Zinsen für falsch berechnete Einkaufspreise

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nukular
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Zinsen für falsch berechnete Einkaufspreise

Hallo,

unser Lieferant hat uns das ganze Jahr zu hohe EKs berechnet. Ich habe ihn mehrfach darauf hingewiesen. Er hat es nicht geändert. Da wir dann Hauptsaison hatten mussten wir dann so weiter bestellen. Die richtigen EKs stehen uns aber zu... ist vertraglich vereinbart.
Ich habe nun alle Rechnungen geprüft und uns wurden 2500 Euro zu viel berechnet.
Kann ich vom Lieferant nicht zusätzlich Zinsen auf diesen Betrag aufschlagen?
Oder vielleicht eine Art Bearbeitungsgebühr oder sowas in der Art?

Weiß das jemand? Vielleicht auch wieviel? :)

Danke


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koshop
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Re: Zinsen für falsch berechnete Einkaufspreise

Naja, du kannst das Geld zurückfordern eine Frist setzen und wenn er in Verzug ist die 40 EUR Verzugspauschale nach §288 BGB berechnen:
https://dejure.org/gesetze/BGB/288.html
nukular
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Re: Zinsen für falsch berechnete Einkaufspreise

Wenn ich das richtig lese könnte ich nach Verzug 9% Zinsen plus die 40 Euro Pauschale anwenden :)
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Rex
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Re: Zinsen für falsch berechnete Einkaufspreise

Meines Erachtens kannst du froh sein, wenn du deine 2.500 Euro zurückbekommst.
Hast du denn dafür schon irgendetwas Schriftliches?

Wie waren die Zahlungsmodalitäten: Vorkasse, Rechnung mit Zahlungsziel?

Vorkasse: Rechnungsstellung, ohne schriftliche Einwendung bezahlt = akzeptiert
Kauf auf Rechnung: Innerhalb Zahlungsziel komplett bezahlt, keine schriftlichen Einwendung = akzeptiert

Sogar weitere Bestellungen zu den Konditionen durchgeführt = mehrfach akzeptiert!!!
Hier hättest du zumindest bei den weiteren Bestellungen auf einer Aufrechnung mit den vorherigen zuviel gezahlten Beträgen bestehen sollen und Rechnungskorrektur der vorherigen Rechnungen anfordern.

Inwiefern du hier wie von koshop erwähnt mit Rückforderung und Fristsetzung irgendwelche Pauschalen geltend machen willst/kannst ist mir nicht ersichtlich :gruebel:
Wenn du die Rechnungen bezahlt und akzeptiert hast sollte dein Anliegen sein, überhaupt erstmal die Erstattung zu bekommen oder zumindest ein Guthaben für weitere Bestellungen bei dem Lieferanten.
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Nico-2012
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Re: Zinsen für falsch berechnete Einkaufspreise

@Rex
Hat er doch geschrieben, ist vertraglich vereinbart.

Außerdem bitte §, wo steht, dass durch die Bezahlung der Rechnung, diese auch als akzeptiert gilt und man keinen Widerspruch mehr einlegen kann. Mal davon abgesehen, dass nukular dem Lieferanten mehrmals draufhingewiesen hat.
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koshop
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Re: Zinsen für falsch berechnete Einkaufspreise

Also wenn falsche Preise berechnet wurden, dann würde ich zunächst mal davon ausgehen das hier für die Rückforderung die ganz normale gesetzliche Verjährungsfrist gilt. Letztendlich sind die Preise vertraglich vereinbart und Bestandteil des Kaufvertrags. Daran ändert auch eine zu hohe und falsche Rechnung nichts.
Selbst unter Kaufleuten gilt die Pflicht zur sofortigen Mängelrüge meines Wissens nach nur für Mängel an der Ware selbst.


Gibts auch ein höchstrichterliches Urteil dazu:
BGH (VIII ZR 265/07)
Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines „tatsächlichen“ Anerkenntnisses der beglichenen Forderung
Und hier hat er ja gar nicht vorbehaltlos bezahlt sonder mehrmals darauf hingewiesen dass die Abrechnung falsch ist. Das man zunächst trotzdem den kompletten Betrag bezahlt um die weitere Belieferung nicht zu gefährden ist ja nicht ungewöhnlich.
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Rex
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Re: Zinsen für falsch berechnete Einkaufspreise

Ihr habt natürlich Recht, dass "bezahlt" ist nicht das entscheidende Kriterium für akzeptiert.
(Ich war hier tatsächlich etwas durcheinander, da bei meinen Rechnungen oft Zahlungsziel 4 Wochen - Frist für Einwendungen 4 Wochen)

Aber, dass er "keine schriftlichen Einwendungen" innerhalb der in seinen Rechnungen benannten Frist getätigt hat, damit hat er die Rechnungen akzeptiert. Man kann nicht erst am Jahresende hingehen und alle Rechnungen ab Januar prüfen.

Also kommt sicherlich auf den Einzelfall an:
Ob er seine Einwendungen nur telefonisch oder schriftlich erklärt hat.
Inwiefern war es vertraglich vereinbart?
Nur eine allgemeingültige Preisliste mit AGB Klauseln, dass ganzjährig Preisanpassungen stattfinden können? Oder individuelle Konditionsvereinbarung?
Was stand auf den Rechnungen bezüglich Einwendungsfrist? Vielleicht:
"Sie sind berechtigt, begründete Einwendungen gegen einzelne in der Rechnung gestellte Forderungen innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu erheben. Das Unterlassen fristgerechter Beanstandungen gilt als Genehmigung."

Lässt sich schwer sagen ohne alle Details zu kennen.

@koshop: Weißt du wie lange man Zeit hat Rechnungen zu prüfen, wenn nichts auf der Rechnung erwähnt ist. Eventuell gesetzliche Frist?
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koshop
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Re: Zinsen für falsch berechnete Einkaufspreise

Mir fällt kein Grund ein warum da nicht die ganz normale gesetzliche Regelverjährugn von drei Jahren gelten sollte. Im übrigen für beide Seiten. Nehmen wir an der Lieferant hätte versehentlich zu wenig berechnet, dann könnte er innerhalb der Verjährungfrist den fehlenden Betrag noch nachberechnen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
regalboy
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Re: Zinsen für falsch berechnete Einkaufspreise

Zum Thema Zinsen:
Die sind gerade doch eh auf Tiefstand....
Für ~200 Euro Zinsen würde ich beim Lieferanten kein Fass aufmachen.
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koshop
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Re: Zinsen für falsch berechnete Einkaufspreise

Die sind gerade doch eh auf Tiefstand....
Gerade deshalb sind Verzugszinsen usw. eigentlich eine ziemlich gute Geldanlage. Da gelten meist 5 oder 6 Prozent, manchmal sogar 9 Prozent und zwar über dem Basiszinsatz!
nukular
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Re: Zinsen für falsch berechnete Einkaufspreise

Danke für eure Hilfe.

Wir haben das sowohl telefonisch als auch schriftlich mehrfach reklamiert.

Dass man mit bezahlen der Rechnung jegliches Recht auf Reklamationen dieser verliert ist wirklich Blödsinn.
miezekatze
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Re: Zinsen für falsch berechnete Einkaufspreise

Ich hätte die Rechnungen einfach nie so bezahlt? Selber nachrechnen, korrekten Preis bezahlen und drauf warten das die sich melden? Wenn die sich dann tot stellen ist doch alles okay, wenn nicht auch gut.

Also hilft jetzt natürlich nicht mehr aber ich verstehe den Gedankengang dahinter nicht so ganz permanent falsche/zu hohe Rechnungen "richtig" zu bezahlen.
nukular
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Re: Zinsen für falsch berechnete Einkaufspreise

miezekatze hat geschrieben: 7. Dez 2018 08:24 Ich hätte die Rechnungen einfach nie so bezahlt? Selber nachrechnen, korrekten Preis bezahlen und drauf warten das die sich melden? Wenn die sich dann tot stellen ist doch alles okay, wenn nicht auch gut.

Also hilft jetzt natürlich nicht mehr aber ich verstehe den Gedankengang dahinter nicht so ganz permanent falsche/zu hohe Rechnungen "richtig" zu bezahlen.
Du bist lustig. Da hätten Sie sofort einen Lieferstop verhängt. WIr sind ein Saison Betrieb... wir brauchen die Ware... da kann man nicht einfach aufhören zu bestellen ;)
miezekatze
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Re: Zinsen für falsch berechnete Einkaufspreise

nukular hat geschrieben: 7. Dez 2018 08:35 Du bist lustig. Da hätten Sie sofort einen Lieferstop verhängt. WIr sind ein Saison Betrieb... wir brauchen die Ware... da kann man nicht einfach aufhören zu bestellen ;)
Was für eine Art Lieferant ist das? :durchdreh:
Oder von was für abnormalen Summen reden wir hier?

Das schlimmste was uns passiert wenn mal was "falsch" ist bei einer Überweisung ist ne Mahnung die irgendwann kommt. In der Regel ruft aber die Finanzabteilung/Buchhaltung des Lieferanten einfach an und fragt nach wieso weshalb warum. Dann klärt sich sowas in der Regel recht schnell.
nukular
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Re: Zinsen für falsch berechnete Einkaufspreise

Wir reden hier von einem Jahres EK Volumen von rund 200k
regalboy
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Re: Zinsen für falsch berechnete Einkaufspreise

Also 1,25% Preisabweichung.....
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