Jetzt verunsichert mich mal nicht , war jetzt bei dem Stand die Beantragung wegen zu großer Entfernung etc. abzusenden.
Ja es steht Aussage gegen Aussage. Aber das ist es bei Solo Selbstständigen halt immer. Nach der Logik bräuchte/dürfte man nie jemanden anzeigen, sondern müsste sich alles gefallen lassen und immer den Zahlemann machen. Denn wie will man sowas jemals gerichtssicher beweisen? Geht nicht.
Inzwischen habe ich eine Kamera mit Festplattenrekorder über dem Packtisch. Aber selbst da könnte man theoretisch das Paket außerhalb des Kamerawinkels von unten aufschneiden, einen anderen Karton reinlegen und dann vor der Kamera erstaunt auspacken. Weißte was ich meine?....man hat nie so richtig eine Chance, wenn die andere Person nicht zufällig schon wegen ähnlicher Dinge bekannt ist.
Eine unbescholtene Person wird man sicher nicht wegen einer Behauptung eines Versandhändlers verurteilen. Wenn man ganz viel Pech hat, bekommt man von der Gegenseite vielleicht noch was reingewürgt wegen Verleumdung oder so....weiß nicht, ob das theoretisch möglich ist. Aber ich mache mir so Gedanken, was ich zukünftig noch anzeige und was nicht.
Sagt sich so leicht ein paar Hunderter abzuschreiben und diese Leute ziehen zu lassen. Wegen den ganzen Kleinkram habe ich ja noch nie was gemacht, da dauert mir das Schreiben der Anzeige schon zu lange. Aber bei Betrug über mehrere hundert Euro fällt es mir schwer.