Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

xMerchant hat geschrieben: 20. Sep 2019 09:52 Natürlich ist Amazon bei Angeboten von Marketplace-Händlern nicht der Inverkehrbringer.
Das ist klar. Frage ist eben inwieweit Amazon durch die Lager und Eigenversand eben doch auch als Nicht-Inverkehrbringer z.B. durch die Störerhaftung in die Pflicht genommen werden kann. Ob das nun Kosmetik, Scooter, Nahrungsergänzungsmittel und Luftballons sind - es betrifft im Prinzip den kompletten Nicht-Markenrelevanten-Markt - und im Grunde selbst diesen auch.

Das ist ein riesiges Loch im Verbraucherschutz - und da stimme ich gerne zu, bringen neue EU-Verordnungen innerhalb nichts - das Loch müsste erst gestopft werden. Was bringt die gefühlte Produktsicherheit, die wir dank der EU haben, wenn wir über Amazon Handschuhe für 2,49 tragen, in denen verbotene krebserregende Stoffe sind? Es kann nicht im Sinne des Erfinders sein, dass dafür die Händler im Wettbewerb den Markt in Einzelarbeit bereinigen müssen.

Vielleicht war das oben etwas unklar: Man kann sich jahrelang mit einer Creme einschmieren und dann Krebs bekommen. Man wird einen Zusammenhang bislang nicht konkret nachweisen können. Das gilt für alle Produktbereiche, die am oder im Körper sind. Es untersucht nach dem Ableben niemand die Creme im Badezimmer auf verbotene krebserregende Stoffe. Es gibt keine Kläger, keine Rechtsentwicklung.

Bevor das als EU-Bashing missverstanden wird (jawohl so isses doch, prost): In meiner beschaulichen Internet-Karriere war es immer so, dass die Rechtsprechung und Gesetzgebung hinterherhinkt, die muss sich ja erst durch Streitereien entwickeln. Da kann man zwar einen Hals darauf kriegen, es wäre aber noch schauerlicher, wüsste die Gesetzgebung schon vorher, wohin sich ein Markt entwickelt. Ich bin mir recht sicher, dass Amazon auf dieses Pferd ganz bewusst setzt - und eBay versucht es nun mit eigenen Fullfillment-Centern nachzumachen. 50 Jahre zu spät z-)

Meine Motivation ist hier natürlich mein eigenes kleines Gebimse, aber auch überhaupt den EU-Regularien, die den Menschen viele Vorteile bringen, den geplanten Sinn zu geben, nämlich, dass sie auch eingehalten werden und sich die Menschen beim Einkaufen darauf verlassen können.


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