Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

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natufab
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Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Moin,
ich habe gerade den Fall, dass ein Kunde etwas am 5.7. bestellt hat, Zahlung per Vorkasse am 9.07., Versand am 9.7., dieses Paket kommt ohne erkennbaren Grund ungeöffnet am 25.07. zu uns zurück, da es in der Packstation nicht abgeholt wurde.

Hab dann den Kunden angeschrieben, ob wir es nochmals verschicken sollen gegen Zahlung von 2. Porto und der Rücksendekosten für DHL.

Antwort: Leider wurde mir bei der Bestellung kein Liefertermin mitgeteilt... Da ich allerdings im Zeitdruck war und den Artikel schnell benötigte, bestellte ich ihn noch bei einem anderen Anbieter. Deswegen nahm ich Ihr Paket nicht an, was zu einer Ablehnung der Lieferung führt....bitte überweisen Sie mir den gezahlten Betrag abzgl. der Rücksendekosten wieder auf mein Konto zurück.

Soweit alles klar, zwar verweisen wir in den AGB darauf, dass am Tage des Zahlungseingangs bis 14 Uhr verschickt wird, aber ist ja ok soweit.

Ich habe dem Kunden jetzt den Warenwert abzüglich des Portos für die Hinsendung und die Rücksendung durch DHL erstattet, also den reinen Betrag für die Ware. Meiner Ansicht nach liegt hier kein Widerruf vor, da er die Ware gar nicht erst in Besitz genommen hat. Liege ich hier falsch oder?

Auszug der Widerrufsbelehrung:

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;
- an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;


Was meint ihr zu der Sache?


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movieman
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

natufab hat geschrieben: 1. Aug 2019 09:35 Deswegen nahm ich Ihr Paket nicht an, was zu einer Ablehnung der Lieferung führt....
Also spätestens hier hat der Kunde eindeutig seinen Widerruf erklärt. Wenn Du jetzt darauf Korinthen- :shit: möchtest, dass durch die Annahmeverweigerung die Frist für einen Widerruf noch nicht begonnen hat und somit kein Widerruf möglich ist, würde ich dem Kunden empfehlen, die Sache direkt über seinen Anwalt regeln zu lassen.

Wenn ich Deine Threads so lese, wundert es mich langsam nicht mehr, dass manche Kunden bereits bei der Erklärung des Widerrufs mit dem Anwalt drohen. Just my 2 Cents. rauchen
natufab hat geschrieben: 1. Aug 2019 09:35 Ich habe dem Kunden jetzt den Warenwert abzüglich des Portos für die Hinsendung und die Rücksendung durch DHL erstattet.
Edit meint: Und weil wir schon beim Korinthen- :shit: sind: Auf die Erstattung der Hinsendekosten würde ich Dich übrigens ebenfalls verklagen. Die sind nämlich vom Händler zu tragen.

Quelle:
https://www.internetrecht-rostock.de/wi ... kosten.htm
Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.
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fossi
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Immerhin schreibt der Kunde noch was los ist.

Bei mir ist häufiger der Fall das Rücksendungen oder Nichtannahmen kommentarlos ablaufen, aber im Nachgang ein Streitfall bei Amazon oder Paypal aufploppt. Das ist dann mit noch mehr Aufwand / Ärger verbunden.

Die reine Nichtannahmen ist zwar rechtlich noch kein Widerruf, aber praktisch wird es meist so gehandhabt (ggfs mit Rückfrage), da die wenigsten Kunden einen Neuversand wünschen (oder wenn dann nur kostenlos).
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qds1
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

... Das ist dann mit noch mehr Aufwand / Ärger verbunden.
Sehe ich ganz genauso.Anfragen, erstatten bzw. neu versenden, fertig ist.

Wenn laut AGB du dich bereit erklärst auch die Rücksendekosten zu tragen, kannst du diese auch nicht abziehen vom Erstattungsbetrag...
ReginaSF
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

natufab hat geschrieben: 1. Aug 2019 09:35...bitte überweisen Sie mir den gezahlten Betrag abzgl. der Rücksendekosten wieder auf mein Konto zurück.
Man hat in solchen Situationen selten einen Kunden, der so richtig liegt wie dieser.

Außer du hast kostenlose Retouren als Werbung. Dann sind die Rücksendekosten nicht von der Erstattung abzuzuiehen.
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fossi
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Apropos Werbung: Google zeigt mir gerade hier eine passende Anzeige zwischen den Beiträgen.

"Buscopan - Die schnelle Hilfe bei Bauchschmerzen und Krämpfen..." :-D
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Screenshot_20190801_123708_org.mozilla.firefox.jpg (1.02 MiB) 2771 mal betrachtet
Also: nicht über so einen Mist ärgern. Dann braucht man nachher nur unnötige Pillchen...
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Andy79
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Hallo,

dazu gab es gerade bei TS einen Beitrag:

https://shop.trustedshops.com/de/rechts ... tm_07-2019
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daytrader
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Soweit so klar. Aber wie verhält es sich eigentlich, wenn man wie dieser Kunde zugibt doppelt bestellt zu haben. Ist die Absicht zu widerrufen, nicht schon Missbrauch?
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fossi
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Das dürfte noch nicht als Missbrauch gelten.

Missbräuchlich sind beim Widerruf nur die gezielte Schädigung des Unternehmens (z.B. durch ständig zurückgesendete Mitbewerber-Bestellungen), Ausnutzung von Versand-Freigrenzen (mehr Bestellen und Teile zurücksenden, um Versandkostenfreigrenzen zu erreichen), sowie nachweisliche Artikel-Ausleihen (Kunde bestellt Partyzelt für Feier am Wochenende, stellt Bilder damit ins Netz und schickt es die Woche drauf verdreckt zurück).
In solchen Fällen kann man dagegen vorgehen oder zumindest Kosten abziehen.

Ansonsten ist ein Widerruf an keine bestimmten Bedingungen geknüpft.
Im Laden darf der Kunde schließlich auch 10x dieselbe Jeans anprobieren und nur eine Kaufen, wenn sie ihm denn gefällt.

Es gibt auch schon einige, zum Teil sehr schräge, Urteile dazu und der Grundtenor ist fast immer ähnlich: der Kunde ist König.
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regalboy
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

fossi hat geschrieben: 1. Aug 2019 14:15 ...(Kunde bestellt Partyzelt für Feier am Wochenende, stellt Bilder damit ins Netz und schickt es die Woche drauf verdreckt zurück).
In solchen Fällen kann man dagegen vorgehen oder zumindest Kosten abziehen.
...
Wenn der Kunde aber festgestellt hat, dass das Partyzelt für seine Zwecke zu klein ist?
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fossi
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Dann hätte er es wieder sauber einpacken und nicht "in Gebrauch nehmen" sollen.
Bei Ingebrauchnahme ist das Widerrufsrecht verwirkt: das geht deutlich über Prüfen und Ansehen...
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daytrader
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

fossi hat geschrieben: 1. Aug 2019 14:15
Im Laden darf der Kunde schließlich auch 10x dieselbe Jeans anprobieren und nur eine Kaufen, wenn sie ihm denn gefällt.
Naja.... Im Laden habe ich beim anprobieren noch keinen Kaufvertrag geschlossen. Wenn ich dort die Hose zurück gebe und sage, habe sie mir nebenan beim Wettbewerb vorsichtshalber nochmal gekauft, falls bei einer eine Niete abfällt, wird auch nicht jeder Ladeninhaber das Teil zurück nehmen.

Ich finds halt unfair, wenn man doppelt kauft mit dem Wissen zurückzusenden und der Händler dafür noch Porto zahlen muss. Aber Kunde ist König (kommt angeblich aus dem Gastrobereich wegen Trinkgeld), der Verkäufer sein Knecht.
natufab
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Andy79 hat geschrieben: 1. Aug 2019 12:53 Hallo, dazu gab es gerade bei TS einen Beitrag:
https://shop.trustedshops.com/de/rechts ... tm_07-2019
Danke, da steht zur Wirksamkeit eines Widerrufs: Bitte beachten Sie, dass die Verweigerung der Annahme oder die Nichtabholung der Ware nicht ausreichend sind. Vielmehr muss der Verbraucher ausdrücklich zum Ausdruck bringen, dass er sich am Vertrag nicht mehr festhalten will.

Und das genau ist doch hier wohl der Fall.

Außerdem steht eindeutig in jeder rechtskonformen Widerrufsbelehrung:
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Und in diesem Fall hat der Kunde ja die Ware gar nicht in Besitz genommen, damit ist es doch wohl eine klare Sache.
Baam
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Es ist doch einfach völlig egal wie die rechtliche Situation ist. Wo ist für Dich der Unterschied, ob der Kunde die Annahme verweigert oder es annimmt und zurückschickt? Den Hinversand musst Du eh erstatten und hast keinen Nachteil dadurch. Und der Kunde bietet sogar von sich aus an, die Kosten der Rücksendung zu übernehmen...
ReginaSF
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Widerrufsrecht besteht von Anfang an, die Frist für die späteste Abgabe der Widerrufserklärung sind die 14 Tage ab dem Tag, an dem die Ware in Besitz genommen wurde.

Bedeutet aber auch, dass die Frist noch gar nicht nicht lief, wenn die Lieferadresse nicht explizit die Packstation war. Diese Info fehlt.

Wurde eine Adresse ungleich Packstation angegeben und nur der Paketdienst war so frei, das Paket dorthin zu liefern, dann hat weder der Kunde selbst noch ein von ihm benannte Dritter die Ware in Besitz genommen und die Frist hat noch gar nicht zu laufen begonnen. Also wäre dann das Widerrufsrecht völlig korrekt ausgeübt und Du hast den Hinversand zu tragen, so wie es der Kunde auch schreibt.
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DINa3
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Gesetz ist ja das eine, aber was macht Sinn.
Ich zahle in der Regel auch nur den Warenwert zurück - bei Reklamation dann auch die Versandkosten
letzte Woche hatte ich einen Kunden, der sich entschuldigte und schrieb, daß er die neuen Kosten für eine erneute Zusendung übernehmen würde - mal sehn, ober es macht .....
Roemer
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

natufab hat geschrieben: 1. Aug 2019 09:35 Ich habe dem Kunden jetzt den Warenwert abzüglich des Portos für die Hinsendung und die Rücksendung durch DHL erstattet, also den reinen Betrag für die Ware. Meiner Ansicht nach liegt hier kein Widerruf vor, da er die Ware gar nicht erst in Besitz genommen hat. Liege ich hier falsch oder?
So hätte ich es auch gehandhabt. So etwas nennt man im Volksmund übrigens Spaßbestellung. Die abgezogenen Versandkosten sind Schadensersatz.
ReginaSF
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Gesetz ist ja das eine, aber was macht Sinn.
Bei solchen Aussagen frage ich mich immer wieder, wie es die Zivilisation überhaupt aus dem Mittelalter raus geschafft hat. Genauso beim Ansatz, sich selbst Schadenersatz zu gönnen.

Unter solchem Mist leiden alle Händler. Aber das ficht euch ja eher nicht an, dann optimiert man es sich halt weiter für sich selbst. Eigene Nasenspitze rulez, :shit: die Welt an.

Kein Wunder, dass manche hier so mega-mißtrauisch ihren Kunden gegenüber agieren und sich ständig auf die Füße getreten fühlen. Rückschluss vom eigenen Verhalten.
Zuletzt geändert von ReginaSF am 2. Aug 2019 09:50, insgesamt 1-mal geändert.
qds1
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Gesetz ist ja das eine, aber was macht Sinn.
Na wenn du nach dem Sinn eines Gesetzes fragst, dann gute Nacht. Da fallen mir noch so mindestens ein Paar ein, die keinen Sinn ergeben. Z.B, dass Nichtannahme keinen Widerruf darstellt aetsch

Aber aus Kundensicht ergibt es durchaus Sinn, nur den Rückversand zu bezahlen.

Zumal der besagte Kunde auf Nachfrage dann doch wirksam widerrufen hat und sogar ehrlich den Grund genannt hat.

Wir hatten auch mal den Sachverhalt, dass wir defekte Ware auf eigene Kosten zurückgenommen haben, einfache Rücksendungen auf Kosten des Kunden. Was kam dabei raus? Viele Rücksendungen wurden einfach als defekt deklariert zurückgeschickt, obwohl sie es nicht waren. Diejenigen, die ehrlich geschrieben haben, dass sie die Ware wegen Nichtgefallens zurücksenden, wurden also für ihre Ehrlichkeit auch noch bestraft. Und die Unehrlichen wurden belohnt. Und wir hatten dann noch den Stress dem fehlenden Geld hinterherzulaufen.

Deswegen entweder oder ...

Jetzt handhaben wir das so: Retourenlabel kommen uns teurer, als wenn der Kunde ganz normal zurückschickt. Deswegen erstatten wir dann den Rückversand, wenn die Ware tatsächlich defekt ist und senden kostenfrei Ersatz. Wenn der Kunde einfach so zurückschickt, werden die Kosten nicht erstattet. Fertig.

Wenn Kunde Annahme verweigert, behandeln wir den Fall als normale Rücksendung -> ziehen den Rückversand vom Erstattungsbetrag ab.
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hkhk
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

rein rechtlich:
Kunde verweigert Annahme, Paket geht zurück. Dafür fallen ja Rücksendekosten an, DIE DER KUNDE ABER NICHT KENNT. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden dann dem Kunden diese Kosten auferlegt? Eigentlich müssten diese Kosten in der AGB oder besser in der WRB aufgeführt sein. Sind sie es nicht, dann?????
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