Das kann Dir im Moment alles egal sein. Der Ball liegt bei ihm. Wenn er ohne Deine Zustimmung einen "Sachverständigen" beauftragt, zahlt er den auch - egal wie der Fall mal ausgeht.
Anders verhält es sich wenn ein Richter einen vor Gericht zugelassenen SV bestellt.
Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung
Andersrum dann sicherlich genauso. Er drängt ja auf einen SV. Wenn ich nachgäbe und eine beauftrage, habe ich die Kosten an der Backe, auch wenn er Eigenverschulden feststellt.
Also müsste er klagen (in der Hoffnung, dass das Gericht einen SV bestellt) oder mir das Teil zur Begutachtung aushändigen. Anders dürfte er nicht vorwärts kommen, richtig?
Also müsste er klagen (in der Hoffnung, dass das Gericht einen SV bestellt) oder mir das Teil zur Begutachtung aushändigen. Anders dürfte er nicht vorwärts kommen, richtig?
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung
Das ist eine falsche Information. Wenn er einen SV beauftragt und im Verlauf dann später klagt, können selbstverständlich und zweifelsfrei auch die SV Kosten eingeklagt werden. Wie kommts dass du so einen Blödsinn hier als Fakt verkaufst?!
Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung
Wie ist denn jetzt eigentlich der zeitliche Ablauf genau? Ist der Schaden eingetreten nachdem er den Artikel als defekt reklamiert und sich hat erstatten lassen oder davor?
Ich kann ja auch nicht einen Schweinwerfer für Auto kaufen, reklamieren das er kaputt ist und mir erstatten lassen, dann den kaputten Schweinwerfer trotzdem ins Auto einbauen und mich dann beschweren daß ich im Dunklen gegen einen Baum gefahren bin.
In dem Fall sehe ich überhaupt keine Haftung bei dir.
Ich kann ja auch nicht einen Schweinwerfer für Auto kaufen, reklamieren das er kaputt ist und mir erstatten lassen, dann den kaputten Schweinwerfer trotzdem ins Auto einbauen und mich dann beschweren daß ich im Dunklen gegen einen Baum gefahren bin.
In dem Fall sehe ich überhaupt keine Haftung bei dir.
Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung
Stimmt, unser Poltergeist vom Team Austria hat Recht. Es gibt ein BGH-Urteil aus dem Jahre 2014, daß auch Privatgutachten im Kaufrecht unter bestimmten Bedingungen erstattungsfähig sind.
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung
nicht unter bestimmgen bedingungen sondern ausschließlich und immer, und das sogar ohne tatsächlichen rechtstreit zum ursprungsanliegen.
Die Kosten eines Sachverständigengutachtens können mit gesonderter Klage - und nicht nur als "vorprozessuale Kosten" in einem Rechtsstreit über den Hauptanspruch - geltend gemacht werden, wenn das Gutachten nicht in erster Linie einer (späteren) Prozessführung, sondern dazu dient, dem Auftraggeber eine Grundlage zur Ermittlung seiner Ansprüche beziehungsweise seiner Rechtsposition zu verschaffen, obwohl noch gar nicht feststeht, ob es zu einem Rechtsstreit überhaupt kommen werde.
Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung
Verstehe auch nicht, weshalb ich einen Gutachter beauftragen soll, während er in seiner Abmahnung einen Sachverständigen als Zeugen aufgeführt hat
Die versprochene Stellungnahme des Herstellers bleibt auch weiterhin aus....dann sollen sie es halt nicht mehrfach zusagen. Im Ernstfall werden Sie eh damit konfrontiert als mein Verkäufer und Hersteller. Jetzt hätte man eventl. ein Vorgehen / Argumentation absprechen können. Die wissen doch am besten, ob das sein kann, was der Kunde behauptet.
Die versprochene Stellungnahme des Herstellers bleibt auch weiterhin aus....dann sollen sie es halt nicht mehrfach zusagen. Im Ernstfall werden Sie eh damit konfrontiert als mein Verkäufer und Hersteller. Jetzt hätte man eventl. ein Vorgehen / Argumentation absprechen können. Die wissen doch am besten, ob das sein kann, was der Kunde behauptet.
Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung
Wenn ich das bei Google eingebe, lande ich beim ÖGH. Ich denke wir sollten beim deutschen Recht bleiben.TeamAustria hat geschrieben: ↑14. Feb 2024 14:37
Die Kosten eines Sachverständigengutachtens können mit gesonderter Klage - und nicht nur als "vorprozessuale Kosten" in einem Rechtsstreit über den Hauptanspruch - geltend gemacht werden, wenn das Gutachten nicht in erster Linie einer (späteren) Prozessführung, sondern dazu dient, dem Auftraggeber eine Grundlage zur Ermittlung seiner Ansprüche beziehungsweise seiner Rechtsposition zu verschaffen, obwohl noch gar nicht feststeht, ob es zu einem Rechtsstreit überhaupt kommen werde.
Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung
Wie ging es denn weiter mit den Kratzern, sofern es überhaupt weiter ging ?
Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung
Hersteller hatte sich bereit erklärt zu übernehmen, also seinen Anwalt damit zu beauftragen um den Vorgang zu klären. Kunde verweigerte jedoch die Weitergabe seiner Daten, lt. seiner Rechtsabteilung sei ich der Ansprechpartner und fragte wieder blöd, wie es nun weitergeht.
Hab geantwortet, dass ich dann leider nicht weiterhelfen kann und die Kommunikation hiermit einstelle und er dann den Rechtsweg gehen muss. Seitdem kam (bislang) nichts.
Zufälligerweise hab ich gestern noch einmal beim Hersteller nachgefragt, ob die noch irgendwas von dem Kunden gehört hätten...aber auch nicht.
Hab geantwortet, dass ich dann leider nicht weiterhelfen kann und die Kommunikation hiermit einstelle und er dann den Rechtsweg gehen muss. Seitdem kam (bislang) nichts.
Zufälligerweise hab ich gestern noch einmal beim Hersteller nachgefragt, ob die noch irgendwas von dem Kunden gehört hätten...aber auch nicht.
Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung
Halte uns doch bitte uf dem Laufenden, wenn es was Neues geben sollte. Ich finde den Fall sehr spannend.daytrader hat geschrieben: ↑12. Mär 2024 17:44 Hab geantwortet, dass ich dann leider nicht weiterhelfen kann und die Kommunikation hiermit einstelle und er dann den Rechtsweg gehen muss. Seitdem kam (bislang) nichts.
Zufälligerweise hab ich gestern noch einmal beim Hersteller nachgefragt, ob die noch irgendwas von dem Kunden gehört hätten...aber auch nicht.
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung
Und das war ganz sicher die Betriebshaftpflicht? Ich hatte heute beiläufig (Kontakt war wegen anderer privater Geschichte) ein Gespräch mit meinem Makler und dem diesen Fall mal geschildert. Der meinte, dass würde meine Betriebshaftpflicht nicht abdecken, da dies Herstellersache wäre. Die BHV würde nur zahlen, wenn ich von dem Mangel gewusst hätte (wobei ich jetzt im nachhinein nicht auf anhieb verstehe, warum ich einen wissentlich defekten Artikel versenden sollte).Andy79 hat geschrieben: ↑13. Feb 2024 13:39
Ich hatte damals den ganzen Fall inkl. Mails (ja das waren auch sehr viele), Fotos, ect. unserem Versicherungsmakler übergeben, einen kurzen Roman dazu verfasst und dann wars das. Die Bearbeitungsnummer der Versicherung hatte ich dann, glaube ich, kurz und knapp der Kundin geschickt. Ich habe nie wieder davon gehört , aber auch nie nachgefragt.
Eine Produkthaftpflicht kann er mir in meinem Fall auch nicht empfehlen, da diese nur für meine Eigenmarken/selbst importierte Artikel wäre. In meinem Fall wieder der Verweis auf den Hersteller. Der Typ wollte aber nun mit aller Gewalt gg mich vorgehen. Wie schützt man sich da? Der Typ wollte ja keinen Kontakt zum Hersteller und gg. mich vorgehen.
Die Firmenrechtschutz ist wohl nur für die Anwalts, Gerichtskosten etc. Die Kosten für den Schaden aus dem Produkt selbst übernimmt diese nicht. Und wenn ich im Worst Case den Fall verloren hätte? Dann hätte ich einen 2. Kampf gegen den Hersteller führen müssen, um die Kosten weiterreichen zu können?
PS: von dem Typen kam nichts mehr. Ich hoffe/denke, da kommt nichts mehr.
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Re: Ware gutgeschrieben -> Gewährleistung
Das kann ich leider nicht mehr genau sagen welche Versicherung das war. Ist schon etliche Jahre her. Ich kann mich aber erinnern dass wir so eine Kombi-Versicherung für Firmen hatten mit diversen Bausteinen.daytrader hat geschrieben: ↑15. Apr 2024 18:05Und das war ganz sicher die Betriebshaftpflicht? Ich hatte heute beiläufig (Kontakt war wegen anderer privater Geschichte) ein Gespräch mit meinem Makler und dem diesen Fall mal geschildert. Der meinte, dass würde meine Betriebshaftpflicht nicht abdecken, da dies Herstellersache wäre. Die BHV würde nur zahlen, wenn ich von dem Mangel gewusst hätte (wobei ich jetzt im nachhinein nicht auf anhieb verstehe, warum ich einen wissentlich defekten Artikel versenden sollte).Andy79 hat geschrieben: ↑13. Feb 2024 13:39
Ich hatte damals den ganzen Fall inkl. Mails (ja das waren auch sehr viele), Fotos, ect. unserem Versicherungsmakler übergeben, einen kurzen Roman dazu verfasst und dann wars das. Die Bearbeitungsnummer der Versicherung hatte ich dann, glaube ich, kurz und knapp der Kundin geschickt. Ich habe nie wieder davon gehört , aber auch nie nachgefragt.
Eine Produkthaftpflicht kann er mir in meinem Fall auch nicht empfehlen, da diese nur für meine Eigenmarken/selbst importierte Artikel wäre. In meinem Fall wieder der Verweis auf den Hersteller. Der Typ wollte aber nun mit aller Gewalt gg mich vorgehen. Wie schützt man sich da? Der Typ wollte ja keinen Kontakt zum Hersteller und gg. mich vorgehen.
Die Firmenrechtschutz ist wohl nur für die Anwalts, Gerichtskosten etc. Die Kosten für den Schaden aus dem Produkt selbst übernimmt diese nicht. Und wenn ich im Worst Case den Fall verloren hätte? Dann hätte ich einen 2. Kampf gegen den Hersteller führen müssen, um die Kosten weiterreichen zu können?
PS: von dem Typen kam nichts mehr. Ich hoffe/denke, da kommt nichts mehr.
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