Reportage WDR Firma Eismann

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t00i
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Re: Reportage WDR Firma Eismann

fossi hat geschrieben:1x was gekauft, wird man die so schnell nicht mehr los...
das ist auch typisch schwarzgemalt.

wir haben regelmaessig bestellt.
irgendwann dann mal gesagt: "sorry, lohnt nicht mehr. brauchen in zukunft nix mehr!"
da sagte der eismann nur: "schade, wuensche ihnen noch eine gute zeit. sollte doch mal wieder was sein, hier mein kaertchen."
und das wars dann auch gewesen...

gruss,
tom


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Frizzly
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Re: Reportage WDR Firma Eismann

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 04.11.1998 (BGH, NJW, S. 218, 219 - sog. „Eismann-Entscheidung“) festgestellt, dass die Franchise-Nehmer des Eismann-Franchise-Systems wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz) anzusehen waren.

Ob darüber hinaus auch tatsächlich ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien vorlag, musste der Bundesgerichtshof nicht entscheiden.

Die Franchise-Nehmer des Eismann-Systems wurden vom Bundesgerichtshof als arbeitnehmerähnliche Person angesehen, weil

der Franchise-Vertrag dem Franchise-Nehmer zumindest durch die tatsächliche Gestaltung unmöglich machte, neben dem Verdienst aus der Tätigkeit für die Franchise-Geber anderweitige Einkünfte zu erzielen,
der Franchise-Nehmer verpflichtet war, seine gesamte Arbeitskraft für den Franchise-Geber einzusetzen,
die Tätigkeit des Franchise-Nehmers nach dem Franchise-Vertrag darauf angelegt war, seine Arbeitszeit vollständig in Anspruch zu nehmen,
es dem Franchise-Nehmer verboten war, einen Angestellten zu beschäftigen, der die Tätigkeit für ihn übernehmen durfte,
der Franchise-Vertrag in Verbindung mit dem Franchise-Handbuch die Verkaufstätigkeit des Franchise-Nehmers im Einzelnen reglementierte und
das nach dem Franchise-Vertrag vereinbarte Abrechnungssystem der Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer keine wirtschaftliche Selbstständigkeit eröffnete.

Soviel zum Thema Eismann und "Franchise" Einfach mal nach "Eismann-Urteil" googeln...
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Frizzly
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Re: Reportage WDR Firma Eismann

Hier noch ein anderer Text, aus dem hervorgeht wie es mit der "Selbstständigkeit" der Eismänner bestellt ist:

Zitat:
"Das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 16.07.1997 zu Aktenzeichen (Az.) 5 AZB 29/96 entschieden, dass der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben sei. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Kläger war „Vertriebspartner“ im Franchise-System der Firma Eismann.
- Er hatte das Alleinverkaufsrecht für ein bestimmtes, für ihn geschütztes Gebiet.
-Er kaufte von Eismann auf eigene Rechnung deren Tiefkühlkost unter Inanspruchnahme eines Einkäuferrabattes, um diese im Vertragsgebiet auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste von Eismann an Haushalte und Endverbraucher zu vertreiben.
- Die Zusammenarbeit hatte „auf der Grundlage des Handbuchs“ zu erfolgen, das „in seiner jeweils gültigen neuesten Fassung Bestandteil des Vertrages“ war.
- Dieses enthielt detaillierte Regelungen über die bereitzuhaltende Ware, die Aufstellung von Tourenplänen, die wöchentlichen Einsatzzeiten (Tagestouren von Montag bis Freitag, der Sonnabend als Reservetag bzw. als Tag für Büroarbeiten), Staupläne für das Tiefkühlfahrzeug sowie zahlreiche weitere Durchführungshinweise."

Weiter heiß es:
"Er war aufgrund seiner vertraglichen Bindung wirtschaftlich von Eismann abhängig. Die Gestaltung des Vertragsverhältnisses beanspruchte den Kläger derart, dass er daneben keine nennenswerte weitere Erwerbstätigkeit mehr ausüben konnte. Die „Auszahlungen“, die der Kläger von Eismann erhielt, ließen seine wirtschaftliche Abhängigkeit deutlich erkennen. Der Kläger war exklusiv an das Warensortiment der Beklagten gebunden. Die Reglementierung seiner Tätigkeit und seine zeitliche Beanspruchung ließen es nicht zu, sich weitere Erwerbschancen auf dem Markt zu suchen. Seine Einkünfte lagen im Bereich eines Zu-Verdienstes im eher unteren Bereich."
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Frizzly
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Re: Reportage WDR Firma Eismann

@jessika: Die Berichterstattung deckt sich aber leider mit den Erfahrungen, die ein Nachbar von mir machen durfte.

Zum Thema "Einstandsvereinbarung", darüber gibt es nach wie vor viele Märchen, es sei "normal" das ein Handelsvertreter so etwas zu zahlen habe. Ich war viele Jahre Handelsvertreter und habe noch nie für Kunden gezahlt!

" Die Zulässigkeit von Einstandsvereinbarungen findet jedoch dort ihre Grenze, wo sie sich mit den gesetzlichen Regelungen nicht mehr vereinbaren lässt. Wo diese Grenze verläuft, ist Gegenstand einer Reihe – mitunter gegenläufiger - gerichtlicher Entscheidungen."

z.B. hier:
OLG München, Urteil vom 20.10.2004 – 7 U 3194/04

Die Regelung in einem Handelsvertretervertrag, in der sich der Handelsvertreter verpflichtet, dem Unternehmer für die Überlassung des vom Vorgänger geworbenen Kundenstammes einen bestimmten Betrag zu erstatten, der vom Vorgänger geworbene Kundenstamm jedoch ausgleichsrechtlich nicht als vom Handelsvertreter geworben gilt, ist wegen Verstoßes gegen § 89 b IV HGB unwirksam.
...
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Re: Reportage WDR Firma Eismann

Versicherungen sind als Beispiel insofern mit Vorsicht zu genießen, als dass dort die Strukturen mitunter ähnlich waren und oft noch sind. Auch dort werden ungelernte Menschen von der Straße weg eingestellt, kurz geschult und los geht es als Scheinselbstständiger. Das alles ebenfalls mit einer hohen Fluktuation.

Wesentlich auch der Unterschied an wen die Kosten für den Kundenstamm bezahlt werden. In zumindest einem Fall hab ich es erlebt, dass der Inhaber der Agentur so zum Rentenbeginn ein nettes Geschenk bekam. So soll es auch sein. Er kaufte damals den Stamm, erarbeitete sich neue, verkaufte am Schluss selbst.
Bei Eismann least man die Kundenstämme ja nur.
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Re: Reportage WDR Firma Eismann

Tony hat geschrieben:Hier auch Ex-Eismann, jetzt BoFrost-Kunde...
Ach Mensch Tony,

ob das so'ne gute Idee war?...

[youtube][/youtube]

Liebe Grüsse,
Nicole

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Re: Reportage WDR Firma Eismann

jessikaxxl hat geschrieben:Grundsätzlich ist es aber nicht unüblich, daß für einen vorhandenen Kundenstamm bezahlt wird. Das ist beispielsweise im Versicherungsgewerbe seit vielen Jahrzehnten üblich und rechnet sich für den Nachfolger auch ohne weiteres. Gleiches gilt für Handelsvertretungen vieler anderer Sparten.
Das ist wohl in vielen Branchen üblich, zumindest für Vertretungen, die "lohnenswert" sind. Hier kauft man aber nicht der Firma den Kundenstamm ab, sondern i.d.R. dem vorherigen Handelsvertreter.
Bei Eismann scheint es aber nicht so, dass die Vertreter den "Kundenstamm" kaufen würden, sondern nur die Nutzungsrechte am Kundenstamm. Das heisst, es entsteht kein Anspruch auf "das Gebiet", was man auch daran sieht, das gekündigten Eismännern offenbar kein Anspruch an eine Abfindung zusteht (wie es bei Handelsvertretern, die einen Kundenstamm gekauft haben, der Fall wäre: Gerade wenn Sie die Umsätze des Kundenstamms gesteigert hätten).
Ähnlich sieht es aus, wenn ein Eismann aufhört: Hätte er den "Kundenstamm" gekauft, hätte er ja die Legitimation, den Kundenstamm selbst an einen Nachfolger weiterzuverkaufen.

=> Bei Eismann handelt es sich also offensichtlich NICHT um ein herkömmliches "Handelsvertreter"-System.
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Tony
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Re: Reportage WDR Firma Eismann

nightfishing hat geschrieben:
Ach Mensch Tony,

ob das so'ne gute Idee war?...

Kenne ich natürlich als alter Hosen-Fan :-y

Bin auch immer Zuhause wenn der kommt :-}
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