Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2703
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Das kann Dir im Moment alles egal sein. Der Ball liegt bei ihm. Wenn er ohne Deine Zustimmung einen "Sachverständigen" beauftragt, zahlt er den auch - egal wie der Fall mal ausgeht.

Anders verhält es sich wenn ein Richter einen vor Gericht zugelassenen SV bestellt.


3 Monate gratis Händlerbund
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10651
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Andersrum dann sicherlich genauso. Er drängt ja auf einen SV. Wenn ich nachgäbe und eine beauftrage, habe ich die Kosten an der Backe, auch wenn er Eigenverschulden feststellt.

Also müsste er klagen (in der Hoffnung, dass das Gericht einen SV bestellt) oder mir das Teil zur Begutachtung aushändigen. Anders dürfte er nicht vorwärts kommen, richtig?
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2703
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

ja
TeamAustria
Beiträge: 97
Registriert: 5. Sep 2023 18:58
Land: Deutschland

Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Roemer hat geschrieben: 14. Feb 2024 12:13Wenn er ohne Deine Zustimmung einen "Sachverständigen" beauftragt, zahlt er den auch - egal wie der Fall mal ausgeht.
Das ist eine falsche Information. Wenn er einen SV beauftragt und im Verlauf dann später klagt, können selbstverständlich und zweifelsfrei auch die SV Kosten eingeklagt werden. Wie kommts dass du so einen Blödsinn hier als Fakt verkaufst?!
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6595
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Wie ist denn jetzt eigentlich der zeitliche Ablauf genau? Ist der Schaden eingetreten nachdem er den Artikel als defekt reklamiert und sich hat erstatten lassen oder davor?

Ich kann ja auch nicht einen Schweinwerfer für Auto kaufen, reklamieren das er kaputt ist und mir erstatten lassen, dann den kaputten Schweinwerfer trotzdem ins Auto einbauen und mich dann beschweren daß ich im Dunklen gegen einen Baum gefahren bin.

In dem Fall sehe ich überhaupt keine Haftung bei dir.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2703
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Stimmt, unser Poltergeist vom Team Austria hat Recht. Es gibt ein BGH-Urteil aus dem Jahre 2014, daß auch Privatgutachten im Kaufrecht unter bestimmten Bedingungen erstattungsfähig sind.
TeamAustria
Beiträge: 97
Registriert: 5. Sep 2023 18:58
Land: Deutschland

Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Roemer hat geschrieben: 14. Feb 2024 14:31 Stimmt, unser Poltergeist vom Team Austria hat Recht. Es gibt ein BGH-Urteil aus dem Jahre 2014, daß auch Privatgutachten im Kaufrecht unter bestimmten Bedingungen erstattungsfähig sind.
nicht unter bestimmgen bedingungen sondern ausschließlich und immer, und das sogar ohne tatsächlichen rechtstreit zum ursprungsanliegen.

Die Kosten eines Sachverständigengutachtens können mit gesonderter Klage - und nicht nur als "vorprozessuale Kosten" in einem Rechtsstreit über den Hauptanspruch - geltend gemacht werden, wenn das Gutachten nicht in erster Linie einer (späteren) Prozessführung, sondern dazu dient, dem Auftraggeber eine Grundlage zur Ermittlung seiner Ansprüche beziehungsweise seiner Rechtsposition zu verschaffen, obwohl noch gar nicht feststeht, ob es zu einem Rechtsstreit überhaupt kommen werde.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10651
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Verstehe auch nicht, weshalb ich einen Gutachter beauftragen soll, während er in seiner Abmahnung einen Sachverständigen als Zeugen aufgeführt hat :popcorn:

Die versprochene Stellungnahme des Herstellers bleibt auch weiterhin aus....dann sollen sie es halt nicht mehrfach zusagen. Im Ernstfall werden Sie eh damit konfrontiert als mein Verkäufer und Hersteller. Jetzt hätte man eventl. ein Vorgehen / Argumentation absprechen können. Die wissen doch am besten, ob das sein kann, was der Kunde behauptet.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2703
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

TeamAustria hat geschrieben: 14. Feb 2024 14:37
Die Kosten eines Sachverständigengutachtens können mit gesonderter Klage - und nicht nur als "vorprozessuale Kosten" in einem Rechtsstreit über den Hauptanspruch - geltend gemacht werden, wenn das Gutachten nicht in erster Linie einer (späteren) Prozessführung, sondern dazu dient, dem Auftraggeber eine Grundlage zur Ermittlung seiner Ansprüche beziehungsweise seiner Rechtsposition zu verschaffen, obwohl noch gar nicht feststeht, ob es zu einem Rechtsstreit überhaupt kommen werde.
Wenn ich das bei Google eingebe, lande ich beim ÖGH. Ich denke wir sollten beim deutschen Recht bleiben.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2703
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Wie ging es denn weiter mit den Kratzern, sofern es überhaupt weiter ging ?
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10651
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Hersteller hatte sich bereit erklärt zu übernehmen, also seinen Anwalt damit zu beauftragen um den Vorgang zu klären. Kunde verweigerte jedoch die Weitergabe seiner Daten, lt. seiner Rechtsabteilung sei ich der Ansprechpartner und fragte wieder blöd, wie es nun weitergeht.

Hab geantwortet, dass ich dann leider nicht weiterhelfen kann und die Kommunikation hiermit einstelle und er dann den Rechtsweg gehen muss. Seitdem kam (bislang) nichts.

Zufälligerweise hab ich gestern noch einmal beim Hersteller nachgefragt, ob die noch irgendwas von dem Kunden gehört hätten...aber auch nicht.
Benutzeravatar
Crassiflo
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 326
Registriert: 25. Jul 2022 11:14
Land: Deutschland

Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

daytrader hat geschrieben: 12. Mär 2024 17:44 Hab geantwortet, dass ich dann leider nicht weiterhelfen kann und die Kommunikation hiermit einstelle und er dann den Rechtsweg gehen muss. Seitdem kam (bislang) nichts.
Zufälligerweise hab ich gestern noch einmal beim Hersteller nachgefragt, ob die noch irgendwas von dem Kunden gehört hätten...aber auch nicht.
Halte uns doch bitte uf dem Laufenden, wenn es was Neues geben sollte. Ich finde den Fall sehr spannend.
Die 4 As bei Amazon: Anlocken, Ausnutzen, Abhängigmachen, Aussaugen.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10651
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Andy79 hat geschrieben: 13. Feb 2024 13:39
Ich hatte damals den ganzen Fall inkl. Mails (ja das waren auch sehr viele), Fotos, ect. unserem Versicherungsmakler übergeben, einen kurzen Roman dazu verfasst und dann wars das. Die Bearbeitungsnummer der Versicherung hatte ich dann, glaube ich, kurz und knapp der Kundin geschickt. Ich habe nie wieder davon gehört , aber auch nie nachgefragt.
Und das war ganz sicher die Betriebshaftpflicht? Ich hatte heute beiläufig (Kontakt war wegen anderer privater Geschichte) ein Gespräch mit meinem Makler und dem diesen Fall mal geschildert. Der meinte, dass würde meine Betriebshaftpflicht nicht abdecken, da dies Herstellersache wäre. Die BHV würde nur zahlen, wenn ich von dem Mangel gewusst hätte (wobei ich jetzt im nachhinein nicht auf anhieb verstehe, warum ich einen wissentlich defekten Artikel versenden sollte).

Eine Produkthaftpflicht kann er mir in meinem Fall auch nicht empfehlen, da diese nur für meine Eigenmarken/selbst importierte Artikel wäre. In meinem Fall wieder der Verweis auf den Hersteller. Der Typ wollte aber nun mit aller Gewalt gg mich vorgehen. Wie schützt man sich da? Der Typ wollte ja keinen Kontakt zum Hersteller und gg. mich vorgehen.

Die Firmenrechtschutz ist wohl nur für die Anwalts, Gerichtskosten etc. Die Kosten für den Schaden aus dem Produkt selbst übernimmt diese nicht. Und wenn ich im Worst Case den Fall verloren hätte? Dann hätte ich einen 2. Kampf gegen den Hersteller führen müssen, um die Kosten weiterreichen zu können?

PS: von dem Typen kam nichts mehr. Ich hoffe/denke, da kommt nichts mehr.
Andy79
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 534
Registriert: 12. Mär 2010 12:10
Land: Deutschland
Firmenname: Teeladen Herzberg
Branche: Teeladen mit Ladengeschäft und Onlinehandel
Wohnort: Herzberg
Kontaktdaten:

Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

daytrader hat geschrieben: 15. Apr 2024 18:05
Andy79 hat geschrieben: 13. Feb 2024 13:39
Ich hatte damals den ganzen Fall inkl. Mails (ja das waren auch sehr viele), Fotos, ect. unserem Versicherungsmakler übergeben, einen kurzen Roman dazu verfasst und dann wars das. Die Bearbeitungsnummer der Versicherung hatte ich dann, glaube ich, kurz und knapp der Kundin geschickt. Ich habe nie wieder davon gehört , aber auch nie nachgefragt.
Und das war ganz sicher die Betriebshaftpflicht? Ich hatte heute beiläufig (Kontakt war wegen anderer privater Geschichte) ein Gespräch mit meinem Makler und dem diesen Fall mal geschildert. Der meinte, dass würde meine Betriebshaftpflicht nicht abdecken, da dies Herstellersache wäre. Die BHV würde nur zahlen, wenn ich von dem Mangel gewusst hätte (wobei ich jetzt im nachhinein nicht auf anhieb verstehe, warum ich einen wissentlich defekten Artikel versenden sollte).

Eine Produkthaftpflicht kann er mir in meinem Fall auch nicht empfehlen, da diese nur für meine Eigenmarken/selbst importierte Artikel wäre. In meinem Fall wieder der Verweis auf den Hersteller. Der Typ wollte aber nun mit aller Gewalt gg mich vorgehen. Wie schützt man sich da? Der Typ wollte ja keinen Kontakt zum Hersteller und gg. mich vorgehen.

Die Firmenrechtschutz ist wohl nur für die Anwalts, Gerichtskosten etc. Die Kosten für den Schaden aus dem Produkt selbst übernimmt diese nicht. Und wenn ich im Worst Case den Fall verloren hätte? Dann hätte ich einen 2. Kampf gegen den Hersteller führen müssen, um die Kosten weiterreichen zu können?

PS: von dem Typen kam nichts mehr. Ich hoffe/denke, da kommt nichts mehr.
Das kann ich leider nicht mehr genau sagen welche Versicherung das war. Ist schon etliche Jahre her. Ich kann mich aber erinnern dass wir so eine Kombi-Versicherung für Firmen hatten mit diversen Bausteinen.
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information