Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

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Wollomo
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Davon würde ich mich trotzdem nicht einschüchtern lassen. Die Bedienungsanleitung ist doch anscheinend eindeutig. Er benutzt das Gerät eben falsch. Warum solltest du dafür haften? Noch dazu der erfundene Gutachter und Anwalt. Sollte es zu einem Verfahren kommen und der Richter merkt, dass der Gutachter erfunden war, wird sich das ziemlich schnell erledigt haben.

Wenn es nach der Theorie deins Kunden geht, kann ich mir auch alle 5 Jahre mein Ceranfeld zerkratzen und anschließend den Händler für den 3,99€ Ceranfeldreiniger verklagen.


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daytrader
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Wollomo hat geschrieben: 13. Feb 2024 10:35 Davon würde ich mich trotzdem nicht einschüchtern lassen. Die Bedienungsanleitung ist doch anscheinend eindeutig. Er benutzt das Gerät eben falsch. Warum solltest du dafür haften? Noch dazu der erfundene Gutachter und Anwalt. Sollte es zu einem Verfahren kommen und der Richter merkt, dass der Gutachter erfunden war, wird sich das ziemlich schnell erledigt haben.
Ich habe eh keine andere Wahl, als abzuwarten was da kommt. Kann ja schlecht auf Zuruf per Mail 6500 € überweisen. Hab ja nicht mal den angeblichen Schadensverursachenden Artikel zur Prüfung bekommen. Foto reicht zur Prüfung nicht, da nützt auch die Frist nichts. Keine Ahnung wie ein Richter das sieht, da ja per BGB festgelegt, dass er den aushändigen muss. Er argumentiert mit "Beweisstück", dass er nicht aus der Hand gibt.
Wenn es nach der Theorie deins Kunden geht, kann ich mir auch alle 5 Jahre mein Ceranfeld zerkratzen und anschließend den Händler für den 3,99€ Ceranfeldreiniger verklagen.


Exakt. Und davon abgesehen...Metallklingen auf Glas.....weiß man doch auch ohne Anleitung, dass man da Obacht geben muss.

Aber bei dem Beispiel würde ich gerne mal wieviel Ärger die Hersteller solcher Ceranfeld-Schaber schon bekommen haben. Bis letzte Woche wäre mir das nicht einmal in den Sinn gekommen.
Andy79
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Hallo,

das ist ja wirklich ziemlich übel.

Vor vielen Jahren hatte ich einen ähnlichen Fall wo jemand eine durch einen Artikel von uns sein Küchenplatte "beschädigt" hat.
Wir hatten da genauso lustige Mails bekommen.

Wir haben das unserer Firmenhaftpflicht übergeben , mit den entsprechenden Hinweis der fehlerhafte Benutzung und nicht nachprüfbaren Schäden die nicht möglich sind. Danach haben wir nie wieder von der Kundin und der Versicherung gehört.
Aber unser Versicherungsmakler hat uns damals erklärt dass unsere "sachdienlichen" Hinweise einem Gutachter mitgeteilt werden und der prüft den Fall erst auf dem Papier und dann ggf. beim "Geschädigten".
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daytrader
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Andy79 hat geschrieben: 13. Feb 2024 11:38
Vor vielen Jahren hatte ich einen ähnlichen Fall wo jemand eine durch einen Artikel von uns sein Küchenplatte "beschädigt" hat.
Wir hatten da genauso lustige Mails bekommen.
Wart ihr selbst der Hersteller? Lt. Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller. In diesem Fall ist der weder nicht greifbar, noch nicht erkennbar....steht offen auf der Rechnung, in der Anleitung, auf der Produktpackung etc. Ich kann mir schwer vorstellen, dass eine eigene Versicherung das übernehmen würde in so einem Fall. Die versuchen doch auch erstmal alles von sich zu weisen.
Schreiber Ling
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Ich will nichts dagegen sagen, dass das in deinem Fall ein nerviger Kunde zu sein scheint. Ich danke ebenfalls für die Popcorn-Zeit 😅 Und würde das auch recht gelassen auf mich zukommen lassen.

Zum Produkthaftungsgesetz aber mal: Das schließt nicht aus, dass auch der Verkäufer haftet. Der Vorteil beim Produkthaftungsgesetz liegt für den Käufer darin, dass gewisse Beweiserleichterungen geregelt sind, wobei da der Hersteller der Haftende ist. Das heißt aber nicht, dass die gewohnte Haftung des Verkäufers dadurch ausgeschlossen wäre. Im Verhältnis Käufer–Verkäufer finden dann lediglich nicht die Regeln des Produkthaftgesetzes Anwendung. Doch auch außerhalb dessen gibt es bekanntlich Haftungsregeln.
Andy79
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

daytrader hat geschrieben: 13. Feb 2024 11:54
Andy79 hat geschrieben: 13. Feb 2024 11:38
Vor vielen Jahren hatte ich einen ähnlichen Fall wo jemand eine durch einen Artikel von uns sein Küchenplatte "beschädigt" hat.
Wir hatten da genauso lustige Mails bekommen.
Wart ihr selbst der Hersteller? Lt. Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller. In diesem Fall ist der weder nicht greifbar, noch nicht erkennbar....steht offen auf der Rechnung, in der Anleitung, auf der Produktpackung etc. Ich kann mir schwer vorstellen, dass eine eigene Versicherung das übernehmen würde in so einem Fall. Die versuchen doch auch erstmal alles von sich zu weisen.
Nein wir waren nicht der Hersteller, aber das stand damals auch gar nicht zur Debatte. Wir haben eine Teekanne aus Gusseisen verkauft, die Kundin hatte das Teil auf dem Herd zum Glühen gebracht und dann auf ihrer Küchenplatte abgestellt. Dadurch entstand ein Schaden auf der Küchenplatte von abgeblich irgendwas von mehreren tausend Euro. Den wollte sie von uns ersetzt haben. Der ganze Fall wie bei dir, absolut ohne Worte. Auch der Schriftwechsel war einfach nur übel.
Wir legen auch bei der Teekanne eine Benutzungsanleitung und Pflegeanleitung bei wie wo wann warum usw.. Aber wie bei dir: WIR sind / waren Schuld.

Ich hatte damals den ganzen Fall inkl. Mails (ja das waren auch sehr viele), Fotos, ect. unserem Versicherungsmakler übergeben, einen kurzen Roman dazu verfasst und dann wars das. Die Bearbeitungsnummer der Versicherung hatte ich dann, glaube ich, kurz und knapp der Kundin geschickt. Ich habe nie wieder davon gehört , aber auch nie nachgefragt.
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Crassiflo
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Oh mann, das braucht man echt nicht, tut mir voll leid für dich!

Vielleicht hab ichs ja nicht richtig verstanden, aber wenn ein Fremdkörper sich zwischen Magnate und Glasscheibe außen setzt, oder zwischen Klinge und Glas innen im Aquarium, dann liegt doch ein Anwendungsfehler vor, oder nicht?

Ich kann doch auch nicht mit ner verschmutzten oder verkratzten Bügeleisensohle solange bügeln, bis der teure Fummel völlig verkratzt oder zerrissen ist und dann den Hersteller auf ein neues Kleidungsstück verklagen?

Und auch wenn der Kunde ne große Nummer sein sollte, das Recht gilt für den genauso wie für dich: allein sein bisheriges Verhalten lässt doch erkennen, dass der nichts als heiße Luft ablässt.

Versuch gelassen zu bleiben und stelle die Brieffreundschaft ein, dann wird entweder nichts mehr kommen, und wenn doch etwas rechtlich relevantes, kannste dann immer noch reagieren, und dabei sehe ich beste Chancen für dich.
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Crassiflo hat geschrieben: 13. Feb 2024 13:44 Vielleicht hab ichs ja nicht richtig verstanden, aber wenn ein Fremdkörper sich zwischen Magnate und Glasscheibe außen setzt, oder zwischen Klinge und Glas innen im Aquarium, dann liegt doch ein Anwendungsfehler vor, oder nicht?
Ja natürlich. Problem sehe ich hier bei der Beweisführung. Falls Gewährleistung greift, bin ich wohl in der Beweispflicht. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass das auch für Folgeschäden gilt, dass der Händler in den ersten 12 Monaten die A Karte hat.

Vielleicht klappt es im Ernstfall mit der Umkehrung...also beweisen, dass man mit einem neuen Magneten und sauberer Klinge keine Kratzer macht.

Oder die Klinge....er hat ja ein Salzwasseraquarium...also entfernt er hier auch Kalkrotalgen. Kratz mal mit einer Metallklinge monatelang über extrem harte Kalkbeläge. Irgendwann hast du in der Klinge vorne kleine Kerben, die man mit bloßem Auge nicht mal sofort sehen muss, scharf ist sie auch nicht mehr. Jetzt wechselst du die Klinge nicht aus (hat er schriftlich bestätigt) und schiebst dir diese stumpfe Klinge mit kleinen Kerben übers Glas. Was passiert wohl?

Ich weiß nicht mal, ob wir hier von B2B oder B2C sprechen. Lieferadresse, Mailadresse und PP Zahlung deuten nicht auf gewerblich hin. Aber er unterschreibt mit seiner Firma und spricht ständig von seiner Rechtsabteilung. Private haben selten eine eigene Rechtsabteilung.

@Andy78

Unfassbar. Man muss scheinbar nur dreist genug sein.
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Gewährleistung ist auch nicht gleich Gewährleistung. Die Beweislastumkehr gilt dafür, dass die Sache mangelhaft ist. Das ist dann ausreichend, wenn man einfach nur Nacherfüllung will, weil dafür lediglich die Mangelhaftigkeit der Sache verlangt wird. Für Schadensersatz dagegen kommt es zusätzlich darauf an, ob dem Verkäufer auch ein Verschulden zur Last fällt (bei der Nacherfüllung spricht man demgegenüber von "verschuldensunabhängiger" Haftung). Das heißt, der Verkäufer muss den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt haben. Auch dafür gibt es eine Vermutungsregel. Aber hier dürfte es leicht fallen, sich zu "exkulpieren", wenn das von unzähligen verkauften gleichen Produkten der erste Fall seiner Art ist und man sich zum Beispiel stichprobenartig davon vergewissert, dass mit der Ware normalerweise alles in Ordnung ist. Vom Verkäufer wird nicht verlangt, jedes Produkt einzeln zu überprüfen.
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Schreiber Ling hat geschrieben: 13. Feb 2024 14:29 wenn das von unzähligen verkauften gleichen Produkten der erste Fall seiner Art ist und man sich zum Beispiel stichprobenartig davon vergewissert, dass mit der Ware normalerweise alles in Ordnung ist.
Ja da sind viele von verkauft worden sind und es bislang keine einzige Reklamation bei mir gab (müsste jetzt nachschauen, vermutlich gab es jahrelang nicht einmal eine Retoure ohne Nennung der Gründe).... jeder Verkaufsverpackung liegt zudem ein Kontrollschein bei, auf dem steht welcher Mitarbeiter (anonym durch Nummern) die Ware beim Hersteller kontrolliert und letztendlich auch verpackt hat. Das hat zwar mehr mit dem Hersteller zu tun, sollte aber belegen, dass insgesamt keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Einfache Fahrlässigkeit genügt. Aber klingt gut.
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Ich würde mir da wirklich keine Sorgen mehr machen.

Ersten hast du Beweise dass das Gerät falsch verwendet wurde: Fotos von verschmutztem Reinigungsgerät. Damit ist der Fall auch schon erledigt, falls der Typ wirklich vor Gericht will. Es gibt dann noch viele andere Gründe welche dafür sprechen dass er keinen Anspruch auf Entschädigung von dir oder dem Hersteller hat.

Zweitens wärst du (nach meiner Auffassung) nicht haftbar (wenn ein defektes Gerät den Schaden verursacht hätte, was ja nicht der Fall ist) sondern der Hersteller. Aber dass ist eh schon irrelevant (siehe erstens)
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

bauti hat geschrieben: 13. Feb 2024 18:10
Zweitens wärst du (nach meiner Auffassung) nicht haftbar (wenn ein defektes Gerät den Schaden verursacht hätte, was ja nicht der Fall ist) sondern der Hersteller.
Zumindest würde ich mir erhoffen die Kosten aus dieser Sache an den Hersteller weiterreichen zu können.
Schreiber Ling
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Das ist wiederum eine andere Geschichte, eigentlich auch bekannt, dass man als Verkäufer auch Ansprüche gegen seinen "Verkäufer" … hat. Bis durch zum Hersteller.

Davon abgesehen kann ich nur noch mal betonen, nicht weil es in deinem Fall problematisch wäre, sondern weil sich immer wieder zeigt, wie hartnäckig sich das hält: Nur weil man eine Situation hat, wo der Hersteller haftet, bedeutet das nicht, dass nicht auch zugleich der Verkäufer haften kann.
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Am Ende kommuniziert da ein Assi vom GF, der vom GF zum Scheibenputzen angehalten war und nun die Aufgabe hat, das Verbockte zu lösen. Welcher GF einer Holding putzt in einer Firma Scheiben eines Showaquariums - und verhält sich so? Wohl nur einer, dem alles egal und seinerselbst leicht morbide ist :popcorn:
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Schreiber Ling hat geschrieben: 13. Feb 2024 19:47 Das ist wiederum eine andere Geschichte, eigentlich auch bekannt, dass man als Verkäufer auch Ansprüche gegen seinen "Verkäufer" … hat. Bis durch zum Hersteller.
Wie schätzt du das mit der Herausgabe / Prüfung der Sache ein? Um mit der Bearbeitung des Vorganges erst einmal beginnen zu können, müsste der Verkäufer ja prüfen können, ob das Teil die Kratzer verursachen kann und ob ein Mangel am Produkt vorliegt oder wie stark vermutet Eigenverschulden. Nun hat der Verkäufer ja zumindest bei der Gewährleistung, wenn es um die Abstellung des Mangels geht, ein Recht darauf. Wie verhält es sich bei den Folgeschäden?

Er verweigert die Herausgabe mit dem Argument, es sei ein Beweisstück, dass ich manipulieren könnte. Er könnte sich ja Fotos anfertigt, das Teil markieren etc. wenn er mich so einschätzt.

Mir liegt nämlich nur ein einziges Foto vor, dass die vordere Hälfte des (verschmutzten) Magneten zeigt. Dann hat er cleverer Weise auch nur ein Thumbnail des Fotos geschickt. Wenn ich das vergrößere, um Details zu erkennen, wird es stark verpixelt. Auf Grund dessen, kann man ja schlecht was neues für 6500 € hinstellen.

Müsste man jetzt tatsächlich einen Sachverständigen beauftragen und hat kein Recht auf Eigenprüfung?
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Es gibt kein Photo von den Kratzern am Aquarium ??
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Doch mittlerweile auch eins unter starken Blaulicht, schwer zu erkennen. Ich glaube ihm schon, dass die Kratzer existieren, auch ohne scharfen Bild davon. Aber ich bezweifel ganz ganz stark, dass die von meinem Produkt in Kombination mit einer Vorgehensweise gemäß Anleitung stammen.

Er schreibt ja, dass er 2 Magneten hat. Ich habe den Verdacht, dass die Kratzer vom 1. Magneten stammen könnten (vielleicht kein Händler / Hersteller greifbar). Warum kauft man sich sonst nach 8 Monaten (die Dinger halten viele Jahre) einen neuen Magneten und macht sich hunderte Kratzer damit rein, anstatt nach dem ersten Kratzer einfach den alten Magneten wieder zu verwenden. Unlogisch, stattdessen monatelang weiterzumachen....mit Schadenvermeidung hat das auch nichts zu tun.

Selbst wenn nicht. Er behauptet ja mein Magnet sei ursächlich dafür. Ich möchte prüfen, ob dies a) überhaupt sein kann (müsste ja reproduzierbar sein) und wenn ja b) ob durch einen Mangel am Gerät oder durch Eigenverschulden. Aber allein die Tatsache, dass er die separat mitgelieferte Metallklinge dauerhaft benutzt, wobei extra in der Anleitung steht, dass man diese nur in Ausnahmefällen verwenden soll, ist ja schon eindeutig. Dann gibt er auch noch schriftlich zu, dass er diese noch nie gewechselt hat. Und diese Prüfung ließe er nur durch einen Sachverständigen zu.
Baam
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

An einem gewissen Punkt würde ich da einfach nicht mehr Antworten oder nur noch mit dem gleichen Textbaustein.

"Bitte senden Sie uns den Artikel zur Prüfung zu.". Ansonsten soll er halt klagen - 6.500€ würde man ja in keinem Fall einfach mal so ins Blaue überweisen.
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung

Bin ich ich ja voll bei dir und habe seit Freitag nicht mehr geantwortet. Aber wie schaut es rechtlich aus. Muss er das Teil aushändigen bzgl. Geltendmachung der Folgeschäden oder kann er sich auf "Beweisstück" berufen?

Ihm geht es hier nicht um das Teil und den Austausch des Reinigungsmagneten, das wäre ja eindeutig und ist seit 2022 im BGB verankert. Er hat weder den Umtausch, Reparatur, noch Geld zurück verlangt. Alles dreht sich um die Kratzer im Aquarium. Und da hat er angeboten das Teil (400 km Entfernung) zu besichtigen oder einen Sachverständigen zu beauftragen.
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