jessikaxxl hat geschrieben:Grundsätzlich ist es aber nicht unüblich, daß für einen vorhandenen Kundenstamm bezahlt wird. Das ist beispielsweise im Versicherungsgewerbe seit vielen Jahrzehnten üblich und rechnet sich für den Nachfolger auch ohne weiteres. Gleiches gilt für Handelsvertretungen vieler anderer Sparten.
Das ist wohl in vielen Branchen üblich, zumindest für Vertretungen, die "lohnenswert" sind. Hier kauft man aber nicht der Firma den Kundenstamm ab, sondern i.d.R. dem vorherigen Handelsvertreter.
Bei Eismann scheint es aber nicht so, dass die Vertreter den "Kundenstamm" kaufen würden, sondern nur die Nutzungsrechte am Kundenstamm. Das heisst, es entsteht kein Anspruch auf "das Gebiet", was man auch daran sieht, das gekündigten Eismännern offenbar kein Anspruch an eine Abfindung zusteht (wie es bei Handelsvertretern, die einen Kundenstamm gekauft haben, der Fall wäre: Gerade wenn Sie die Umsätze des Kundenstamms gesteigert hätten).
Ähnlich sieht es aus, wenn ein Eismann aufhört: Hätte er den "Kundenstamm" gekauft, hätte er ja die Legitimation, den Kundenstamm selbst an einen Nachfolger weiterzuverkaufen.
=> Bei Eismann handelt es sich also offensichtlich NICHT um ein herkömmliches "Handelsvertreter"-System.