Einfuhr als Privatperson - ProdSG und Korrekturmaßnahmen

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Xizz3l
Beiträge: 23
Registriert: 29. Jan 2024 11:26
Land: Deutschland

Einfuhr als Privatperson - ProdSG und Korrekturmaßnahmen

Hallo zusammen,

zuerst einmal - ich bin mir natürlich bewusst dass es sich hier um ein Sellerforum handelt. Ggf. spiele ich auch mit dem Gedanken, irgendwann als Kleinunternehmer nebenbei ein Taschengeld zu verdienen. Für den Moment allerdings habe ich als Privatperson einige Sorgen bzgl. dem Warenimport der mir keine Ruhe lässt, insbesondere weil die "Regeln" beim Warenimport von Drittländer wohl ziemlich fließend sind und es grundsätzlich kaum andere Voraussetzungen zu geben scheint, völlig gleich ob man Privatperson und Gewerblich unterwegs ist. Ich bedanke mich also im voraus für jede Hilfe!

Sachlage ist folgende:
Ich bin leidenschaftlicher Sammler und importiere gerne Figuren aus bspw. Japan. Da diese grundsätzlich kein Spielzeug sind, gelten hier auch keine Sonderregelungen - es greift ausschließlich nur das Produktsicherheitsgesetz ProdSG.

Nun ist es so das diese Figuren natürlich für den japanischen Markt gedacht sind und oftmal dementsprechend laut ProdSG folgende Paragraphen angemeckert werden:

§ 3 Absatz 2 Nummer 4

(2) Ein Produkt darf, sofern es nicht Absatz 1 unterliegt, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen:

4.
die Gruppen von Verwendern, die bei der Verwendung des Produkts stärker gefährdet sind als andere.

§ 6 Absatz 1 Nummer 2

(1) Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt

2.
den Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, den Namen und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers anzubringen


Kurz: Hier fehlt ein Warnlabel mit Anschrift, quasi nichts weiter als sowas:
WhatsApp Image 2024-01-24 at 07.57.11.jpeg
Nun ist es ja so dass man als Privatperson darauf vorher einfach keinen Einfluss hat und Sonderregelungen gibt es auch nicht. Man nimmt bei online Bestellungen trotzdem "im Rahmen einer Geschäftstätigkeit" als Einführer und somit Wirtschaftsakteur in der ganzen Kiste teil - so weit, so richtig hoffentlich?

Nun habe gelesen dass es laut der
Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachungin Deutschland LV 36
Untermodul D Korrekturmaßnahmen des Wirtschaftsakteurs


Eigentlich im Rahmen und der Erlaubnis sein sollte solche kleinen Mängel zu beheben - allerdings bezieht sich sowas wiederum oft nur auf gewerbliche.
Da es allerdings beim Import scheinbar keine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich gilt, sollte dies doch auch für Privatpersonen geltend gemacht werden, oder nicht?

Oder zur eigentlichen Frage:


Darf ich beim Zoll aufschlagen und als Privatperson anbieten die eingeführten Figuren mit einem eigenem Label nachzubessern um somit EU Konform zu sein?

Zusätzlich - ich habe gelesen dass eine Lagerung von Importware OHNE BEREITSTELLUNG und eine anschließende Nachbesserung im Lager als gewerblicher auch möglich ist, stimmt das?


Ich finde hierfür leider keine aussagekräftigen Situationen, alles scheint immer schwammig zu sein da die Grenzen von privat zu gewerblich hier verlaufen und die Regeln somit genauso.

Ich bedanke mich vielmals für jede Hilfe, da ich etwas am verzweifeln bin.

Freundliche Grüße


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