http://www.handelsblatt.com/technologie ... 84310.htmlEin ungewohntes Gefühl für Google: Der Suchmaschinenbetreiber muss vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage einstecken. Google kann dazu verpflichtet werden, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen, entschied der EuGH am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-131/12) und stärkt damit das „Recht auf Vergessen“ im Internet. Google muss Links löschen, wenn seit der Veröffentlichung Jahre verstrichen sind oder die Informationen nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck entsprechen.....
Passend dazu:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 69506.html