Verpackungsangabe Luftpolster + Klebeband

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gesund
Beiträge: 179
Registriert: 21. Aug 2012 10:50

Verpackungsangabe Luftpolster + Klebeband

Ich hatte gestern mit einem anderen Händler ein nettes Gespräch. Wir kamen unter anderem auf die Verpackungsverordnung und die Angaben. Er hat mir gesagt, dass er bei Luftpolstertaschen zwei Angaben macht, einen Anteil Papier und einen Anteil Kunststoff. Ich war etwas irritiert und meinte, dafür gibt es doch die Angabe Verbunde, er meinte, er hat das auf irgendeinem Vortrag gehört, dass man das trennen muss. Wie handhabt ihr das, ich hoffe doch ich gebt das auch als Verbundsstoff an?

Ich hab das zum Anlass genommen, alle Angabe mal noch zu prüfen, da dass eine Kollegin gemacht hat, die inzwischen nicht mehr da ist. Beim Pack-Klebeband ist mir aufgefallen, dass das Gewicht inklusive der Kartonrolle angegeben ist. Wir nutzen PP Klebeband 50mm x 60mm 28mu Folienstärke und haben bisher immer 140 Gramm pro Rolle angegeben, aber eigentlich muss ja nur der Kunststoffanteil gemeldet werden, oder? Wieviel gebt ihr da an?


3 Monate gratis Händlerbund
gesund
Beiträge: 179
Registriert: 21. Aug 2012 10:50

Re: Verpackungsangabe Luftpolster + Klebeband

Danke! Hätte ich echt nicht gedacht. Wie macht ihr das mit Luftpolstertaschen? Trennt ihr das und wiegt nach, oder wendet ihr von Baehr geschriebene Faustregel 60 % PPK + 40 % Kunststoff an?


Das mit dem Packband habe ich auch nicht gewusst. Wir verwenden zum Polstern kein Plastik, nur Papier/Pappe. Das bedeutet die 30 kg Klebeband muss ich zukünftig nicht mehr als Kunststoff deklarieren, sondern als PPK, weil es unter 5 % Anteil ist, sehe ich richtig, oder?
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Rex
Beiträge: 1169
Registriert: 5. Jun 2018 11:07

Re: Verpackungsangabe Luftpolster + Klebeband

Also ich habe die Luftpolstertaschen damals nachgewogen, siehe hier: viewtopic.php?f=1&t=43187&p=619167&hili ... 2A#p619167
Und dann für die LuPo's einfach 50:50 PPK:Kunststoff bei Reclay lizensiert: https://activate.reclay.de/verpackungs-lizenzierung/

Sonst verwende ich hauptsächlich die Lieferantenkartons und deren mitgeschicktes Füllmaterial.
Von denen habe ich mir jeweils schriftlich geben lassen, dass die Verpackung bereits lizensiert ist.
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