VG Wort Meldepflicht für Scanner?

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Seegurke
Beiträge: 2
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VG Wort Meldepflicht für Scanner?

Hallo zusammen.

Wurde hier schon einmal ein Händler von VG Wort aufgefordert worden eine Händlermeldung einzureichen?
Es geht da darum ob Scanner eingeführt und in den Verkehr gebracht wurden, aber auch wenn man nicht selbst importiert hat,
sondern nur im deutschen Großhandel eingekauft hat soll man diese Bezugsquellen nennen, alle verkauften Geräte auflisten etc...

Uns würde sehr interessieren ob hier jemand Erfahrungen mit VG Wort gemacht, wir hatten nichts nicht davon und importieren auch nicht selbst.

Beste Grüße


3 Monate gratis Händlerbund
Kometenscheif
Beiträge: 397
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Re: VG Wort Meldepflicht für Scanner?

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage solltest du das machen müssen?
webstar
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Re: VG Wort Meldepflicht für Scanner?

Vermutlich wollen die prüfen, ob die Urheberrechtsabgaben für Scanner entrichtet wurden. Wir haben noch keine Erfahrungen gemacht.
kreien
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Beiträge: 3645
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Re: VG Wort Meldepflicht für Scanner?

Als Fachbuchautor bekomme ich Tantiemen von VG Wort ausgezahlt aetsch .

Und deswegen weiß ich zufällig, dass die Rechtsgrundlage die Auskunftspflicht nach § 54 f UrhG ist. Das musst du dir wie eine Lizenzanalogie und als Strafbewehrung wie eine fehlende Urhebernennung vorstellen. Wenn in der Abgabenkette Hersteller/Inverkehrbringer nicht gezahlt wurde, bist im Zweifel du als Händler in der Pflicht das nachzuholen.
Seegurke
Beiträge: 2
Registriert: 17. Dez 2023 19:19
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Re: VG Wort Meldepflicht für Scanner?

Ja das UrhG ist die rechtliche Grundlage, das ist uns bekannt. Da wir nur im deutschen Fachgroßhandel kaufen ist da selbstverständlich alles gezahlt.
Uns geht es daher nicht darum uns aus einer Pflicht zu stehlen, auch nicht im Zweifel. aetsch

Es geht nur um Erfahrungen über das Prozedere und Information ob andere Händler da tatsächlich dann auch immer wieder Auskunft geben müssen, auch wenn dauerhaft gar nicht selbst importiert wird.
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