medizinisches Gerät als Betriebsausgabe ?

Platz für eure privaten Dinge, Fun-Threads, YouTube-Videos, Kurioses aus Politik und Wirtschaft, etc.
Antworten
Andy79
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 534
Registriert: 12. Mär 2010 12:10
Land: Deutschland
Firmenname: Teeladen Herzberg
Branche: Teeladen mit Ladengeschäft und Onlinehandel
Wohnort: Herzberg
Kontaktdaten:

medizinisches Gerät als Betriebsausgabe ?

Hallo,

aktuell gibt es ein Schallwellengerät zur Behandlungen von Schmerzen und Verspannungen um einiges günstiger im Angebot.
Da unsere Damen gerade in der Hochsaison sehr häufig Sorgen mit Verspannungen haben, ist die Frage ob so ein Gerät auch als Betriebsausgabe gültig ist. Idee wäre dass die Firma das Gerät kauft und die Angestellten das zum Lösen von Verspannungen nutzen können. Bei uns nutzt das unsere Physiotherapie. Daher kenne ich das Teil.
Der Preis liegt bei mehreren hundert Euro.

Falls es jemanden interessiert:
https://novafon.com/de/oster-deals-2024/pre-sale

Wird das beim Finanzamt anerkannt oder ist das doof ? Eigentlich nichts anderes als ein ergonomischer Stuhl ect..


3 Monate gratis Händlerbund
mwp
Beiträge: 1463
Registriert: 12. Okt 2009 14:40
Land: Deutschland

Re: medizinisches Gerät als Betriebsausgabe ?

Wenn du das Ding für dein Betrieb kaufst, beantworte das doch schon die Frage. Dann ist das natürlich eine Betriebsausgabe. Du bist als Arbeitgeber sogar verpflichtet, die Gesundheit deiner Mitarbeiter zu schützen.
regalboy
Beiträge: 10035
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: medizinisches Gerät als Betriebsausgabe ?

Andy79 hat geschrieben: 28. Mär 2024 16:53 ...
Wird das beim Finanzamt anerkannt oder ist das doof ? Eigentlich nichts anderes als ein ergonomischer Stuhl ect..
Unabhängig von der Frage, ob das Finanzamt es als Betriebsausgabe anerkennt:
Ein ergonomischer Stuhl und dieses Gerät dürften alles andere als vergleichbar sein.

Ein zweiwöchiger Wellnessurlaub auf Bali mit täglicher Massage dürfte auch meine Schmerzen mildern - also auch "vergleichbar" ? ;)
mwp
Beiträge: 1463
Registriert: 12. Okt 2009 14:40
Land: Deutschland

Re: medizinisches Gerät als Betriebsausgabe ?

regalboy hat geschrieben: 28. Mär 2024 17:31 Ein zweiwöchiger Wellnessurlaub auf Bali mit täglicher Massage dürfte auch meine Schmerzen mildern - also auch "vergleichbar" ? ;)
Du hast dich im Wort vertan. Das nennt sich nicht Wellnessurlaub sondern Präventionskurs. Aber natürlich nicht für dich sondern für deine Mitarbeiter.

Im Zuge des betrieblichen Gesundheitsmanagement ist tatsächlich relativ viel möglich. Bei Reisen, Gesundheitsurlaub, Bildungsurlaub etc gibt's bestimmt ein paar Fallstricke, da kenne ich mich nicht so aus, aber im Betrieb kann man schon ziemlich viel machen, wenn es der gesundheitsvorsorge dient und zum Wohl der Mitarbeiter ist.

Auch wenn die Aussage mit Massage vermutlich als Scherz gemeint war, Massagen für die Mitarbeiter sind grundsätzlich möglich, das kann man z.b. als Sachleistung gestalten und ist natürlich dann als Betriebsausgabe absetzbar.

Mit der Materie kenne ich mich eigentlich nicht aus aber wir haben das auch schon gemacht wie genau das dann verbucht wird das hat alles die Staatskanzlei gemacht. Ist bei keiner Steuerprüfung bemängelt worden.

Ich habe mal kurz gegoogelt und zum Beispiel das hier gefunden
Kurse zur Stressbewältigung, Rückenschule oder Massagen: Zuschüsse vom Betrieb für eine gute Gesundheit sind bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei.
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ber ... t-das.html

Oder hier noch was dazu https://www.schenk-steuerberatung.de/st ... teuerfrei/
Andy79
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 534
Registriert: 12. Mär 2010 12:10
Land: Deutschland
Firmenname: Teeladen Herzberg
Branche: Teeladen mit Ladengeschäft und Onlinehandel
Wohnort: Herzberg
Kontaktdaten:

Re: medizinisches Gerät als Betriebsausgabe ?

mwp hat geschrieben: 28. Mär 2024 22:26
regalboy hat geschrieben: 28. Mär 2024 17:31 Ein zweiwöchiger Wellnessurlaub auf Bali mit täglicher Massage dürfte auch meine Schmerzen mildern - also auch "vergleichbar" ? ;)
Du hast dich im Wort vertan. Das nennt sich nicht Wellnessurlaub sondern Präventionskurs. Aber natürlich nicht für dich sondern für deine Mitarbeiter.

Im Zuge des betrieblichen Gesundheitsmanagement ist tatsächlich relativ viel möglich. Bei Reisen, Gesundheitsurlaub, Bildungsurlaub etc gibt's bestimmt ein paar Fallstricke, da kenne ich mich nicht so aus, aber im Betrieb kann man schon ziemlich viel machen, wenn es der gesundheitsvorsorge dient und zum Wohl der Mitarbeiter ist.

Auch wenn die Aussage mit Massage vermutlich als Scherz gemeint war, Massagen für die Mitarbeiter sind grundsätzlich möglich, das kann man z.b. als Sachleistung gestalten und ist natürlich dann als Betriebsausgabe absetzbar.

Mit der Materie kenne ich mich eigentlich nicht aus aber wir haben das auch schon gemacht wie genau das dann verbucht wird das hat alles die Staatskanzlei gemacht. Ist bei keiner Steuerprüfung bemängelt worden.

Ich habe mal kurz gegoogelt und zum Beispiel das hier gefunden
Kurse zur Stressbewältigung, Rückenschule oder Massagen: Zuschüsse vom Betrieb für eine gute Gesundheit sind bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei.
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ber ... t-das.html

Oder hier noch was dazu https://www.schenk-steuerberatung.de/st ... teuerfrei/
Danke für deine sinnvolle und zielführende Antwort. Schade, dass immer erst irgendein sinnloser Spruch rausgehauen werden muss der niemandem hilft.
Ich meinte natürlich keinen Wellnessurlaub auf Bali, sondern als Vergleich einen ergonomischen Sitz.
Es geht hier auch nicht um Behandlungen, sondern um ein Gerät für die Selbstbehandlung.
Ich habe das Gerät jetzt einfach mal gekauft und wir reden 75 € UST. Im schlimmsten Fall ist es eine Privatentnahme.
Benutzeravatar
Technokrat
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7022
Registriert: 8. Mai 2014 12:14

Re: medizinisches Gerät als Betriebsausgabe ?

Es wird recht wahrscheinlich auf den Kontext ankommen, inwieweit ein Prüfer die betriebliche Nutzung nachvollziehen kann. In meinem alten Laden kam regelmäßig ein Masseur, die Mitarbeiter konnten sich kostenlos anmelden und durchkneten lassen. Ergo gab es nachvollziehbare Termine der Mitarbeiter.
regalboy
Beiträge: 10035
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: medizinisches Gerät als Betriebsausgabe ?

Andy79 hat geschrieben: 29. Mär 2024 07:51 ...
Danke für deine sinnvolle und zielführende Antwort. Schade, dass immer erst irgendein sinnloser Spruch rausgehauen werden muss der niemandem hilft.
Ich meinte natürlich keinen Wellnessurlaub auf Bali, sondern als Vergleich einen ergonomischen Sitz.
Es geht hier auch nicht um Behandlungen, sondern um ein Gerät für die Selbstbehandlung.
...
Nun, meine Antwort war kein sinnloser Spruch, sondern wohl überlegt gewählt.

Denn du hast geschrieben:
Eigentlich nichts anderes als ein ergonomischer Stuhl ect..
Und damit stellst "es hilft auch für ein gleiches / ähnliches Ergebnis" mit "es ist dann auch steuerlich erlaubt" gleich.
Und das ist im Steuerrecht halt definitiv nicht gegeben.
Und in so weit war halt deine Argumentation falsch.

Anderes Beispiel:
Unternehmer A gründet ein Rennsport-Team mit Firmenwerbung beklebtem Auto und stellt hierfür einen Rennfahrer ein, der 100.000 Euro verdient.
Unternehmer B spart sich die 100.000 Euro für einen externen Fahrer, weil er selber fährt.

Beide Unternehmen haben gleich viel Werbung auf dem Auto
Beide Unternehmer erzielen damit genau gleich viel Werbeerfolg.

Beide Unternehmen können also die Steuer absetzen?
Nein, können sie nicht.
Slater
Beiträge: 255
Registriert: 17. Okt 2018 20:44
Land: Deutschland
Firmenname: Mgd

Re: medizinisches Gerät als Betriebsausgabe ?

regalboy hat geschrieben: 29. Mär 2024 10:31
Andy79 hat geschrieben: 29. Mär 2024 07:51 ...

Anderes Beispiel:
Unternehmer A gründet ein Rennsport-Team mit Firmenwerbung beklebtem Auto und stellt hierfür einen Rennfahrer ein, der 100.000 Euro verdient.
Unternehmer B spart sich die 100.000 Euro für einen externen Fahrer, weil er selber fährt.

Beide Unternehmen haben gleich viel Werbung auf dem Auto
Beide Unternehmer erzielen damit genau gleich viel Werbeerfolg.

Beide Unternehmen können also die Steuer absetzen?
Nein, können sie nicht.

Endlich mal ein Beispiel aus der Praxis !
Wollomo
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 1068
Registriert: 21. Jan 2019 13:02
Land: Deutschland

Re: medizinisches Gerät als Betriebsausgabe ?

Ich habe leider keinen Rennfahrer für mein beklebtes Auto angestellt. Beim Massagegerät würde ich mir nicht all zu große Gedanken machen. Vielleicht legst du eine Liste aus, in die sich der Ausleiher einträgt. So hast du eine saubere Dokumentation wo sich das Gerät gerade findet und wenn es zu einer Betriebsprüfung kommt, hast du den Nutzen nachgewiesen.
Benutzeravatar
online-beobachter
Beiträge: 1885
Registriert: 13. Okt 2007 16:25
Land: Deutschland
Kontaktdaten:

Re: medizinisches Gerät als Betriebsausgabe ?

Ich behaupte mal das dies einen Prüfer wohl kaum interessieren wird, wichtig ist eigentlich nur dass das Gerät Vorort sich befindet wenn der Prüfer danach fragen sollte.
Es kommt natürlich blöd wenn Du es dann Zuhause hättest ;-)
Wahrscheinlich fragt da aber auch gar niemand danach, außer Du hättest unmengen an solchen untypischen Gerätschaften die auf das Geschäft laufen.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2704
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: medizinisches Gerät als Betriebsausgabe ?

regalboy hat geschrieben: 29. Mär 2024 10:31 Beide Unternehmen können also die Steuer absetzen?
Die Steuer auch noch absetzen wäre so richtig cool. juhu juhu
Andy79
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 534
Registriert: 12. Mär 2010 12:10
Land: Deutschland
Firmenname: Teeladen Herzberg
Branche: Teeladen mit Ladengeschäft und Onlinehandel
Wohnort: Herzberg
Kontaktdaten:

Re: medizinisches Gerät als Betriebsausgabe ?

Wollomo hat geschrieben: 30. Mär 2024 12:37 Ich habe leider keinen Rennfahrer für mein beklebtes Auto angestellt. Beim Massagegerät würde ich mir nicht all zu große Gedanken machen. Vielleicht legst du eine Liste aus, in die sich der Ausleiher einträgt. So hast du eine saubere Dokumentation wo sich das Gerät gerade findet und wenn es zu einer Betriebsprüfung kommt, hast du den Nutzen nachgewiesen.
DANKE - Genauso ging ist mir auch bei dem Vergleich. Ich fragte nicht nach 100.000 € oder einem Rennauto.
Aber es ist natürlich auch sehr schwer wenn man immer was zu jedem Thema "beitragen" möchte.

Guter Hinweis mit der Liste. Das werde ich so machen. Aber ich denke auch dass bei 391 € netto da keiner ein Fass aufmacht.
Antworten

Zurück zu „Spielwiese - Offtopic“

  • Information