansonsten agieren die Denkmalschutzbehörden nach meiner Wahrnehmung nämlich regelmäßig maßlos, sanierungsfeindlich und eigentümerfeindlich. Und dass in einem Umfang, der dazu führt, dass oft genug der Denkmalschutz schon dem Erhalt von Denkmälern im Wege steht.

Hier fand tatsächlich eine Posse statt, in der der Brandschutz ein Privathaus für zu gefährlich bewertete, während die Denkmalschutzbehörde eine Brandschutz-Sanierung untersagte. Mit dem Ergebnis, dass der eine komplette Brandmeldeanlage installiert hat, um das Haus für Wohnzwecke nutzen zu dürfen. Hätte der Eigentümer nicht selber eine große Liebe zum Denkmal (und Cash!) gehabt, würde das Haus heute vielleicht einfach nur noch verfallen.
Zuletzt geändert von Ach am 23. Nov 2023 14:41, insgesamt 1-mal geändert.
kreien
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

fonprofi hat geschrieben: 23. Nov 2023 11:09 Auch in AT?
Im Profil steht "Deutschland":
Screenshot_AT - Kopie.jpg
Screenshot_AT - Kopie.jpg (16.39 KiB) 1903 mal betrachtet
Zuletzt geändert von kreien am 23. Nov 2023 14:58, insgesamt 1-mal geändert.
kreien
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Ach hat geschrieben: 23. Nov 2023 12:23 Wenn Prozesswärme ganzjährig gebraucht wird (Schwimmbad, Großaquarien …) halte ich PVT für überlegen. Ebenfalls, wenn der Platz für die Anlage begrenzt ist.
Nein, genau das Gegenteil ist (noch) aktuell der Fall – sonst könnten alle BHKW-Hersteller sofort einpacken, und ich könnte auch Insolvenz anmelden. Vielmehr ist das Problem, dass der Markt der Paradeapplikationen (Schwimmbäder, Klärwerke, Deponien) gesättigt ist und die Anlagen zur Zufriedenheit laufen. PVT wäre vielleicht bei stark modulierenden Applikationen, Mikro-BHKW und solche, wo Geld keine Rolle spielt überlegen. Wir sind bei Schwimmbädern schnell bei mehreren BHKW-Modulen mit je Pel = 100 kW und Pth = 250 kW. Die anstehenden kommunalen Wärmeplanungen werden übrigens auch mit einem Konjunkturprogramm für BHKW einhergehen – ich würde es einfach mal nüchtern und diskriminierungsfrei durchrechnen lassen, sonst fehlt schlichtweg die Entscheidungsbasis.
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Ach
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Spannend, danke für die Einschätzung!
Mit "überlegen" meinte ich nicht gegenüber BHKW, sondern gegenüber einer Kombination aus PV + Wärmepumpe OHNE thermische Elemente an den PV-Modulen. Mit BHKW kenne ich mich nicht aus.


In den letzten Monaten hat sich PVT sehr positiv entwickelt.
Ich verfolge gerade aus der Ferne ein Nahwärmeprojekt, das bisher mit BHKW lief, aber jetzt mit PVT umgestellt werden soll. Und da geht's tatsächlich nur um Heizen in der Saison.
TeamAustria
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

kreien hat geschrieben: 23. Nov 2023 14:41
fonprofi hat geschrieben: 23. Nov 2023 11:09 Auch in AT?
Im Profil steht "Deutschland":
Screenshot_AT - Kopie.jpg
Ich bin aus Wien, das habe ich nicht absichtlich falsch ausgewählt - wird umgehend korrigiert.
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hkhk
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

hkhk hat geschrieben: 6. Apr 2023 13:08 Und das Spiel mit dem Netzbetreiber geht weiter.

Heute Rechnung wegen Zählertausch.
Obwohl dieses Kosten doch meines Wissens vom Messstellenbetreiber nicht an den Kunden weitergegeben werden dürfen.

https://www.pv-magazine.de/2023/03/03/c ... tovoltaik/
Die Clearingstelle stellt zudem fest, dass die Kosten für den Einbau eines neuen Zählers durch die jährliche Messstellenbetriebsgebühr gedeckt sind. Messstellenbetreiber haben kein Recht, ihren Kunden eine Rechnung für den Zählertausch zu schicken, hier ist die Clearingstelle deutlich. Zusätzliche Kosten sind auch auch dann nicht zulässig, wenn die Gebühr als „angemessenes Entgelt“ bezeichnet wird, wie es hin und wieder geschieht. Auch hierzu kursierten immer wieder Erfahrungsberichte in Foren, dass Endverbraucher Rechnungen von 100 Euro und mehr erhielten. Allerdings räumten die Schlichter ein, dass eine Regelung zu Gebühren für den Ausbau eines alten Zählers weniger eindeutig sind. Hier lasse sich nicht ohne weiteres eine pauschale Aussage treffen.

Es heißt auf der Rechnung: "Aus- bzw. Umbau vom Messeinrichtungen"... Der AUSbau ist offensichtlich nicht unbedingt geregelt ist. Oder doch? Ist ja schließlich EIN Vorgang...

Und weiter geht das Spiel mit meinem Netzbetreiber.
Nachdem er kleinlaut die Rechnung für den Anschluss der PV Anllage ans Netz storniert hat und auch später die Rechnung für den Zählertausch - alles ungerechtfertige Forderungen, kommt heute die Abrechnung für die Einspeisung ins Netz.

Aufgeführt ein "Mess-/Abrechnungsentgelt" in Höhe von 12€ jährlich.

laut https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ ... tsfrage/90
Für die Abrechnung des Zahlungsanspruchs gilt grundsätzlich Folgendes:

Wenn die Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber oder der zuständige Messstellenbetreiber im Auftrag der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber die Einspeisedaten an den Netzbetreiber liefern und der Netzbetreiber auf Grundlage dieser Daten die Vergütung ausbezahlen kann, ist der Netzbetreiber aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht berechtigt, hierfür ein Entgelt zu verlangen. Das gesamte Datenmanagement einschließlich der Abwicklung des bundesweiten Ausgleichs ist von den Netzbetreibern grundsätzlich auf eigene Kosten vorzunehmen (siehe hierzu die Empfehlung 2008/20 der Clearingstelle, Rn. 160). Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Netzbetreiber diese Kosten vertraglich auf die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber abwälzen dürfen, ist bislang nicht abschließend geklärt. Sofern jedoch die Netzbetreiber die Ablesung für die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber vornehmen, erfüllen sie hiermit eine Pflicht der Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber, für die sie einen kostendeckenden Beitrag verlangen können.
Ich lese das doch richtig: Mein Netzbetreiber darf kein Entgelt berechnen für die Einspeisung und Ablesung und Abrechnung?
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Ach
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Mal was anderes, aus Interesse als PV-Betrieb.

Was empfindest du, wenn du erfährst, was deine Anlage heute kosten würde?
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hkhk
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

hkhk hat geschrieben: 8. Nov 2023 11:25 Also. Hochkant lassen sich die Module nicht montieren.
Nach langem Überlegen hat mir der Solateur heute die folgende Lösung vorgeschlagen:

Die beiden Strings (14 Module Dach Ost-West und 4 Module Balkon Süd) werden parallel geschaltet. Gehen dann also auf einen MPP vom Wechselrichter.

Die beiden Stränge werden dann mittels Y-Kabel am Wechselrichter zusammengeschaltet. Die unterschiedliche Ausrichtung der Module spielt dabei keine Rolle.

Dann sieht man zwar nicht mehr getrennt was Dach und was Balkon liefert, sollte aber angeblich in Summe keinen Verlust bedeuten.

Kann das ein Profi aus diesem Fachforum so in etwa bestätigen?
Gestern wurden endlich die 4 Module getaucht gegen tsm435negr9.28, waren vorher tsm375de08m.08(ii).

Und heute schon Rechnung bekommen.
Tja, ist imho doch eigentlich Gewährleistung, da die 4 Module im Sommer ja keinen Strom lieferten.

Da werde ich den Solateur nochmal ins Gebet nehmen müssen.

Aber was mich an der Rechnung wundert:
Er scheibt:
"Die Abrechnung erfolgt gemäß Paragraph 13b Abs. 5 UStG, bei der die Steuerschuld vom Leistungsempfänger übernommen wird "

Ist das denn so korrekt?
Müsste nicht einfach der Nullsteuersatz aufgeführt werden mit Verweis auf Paragraph 12 Abs. 3 UStG?
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Ach
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

hkhk hat geschrieben: 31. Jan 2024 06:44
hkhk hat geschrieben: 8. Nov 2023 11:25 Also. Hochkant lassen sich die Module nicht montieren.
Nach langem Überlegen hat mir der Solateur heute die folgende Lösung vorgeschlagen:

Die beiden Strings (14 Module Dach Ost-West und 4 Module Balkon Süd) werden parallel geschaltet. Gehen dann also auf einen MPP vom Wechselrichter.

Die beiden Stränge werden dann mittels Y-Kabel am Wechselrichter zusammengeschaltet. Die unterschiedliche Ausrichtung der Module spielt dabei keine Rolle.

Dann sieht man zwar nicht mehr getrennt was Dach und was Balkon liefert, sollte aber angeblich in Summe keinen Verlust bedeuten.

Kann das ein Profi aus diesem Fachforum so in etwa bestätigen?
Gestern wurden endlich die 4 Module getaucht gegen tsm435negr9.28, waren vorher tsm375de08m.08(ii).

Und heute schon Rechnung bekommen.
Tja, ist imho doch eigentlich Gewährleistung, da die 4 Module im Sommer ja keinen Strom lieferten.

Da werde ich den Solateur nochmal ins Gebet nehmen müssen.

Aber was mich an der Rechnung wundert:
Er scheibt:
"Die Abrechnung erfolgt gemäß Paragraph 13b Abs. 5 UStG, bei der die Steuerschuld vom Leistungsempfänger übernommen wird "

Ist das denn so korrekt?
Nein.
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hkhk
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

also


Müsste nicht einfach der Nullsteuersatz aufgeführt werden mit Verweis auf Paragraph 12 Abs. 3 UStG?
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

0% Steuersatz ist richtig.
Ob ein Verweis auf die Rechtsgrundlage nötig ist, weiß ich ad hoc nicht. Ich vermute nicht - bei anderen reduzierten Umsatzsteuersätzen wird auch nicht auf die Rechtsgrundlage verwiesen.

§13b dagegen ist der Verweis nötig, dort handelt es sich aber auch nicht um einen anderen Steuersatz, sondern auf eine Änderung des Steuerschuldners.
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