Vielleicht kann das dem Abmahn Wahn ein bisschen Einhalt gebieten.
Mfg B.
Weniger Geld für Massen-Abmahner
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Re: Weniger Geld für Massen-Abmahner
Gilt das nur für Urheberrechte oder auch für andere Tatbestände?
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Re: Weniger Geld für Massen-Abmahner
Genau die Frage habe ich mir gerade auch schon gestellt.rechnungspapier hat geschrieben: ↑25. Sep 2019 09:02 Gilt das nur für Urheberrechte oder auch für andere Tatbestände?
Man müsste sich wohl dieses Urteil genauer anschauen und prüfen, inwiefern es in anderen Fällen als Vergleich hergezogen werden kann. Abmahnung ist ja nicht gleich Abmahnung.
Generell begrüße solche Urteile.
Anwälte machen oft ja nur noch Copy&Paste: gleiche Fehler suchen, Namen in Vorlage tauschen und raus damit.
Wesentlich weniger Aufwand und Kosten als mit einzelnen Fällen, aber dann voll kassieren. Naja, wer es nötig hat.
Da fällt mir gerade wieder der Song vom Friedemann ein.
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