Copyright Fotos

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modes4u
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Copyright Fotos

verwendet ihr ein copyright programm um eure fotos zu schuetzen?
ich bin durch ein paar eurer onlineshops gesurft und gesehen, dass niemand von euch watermarks oder aehnliches sichtbares auf den fotos verwendet.

macht ihr wirklich nichts oder verwendet ihr ein tool mit nem unsichtbaren watermark?


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fossi
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Ich mache nichts, außer die Originalfotos (in großer Auflösung) auf meiner Festplatte zu halten.

Wenn ich dann jemanden mit meinen Fotos erwische, bekommt er einen netten Hinweis :twisted:

Alles andere ist unschön.
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user-gelöscht

Nach dem ich letztens jemanden erwischt habe, der mir 48 Fotos geklaut hat - derjenige mir dann für die z.T. nur wenige Stunden dauernde Nutzung - insgesamt über 2000 Euros bezahlt hat - Google über eine sehr gut funktionierende Bildersuche verfügt - bin ich zum Entschluss gekommen, dass jeder meine Fotos kopieren und nutzen darf - er darf sich nur nicht von mir erwischen lassen.
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modes4u
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ja eben, im moment habe ich unseren ebay namen in unsere fotos hinzugefuegt. das gefaellt mir aber ueberhaupt nicht. fuer ebay kann es ja ok sein, aber fuer den onlineshop moechte ich unbedingt unsere schoenen hochaufloesenden fotos verwenden.

ich hab da mal was gelesen von nem tool, wo man ein unsichtbares watermark hinterlegen kann. wenn dann jemand unauthorisiert unser foto verwendet wird man verstaendigt und ausserdem das foto "unbrauchbar gemacht". verwendet jemand sowas?
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Ist doch egal. Wenn es ein Wettbewerber ist, wirst du ihn früher oder später erwischen.
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fossi
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Für eBay finde ich Bilder mit Link ganz ok (solange Sie nicht von eBay rausgeschmissen werden).
In einem Onlineshop siehts aber halt irgendwie seltsam aus...
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modes4u
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hab nicht die onlineshop adresse drauf, nur den ebay namen "modes4u".

aber das schaut einfach nicht schoen aus, v.a. in nem onlineshop.

vielleicht mach ich es wirklich wie ihr, wenn jemand meine fotos kopiert, einfach nen brief vom anwalt schicken :D
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piddelpum
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Es gibt z.B. Digimarc.com das ist ein unsichtbares Wasserzeichen. Hab mal mit nem US Hersteller darüber gesprochen, weil er mir erlauben wollte, Photos von sich zu nutzen.

Er meinte selber, dass der Schutz nur gegeben ist, wenn das Photo runtergeladen wird und exakt so wieder hochgeladen bzw querverlinkt wird.

Ich würde entweder garnichts an dem Photo machen, oder ein Mini Dot / Lichtreflex irgendwo, was man halt nur als Kenner erkennt.

Und dann die Bilder noch mit den entsprechenden Keywords benennen, damit Google die Bilder bei ner Bildersuche auch ausspuckt. :wink:
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http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 11983.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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einfach nen brief vom anwalt schicken
Für so etwas brauch ich keinen Anwalt - schmälert nur meinen Verhandlungsspielraum - und der ist schon sehr, sehr hoch...
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modes4u
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wie machst du das denn ohne anwalt?

was schreibst du da? und wie kann man den kopierer zum zahlen ueberzeugen?
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piddelpum
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Sitzt Du wirklich in HongKong? Dann wirst Du es mit der Überzeugung zur Zahlung wohl schwer haben...:)
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modes4u
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ja ich bin in hong kong.

naja, das mit dem ueberzeugen wird so oder so schwierig. v.a. weil meine kunden weltweit verstreut sind.
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user-gelöscht

Sehr geehrte Frau Stinkstiefel!


Bilder bzw. Fotos – auch digitale – sind in Deutschland durch das Urheberrecht geschützt. Dies gilt nicht nur für künstlerische Lichtbilder (§ 2 I Nr. 5 UrhG) sondern auch ausdrücklich für einfache Fotos (§ 72 UrhG).

Sie dürfen Fotos nicht einfach kopieren und/oder für Ihre Belange benutzen. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn der Urheber (genauer gesagt: der Rechteinhaber) Ihnen die Verwendung ausdrücklich schriftlich erlaubt hat.

Wenn Sie also unerlaubt Fotos benutzen, kann der Urheber von Ihnen Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz verlangen (§ 97 UrhG) – auf diese Weise können erhebliche Kosten für Sie entstehen. Außerdem erfüllen Sie mit einem solchen Verhalten auch einen Straftatbestand (§ 108 I Nr. 3 UrhG), der mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht wird ... bei gewerbsmäßigem Handeln sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 108a UrhG).

Soweit zum Hintergrund.

Sie verwenden auf Ihrer Homepage http://www.fotowahnsinn.de und bei Ebay seit geraumer Zeit mehrere Fotos von "Gummienten", dessen Rechte bei uns liegen (Negativ/Originaldatei). Der Vorfall ist von uns u.a. mit Screenshots dokumentiert.

Es handelt sich um folgende Fotos:
-
-
-

Mit Verweis auf das Urheberrecht § 97 UrhG (siehe unten) fordern wir Sie hiermit auf:
1. die Fotos sofort aus dem Netz zu nehmen;
2. die weitere Verwendung unseres Bildmaterials zu unterlassen und uns umgehend eine schriftliche Unterlassungserklärung unterschrieben an folgende Adresse zukommen zu lassen:
Meine Adresse
3. uns Schadensersatz in Höhe von 4569,60 Euro zu leisten.
Diese Summe ergibt sich aus folgender Vergleichsrechnung: Fotoagenturen berechnen für die rechtmäßige Verwendung ihrer Fotos im Internet bei Nutzung auf gewerblichen Seiten für die Dauer von bis zu einer Woch 40 Euro (ohne MwSt.). Da Sie 48 Fotos von mir unrechtmäßig verwenden, ergibt sich somit ein Betrag von 2.284,80 EUR (48 x 40 € zzgl. 19 % MwSt.). Da Sie bei den Fotografien kein Urhebervermerk angebracht haben, verlange ich einen Zuschlag von 100 %, der so auch regelmäßig von der Rechtssprechung anerkannt wird. Somit komme ich auf einen Schadensersatz von 4569,60 EUR.


Bitte überweisen Sie diesen Betrag innerhalb der nächsten 7 Tage auf folgendes Konto:
Mein Konto
Stichwort „Gummienten"

Da wir von hier aus nicht überprüfen können, seit wann Sie unser Foto schon verwenden, gehen wir in diesem Fall von der kürzest möglichen Berechnungsdauer (bis zu 1 Woche) aus. Sollte das Foto über einen längeren Zeitraum als 7 Tage verwendet worden sein, wäre eine höhere Schadensersatzforderung möglich. Davon sehen wir jedoch zur Zeit ab. Sehen Sie dies bitte im Sinne eines Kompromissangebotes.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden wir über unseren Anwalt umgehend rechtliche Schritte einleiten lassen.

Mit freundlichen Grüßen



UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes
Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem
Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes
kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch
die Verletzung des Rechts erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen
Gewinn verlangen.

(2) Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner
(§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können, wenn dem Verletzer Vorsatz
oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch wegen des Schadens, der nicht
Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit es der Billigkeit entspricht.

(3) Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Bei den folgenden Telefonaten gilt es dann etwas den Nacken steif zu halten, gleichzeitig sich aber Kompromissbereit zu zeigen.

Unterlassungserklärung ist egal - derjenige klaut im Leben keine Fotos mehr...
Zuletzt geändert von user-gelöscht am 8. Okt 2007 11:52, insgesamt 1-mal geändert.
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fossi
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"Sehr geehrte Frau Stinkstiefel! " lach :D
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sportmann1900
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und was machst du wenn keine Reaktion auf deinen Brief erfolgt?
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schwedenhoerbi
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Find ich ziemlich überzogen.
Naja, Duck eben.
Und Deutschland eben.
user-gelöscht

Was ist daran überzogen?

Ich brauch pro Produktfoto mit allem drum und dran eine halbe Stunde Arbeitszeit mindestens. Bei 48 geklauten Fotos sind das 24 Stunden meiner Arbeitszeit. Eine Handwerkerstunde wird in Deutschland im Schnitt mit 50 € berechnet - ich würde mich allerdings eher an einer Meisterstunde orientieren wollen. Ich habe mir für mehrere 100 Euros einen Fotoaparat, Fototisch, Tageslichtleuchten, Software etc. gekauft. Ich muss um die Fotos zu machen z.T. die Originalverpackung entfernen. Fotografieren ist dabei überhaupt nicht mein Hobby. Ich schreibe jeden meiner Hersteller an und bitte um Erlaubnis. Und dann kommt einer her und macht "rechte Maustaste - speichern unter - fertig"!? Nicht mit mir!

Und zu typisch Deutschland kannst du ja mal hier gucken:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 85,00.html
Zuletzt geändert von user-gelöscht am 8. Okt 2007 15:40, insgesamt 1-mal geändert.
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schwedenhoerbi
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Schon in Ordnung Ducky,
Ein paar Euronen sind ja auch ok.
Aber gleich 4000.....

Wenn es "angemessen" wäre würdest Du Dich ja nicht so diebisch freuen, oder?
user-gelöscht

Ich habe mit der Berechnung ja nur aufzeigen wollen, was reeler weise, wenn es vor das Gericht geht gezahlt wird. Die Lizenzanalogie, wie ich sie beschrieben habe, ist absolut üblich. LG Köln hat vor kurzem den Schadensersatz für ein Produktfoto bei Ebay auf rd. 400 € gesetzt. Ich habe ja geschrieben, dass man da Kompromissbereit sein muss. Ich möchte solche Dinge auch schnell und unbürokratisch vom Tisch haben.
sportmann1900
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ja aber was machst wenn keine Reaktion auf deinen Brief bekommst? :?:
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