Widerruf

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Nico-2012
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Re: Widerruf

Scienceticker hat geschrieben:
Nico-2012 hat geschrieben:
Jetzt mal ehrlich, wie kommt man überhaupt nach solchen "Spitzfindigkeiten" zu suchen?
Ich war schuld. Ich suchte danach. Aus Gründen. Falls jemand eine andere Rechtsauffassung als lima-shop begründen kann, her damit. Ansonsten Thema beendet. Danke.
Ja mein Post sieht blöd aus, nur die erste Frage ging an Lima. saufen

Ich meinte damit, kommt man da einfach aus Langeweile drauf oder möchte jemand das ernsthaft so praktizieren, du hast ja geschrieben, dass du da einen Diskussionspartner hast, deswegen frag ich?


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Scienceticker
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Re: Widerruf

Nico-2012 hat geschrieben: Ich meinte damit, kommt man da einfach aus Langeweile drauf oder möchte jemand das ernsthaft so praktizieren, du hast ja geschrieben, dass du da einen Diskussionspartner hast, deswegen frag ich?
Ja, natürlich. Für blöde Spielereien fehlt mir die Zeit, der Laden brummt.
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RA Peter Kraus
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Re: Widerruf

Scienceticker hat geschrieben:@hkhk: ich kenne den Artikel. Ich teile die Meinung. Aber es gibt andere Ansichten dazu.
Wo? Nur bei dem besagten "Diskussionspartner" oder auch in einer Gerichtsentscheidung oder im rechtlichen Schrifttum?
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Scienceticker
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Re: Widerruf

RA Peter Kraus hat geschrieben: Wo? Nur bei dem besagten "Diskussionspartner" oder auch in einer Gerichtsentscheidung oder im rechtlichen Schrifttum?
Nur bei meinem Diskussionspartner.

Was ist denn Ihre Ansicht?
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Charon
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Re: Widerruf

Ich lese hier raus, das Du was gekauft hast, und dann widerrufen, sonst würdest Du die Frage sicherlich nicht stellen.

Das Widerrufsrecht beginnt doch sofort, die Frist beginnt aber erst NACH Erhalt.

Sollte Dein Vertragspartner dich zwingen dem Vertrag nachzukommen, Widerruf Ihn einfach mit dem entsprechendem Formular. Sollte er mit Anwalt & Co drohen würde ich mich persönlich gelassen nach hinten legen und das auch vor Gericht entscheiden lassen. Wobei ich hier stark ausgehe, das das für die Gegenpartei nach hinten los geht, Voraussetzung Du bist Verbraucher.

Das wäre meine Meinung und Kenntnisstand dazu.
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Scienceticker
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Re: Widerruf

Hallo Charon,

erstmal Danke. Nein, es geht nicht um einen Rechtsstreit, sondern um eine grundsätzliche, reine Diskussion, die aber reale Geschäftsprozesse betrifft.

Mein Diskussionspartner und ich haben uns da etwas festgefressen.

Ich denke, Deine Formulierung bringt es (hoffentlich) richtig auf den Punkt:
Das Widerrufsrecht beginnt doch sofort, die Frist beginnt aber erst NACH Erhalt.
So war auch mein Verständnis - aber bei Spitzfindigkeiten bin ich sowas von Laie...

Danke.
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fussel
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Re: Widerruf

Wie argumentiert denn die "Gegenseite"?
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Scienceticker
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Re: Widerruf

Sinngemäß so: Die Widerrufsfrist ist ein fester Zeitraum (die Definition des Begriffes geht tatsächlich von Anfang und Ende aus). Nur innerhalb der Frist kann widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Ware und endet 14 Tage später. Ergo wäre vor Erhalt der Ware kein Widerruf möglich.
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SchneiderMusik
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Re: Widerruf

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Dann muss halt der Händler den Widerruf liegen lassen und Ihn dann erst nach Erhalt der Ware durch den Kunden bearbeiten.
Ist widersprüchlich formuliert.
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RA Peter Kraus
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Re: Widerruf

@scienceticker: Ich meine, dass der Widerruf wirksam erklärt werden kann, sobald der Vertrag geschlossen wurde, nicht erst, nachdem die Widerrufsfrist in Gang gesetzt wurde.
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gato77
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Re: Widerruf

Ich sehe das wie Ihr, aber auch wenn es (wie deine Diskussionspartner Meinen) so wäre....
Ist es ja auch eine reine wirtschaftliche Frage, für mich als Händler. Ich ziehe es vor, dass ein Kunde am liebsten VOR Versand widerruft, denn danach sind es nur noch kosten. Auch wenn er die Rückversandkosten zu tragen hat. Die Hinversandkosten muss ich zahlen + Verpackung + mein Zeitaufwand der Bestellung/Verpackung und für den Widerruf hinterher, ohne zu berücksichtigen, dass viele ja dann aus reiner Neugierde vielleicht das Paket dennoch öffnen und mal Einspicken (dürfen Sie ja). Dann muss man noch prüfen ob der Artikel so überhaupt noch verkauft werden kann, etc.

Also, wenn widerruf dann am liebsten sofort und nicht erst nach 13 Tagen nach Erhalt...

Aber gut, hier geht es ja nicht um die Frage ob diese Diskussion Sinn macht oder nicht :durchdreh:
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SchneiderMusik
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Re: Widerruf

RA Peter Kraus hat geschrieben:@scienceticker: Ich meine, dass der Widerruf wirksam erklärt werden kann, sobald der Vertrag geschlossen wurde, nicht erst, nachdem die Widerrufsfrist in Gang gesetzt wurde.
Ist denn der Vertragsschluss zwingend notwendig? Kann der Kunde nicht auch schon vor Vertragsschluss widerrufen, also vorsorglich?
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Kaluna
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Re: Widerruf

SchneiderMusik hat geschrieben:
RA Peter Kraus hat geschrieben:@scienceticker: Ich meine, dass der Widerruf wirksam erklärt werden kann, sobald der Vertrag geschlossen wurde, nicht erst, nachdem die Widerrufsfrist in Gang gesetzt wurde.
Ist denn der Vertragsschluss zwingend notwendig? Kann der Kunde nicht auch schon vor Vertragsschluss widerrufen, also vorsorglich?
Was soll denn widerrufen werden, wenn gar kein Vertrag besteht? Man kann ja nur sinnvoll etwas widerrufen, was auch abgeschlossen wurde.
Ralf
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Re: Widerruf

Wenn der Käufer nur ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags macht, welches erst durch die Annahme des Verkäufers zu einem Kaufvertrag wird, macht ein Widerruf vor Annahme schon Sinn.

Streng genommen wäre das dann natürlich kein Widerruf sondern eine Rücknahme des Angebots.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
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