Photovoltaik Anlage auf dem Dach

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hkhk
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

auf der Rechnung steht exakt:

"Die Lieferung betrifft Bauleistungen nach § 13b (Abs. 2) UStG.
Die Abrechnung erfolgt gemäß § 13b (Abs. 5) UStG, bei der die Steuerschuldnerschaft
vom Leistungsempfänger übernommen wird."

ich habe mal auf die Schnelle gefunden:


https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 14194.html
Die Finanzverwaltung hat in Abschn. 13b.2 UStAE eine "Positivliste" und eine "Negativliste" von Leistungen zusammengestellt, die als Bauleistungen bzw. nicht als Bauleistungen i. S. d. Regelung anzusehen sind. Durch das BMF-Schreiben wird die "Positivliste" um die Werklieferung von Photovoltaikanlagen, die auf oder an einem Gebäude oder Bauwerk installiert werden, ergänzt.

Werden solche Anlagen installiert, geht die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG auf den Leistungsempfänger über, wenn er selbst ein bauleistender Unternehmer ist.

Wichtig

Wird die Leistung an einen Leistungsempfänger ausgeführt, der nicht als bauleistender Unternehmer anzusehen ist, schuldet weiterhin der leistende Unternehmer die entstehende Umsatzsteuer. Der Leistungsempfänger ist nur dann als bauleistender Unternehmer anzusehen, wenn er selbst am Markt Bauleistungen ausführt.
Ich werde das bei meiner Reklamation ansprechen.
Insgesamt möchte er tatsächlich über 400€ haben.
Obwohl es imho eindeutig gewährleistung ist.
Dabei hat er die neuen Module fast zum 3fachen Preis berechnet im Vergleich zum derzeitigen Marktpreis, den ich als Endabnehmer bekommen würde.
Ich vermute, er hat die Preise vom Zeitpunkt der damaligen Beauftrahung genommen.
Das macht dann in Summe 120€ Aufpreis. Das wüde ich aber auch akzeptieren, ich hätte zum damaligen Zeitpunkt ha auch diesen Mehrpreis gehabt, hätte ich diese Module genommen.
Naja, insgesamt 200€ würde ich ja gerade noch akzeptieren, obwohl der Arbeitslohn ja auch Gewährleistungssache ist.


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hkhk
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Ach hat geschrieben: 30. Jan 2024 17:36 Mal was anderes, aus Interesse als PV-Betrieb.

Was empfindest du, wenn du erfährst, was deine Anlage heute kosten würde?
Tja, die Marktpreise zumindest der Hardware sind deutlich zurückgegangen.
Wieviel es dann im Endeffekt wirklich günstiger wird (gestiegener Arbeitslohn, sonstige Kostenanpassungen des Volateurs) kann ich nicht beurteilen.
Aber ärgern darf man sich deswegen nicht.
regalboy
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Re: Photovoltaik Anlage auf dem Dach

Aber auch je später man baut, um so mehr Effizienz haben die Module und um so mehr Ertrag hat man.

Ich hatte das vor ein paar Tagen mal überschlagen, aber vor dem Ergebnis wieder abgebrochen. Denn im Bereich > 100kWp ist es ein deutlicher finanzieller Unterschied, ob die Module nun 390 oder 440Wp haben....
Es sind ja nicht nur die nominell 13% mehr Leistung, sondern mit besserem Verschattungsmanagement, höherer Effizenz bei wenig Bestrahlung, etc. auch noch sonstige Effizienzbooster.

Ich freue mich auf das Re-Powering der bestehenden Anlagen, wenn sie aus der Förderung fallen.
Dann wird aus der klassischen 15 Jahre alten 10kWp Anlage eine 14kWp Anlage nach heutigem Stand, in 5 Jahren bestimmt 17kWp.
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