Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10651
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Olikun hat geschrieben: 9. Nov 2022 16:29 Die lange Anreise von 900km kann auch gut für dich sein.

Wenn es "Aussage gegen Aussage" steht, dann könnte der Richter wegen deiner 900km Anreise in deine Richtung tendieren...
Jetzt verunsichert mich mal nicht juhu , war jetzt bei dem Stand die Beantragung wegen zu großer Entfernung etc. abzusenden.

Ja es steht Aussage gegen Aussage. Aber das ist es bei Solo Selbstständigen halt immer. Nach der Logik bräuchte/dürfte man nie jemanden anzeigen, sondern müsste sich alles gefallen lassen und immer den Zahlemann machen. Denn wie will man sowas jemals gerichtssicher beweisen? Geht nicht.

Inzwischen habe ich eine Kamera mit Festplattenrekorder über dem Packtisch. Aber selbst da könnte man theoretisch das Paket außerhalb des Kamerawinkels von unten aufschneiden, einen anderen Karton reinlegen und dann vor der Kamera erstaunt auspacken. Weißte was ich meine?....man hat nie so richtig eine Chance, wenn die andere Person nicht zufällig schon wegen ähnlicher Dinge bekannt ist.

Eine unbescholtene Person wird man sicher nicht wegen einer Behauptung eines Versandhändlers verurteilen. Wenn man ganz viel Pech hat, bekommt man von der Gegenseite vielleicht noch was reingewürgt wegen Verleumdung oder so....weiß nicht, ob das theoretisch möglich ist. Aber ich mache mir so Gedanken, was ich zukünftig noch anzeige und was nicht.
Sagt sich so leicht ein paar Hunderter abzuschreiben und diese Leute ziehen zu lassen. Wegen den ganzen Kleinkram habe ich ja noch nie was gemacht, da dauert mir das Schreiben der Anzeige schon zu lange. Aber bei Betrug über mehrere hundert Euro fällt es mir schwer.


3 Monate gratis Händlerbund
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7767
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Ich habe von einem gerichtlichen Sachverständigen mal die Aussage erhalten, das Doku Doku Doku alles ist.
Wenn du jahrelang alles filmst und ohne Fehler oder Löcher, dann ist das gerichtsfest.
Wenn aber hier und da Zweifel aufkommen, dann wird’s verworfen.

Ich denke es ist wie beim Fahrtenbuch.
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6595
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Wenn man ganz viel Pech hat, bekommt man von der Gegenseite vielleicht noch was reingewürgt wegen Verleumdung oder so....weiß nicht, ob das theoretisch möglich ist. Aber ich mache mir so Gedanken, was ich zukünftig noch anzeige und was nicht.
Da machst du dir zu viel Gedanken. Letztendlich würde dann Aussage gegen Aussage ja auch in die andere Richtung gelten. Und das Versenden von kaputten Produkten ist ja kein Geschäftsmodell. Der Kunde kann die Ware zurückschicken, man hat ja dadurch nur Kosten. Es sei denn man taucht unter oder arbeitet mit Fake Shops und falschen Adressen, was bei dir ja nicht der Fall ist. Du wirst ja wohl auch Bewertungen auf Ebay haben, aus denen hervorgeht, dass die Kunden normalerweise zufrieden sind.

Das der Staatsanwalt angeklagt hat, spricht ja dafür, dass du als glaubwürdig eingestuft wurdest, bzw. der Angeklagte noch mehr auf dem Kerbholz hat.
welpe
Beiträge: 2407
Registriert: 11. Sep 2016 09:01

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Ich sehe da gerichtlich kein Problem.

Du hast Seriennummer, Gewichtsnachweis und so weiter.

Ich würde die Frage dem Gericht stellen was du eig. davon hättest den Käufer zu betrügen?

Eine negative Bewertung zu kassieren kostet im Endeffekt mehr Geld als was man durch eine. betrügerischen Akt überhaupt eingenommen hat.

ich würde einfach darauf hinweisen daß man über 1000 Bestellungen verschickt hat und bislang keine Probleme aufgetreten sind.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10651
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

welpe hat geschrieben: 9. Nov 2022 17:07 Ich sehe da gerichtlich kein Problem.

Du hast Seriennummer, Gewichtsnachweis und so weiter.
Ich weiß ja das ich Recht habe in dem Fall. Aber was sagt die Seriennummer dem Richter als Beweis? Wenn wir ehrlich sind, doch nichts. Die könnte ich mir ausgedacht haben, die könnte ich von einem anderen Karton gescannt haben, ich könnte die von seiner Rücksendung entfernt haben etc. Ich finde das ist kein Beweis. Wenn er nun noch sagt, seine Frau war dabei, als er den Karton ausgepackt hat, bin ich doch eigentlich raus. Er Zeuge...ich nix.

Natürlich macht das kein Sinn. Wie koshop schreibt, es ist ja kein Geschäftsmodell. Bilanzierungspflichtig weil weit über der Gewinngrenze und dann bei einem einzelnen Artikel sowas abziehen...die paar hundert € reißen da auch nichts? Und das im für den Onlinehandel Rekordjahr ´21....sinnfrei. Ich denke sowas könnte ich ganz gut ausräumen.

Aber ich meine ja nur...theoretisch könnte man doch mal einen geraten, der sagt, ey du spinnst doch. Ich bin hier eine angesehene Person, meine Weste ist blütenweiß, dich zeig ich jetzt an....quasi ein selbstbewusster Ersttäter.

Mir ist aufgefallen, dass dies wohl das erste Mal ist, dass ich jemanden angezeigt habe, ohne hieb- und stichfeste Beweise. Ich hatte dieses Jahr noch 2 Anzeigen. Einmal hat einer mit Gewalt gedroht und wollte vorbei kommen....die Beweise hat er selbst schriftlich über das Ebay Nachrichten System geliefert. Dann die verschwundenen Pakete für 2.000 €...hier hatte ich die gegensätzlichen RVE´s vom Fahrer und Empfänger.

Früher noch einige Anzeigen hauptsächlich wegen nicht bezahlter Rechnungen immer wieder neuen Bestellungen für hohe Warenwerte...auch alles belegbar.

Hier in dem Fall, dass erste Mal ein Fall der im Prinzip nur auf meiner Aussage beruht.....und zack genau da erfolgt eine Vorladung....vorher nie. Es wäre für mich, als noch nie im Gericht gewesener, halt einfacher dem Gewalttypen seine Drohungen vorzulesen, als hier dem Anwalt zu erklären, warum sein Mandant sowas tun sollte und was ich für Beweise habe und ob es nicht sein könnte dass ich mich irre, mich täusche etc.

Ich mache mir hier keine großen Sorgen, weil ich nichts zu verbergen habe, aber ich denke schon, dass das das doch mal mit mehr Ärger und Aufwand enden könnte.
Olikun
Beiträge: 260
Registriert: 8. Feb 2014 12:12

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Solche Leute machen mich richtig wütend - Ich würde es aber trotzdem einfach sein lassen... zumal ich keine Lust hätte so weit zu fahren.
Das wird sowieso eingestellt wenn du nicht vorm Richter erscheinst und selbst wenn du da bist ist es sicher Fragwürdig wie es ausgeht.
Zuletzt geändert von Olikun am 9. Nov 2022 18:39, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
hkhk
Beiträge: 8495
Registriert: 30. Jun 2011 15:32

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

was bist du denn für einer?
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6595
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Wenn das ein "Aussage gegen Aussage, kannste nix machen" Fall wäre, dann wäre das eingestellt worden und es würde gar nicht verhandelt. Im übrigen spielt es durchaus eine Rolle wie glaubwürdig ein Zeuge bei seiner Aussage rüberkommt.

Unsere Justiz ist besser als ihr Ruf, mach eine wahrheitsgemäße Aussage und dir nicht so viele unnötige Sorgen.
Benutzeravatar
hkhk
Beiträge: 8495
Registriert: 30. Jun 2011 15:32

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

hkhk hat geschrieben: 9. Nov 2022 18:19 was bist du denn für einer?
da schaut mein Posting nun ein bisschen seltsam aus. Olikun hat seine unverschämten Vorschläge daraufhin selbst gelöscht. Jemanden zu raten, über Googlesuche evtl Familienangehörige etc zu finden und die dann selbst zu schädigen, ist in meinen Augen fast schon ein Aufruf zu einer Straftat.

Olikun, such dir bitte ein anderes Forum!
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Olikun
Beiträge: 260
Registriert: 8. Feb 2014 12:12

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

hkhk hat geschrieben: 9. Nov 2022 19:07
hkhk hat geschrieben: 9. Nov 2022 18:19 was bist du denn für einer?
da schaut mein Posting nun ein bisschen seltsam aus. Olikun hat seine unverschämten Vorschläge daraufhin selbst gelöscht. Jemanden zu raten, über Googlesuche evtl Familienangehörige etc zu finden und die dann selbst zu schädigen, ist in meinen Augen fast schon ein Aufruf zu einer Straftat.

Olikun, such dir bitte ein anderes Forum!
Ja ich habe mein Posting etwas angepasst, da es hier wohl nicht richtig aufgehoben war.
Manchmal kann man aber von der Justiz keine Hilfe erwarten und man muss sich selbst irgendwie Gerechtigkeit verschaffen blabla
COD
Beiträge: 686
Registriert: 6. Mär 2021 19:40
Land: Deutschland

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Schusswaffen für alle.
iceman41
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 1377
Registriert: 28. Jul 2021 20:23
Land: Deutschland

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

COD hat geschrieben: 9. Nov 2022 20:19 Schusswaffen für alle.
Unbedingt, hilft immer wie man an den friedlichen USA sehen kann, keine Kriminalität mehr... :ironie:
regalboy
Beiträge: 10033
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

iceman41 hat geschrieben: 9. Nov 2022 20:57
COD hat geschrieben: 9. Nov 2022 20:19 Schusswaffen für alle.
Unbedingt, hilft immer wie man an den friedlichen USA sehen kann, keine Kriminalität mehr... :ironie:
https://www.fwr.de/statistik/fakten-zum-waffenbesitz/
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10651
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Olikun hat geschrieben: 9. Nov 2022 18:14 Solche Leute machen mich richtig wütend
Ich habe sowas halt gar nicht mal so selten. Da krieg ich immer Blutdruck, bin jedes Mal kurz davor die Heizung hochzudrehen.

Bei den Kleineren Dinge halte ich die Füße still, da es den Aufwand nicht wert ist. Da sende ich vielleicht noch ne Mail.

Auch wenn es vor Gericht vielleicht easy läuft, der Anwalt mich nicht in die Ecke drängt...allein wegen der Strecke und den Aufwand werde ich das nächste Mal die Ware einfach in die Tonne kloppen. Mein finanzieller Verlust ist höher (wenn Ebay den Schaden nicht bereits ersetzt hätte, wäre er noch höher) als ich durch die Auslagen wieder bekomme, 2 Tage Stress im Weihnachtsstress, mache mich vorher schon verrückt, laufe eventl. noch Gefahr, das man mir was anhängt.

Aber ich bin mir bewusst, dass man es Betrügern dadurch noch einfacher macht. Will gar nicht wissen wie viele auf Anzeigen verzichten, weil es eben so kompliziert und aufwendig ist. Ich verzichte ja schon in ca. 95% solcher Fälle auf eine Anzeige.
Benutzeravatar
Zierfischprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 1851
Registriert: 13. Jan 2018 20:19

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Ich habe es aber auch schon ein paar Mal gehabt, dass ich gebrauchte oder beschädigte Artikel geliefert habe von denen ich dachte sie wären neu. Die Artikel waren Reklamationen die beim Hersteller/Großhändler aus irgendwelchen Gründen zwischen die Neuwaren gerieten und an uns ausgeliefert wurden. Völlig abwegig ist sowas nicht.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10651
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Darüber habe ich zig mal nachgedacht...ob da irgend ein Fehler von mir vorliegen kann. Aber ich lande immer wieder vorne am Anfang....ich scanne den Lieferschein, am PC öffnet sich die Bestellung, dann muss ich die EAN abscannen (um zu prüfen, dass der richtige Artikel eingepackt wird), dann habe ich zusätzlich die Seriennummer abgescannt und in die Rechnung eingefügt.

........und dann kommt ein Karton zurück bei dem die Aufkleber fehlen und ich hatte nichts scannen können. Diese Seriennummer auf der Rechnung ist nicht mehr am Karton/Gerät. Hier wurde zumindest definitiv manipuliert. Zufälligerweise ist darin ein alter defekter Artikel.

Heute habe ich noch die Kamera, da hätte ich jetzt die Aufkleber nochmal gesehen und wie ich scanne. Quasi doppelte Absicherung.
Baam
Beiträge: 1519
Registriert: 13. Sep 2012 17:12

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Wir haben eine Kamera über den Packtischen. Hilft in so Fällen definitiv.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2703
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Beklagte, die wissen das der Zeuge/Kläger eine lange Anreise haben, schicken gerne mal ne Krankmeldung kurz vor Verhandlungsbeginn. /-(x)
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10651
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Roemer hat geschrieben: 10. Nov 2022 09:24 Beklagte, die wissen das der Zeuge/Kläger eine lange Anreise haben, schicken gerne mal ne Krankmeldung kurz vor Verhandlungsbeginn. /-(x)
Und dann? 2 Tage Aufriss umsonst und später nochmal?
Baam
Beiträge: 1519
Registriert: 13. Sep 2012 17:12

Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

daytrader hat geschrieben: 10. Nov 2022 10:11
Roemer hat geschrieben: 10. Nov 2022 09:24 Beklagte, die wissen das der Zeuge/Kläger eine lange Anreise haben, schicken gerne mal ne Krankmeldung kurz vor Verhandlungsbeginn. /-(x)
Und dann? 2 Tage Aufriss umsonst und später nochmal?
Entweder so oder der Richter vernimmt Dich vor Ort und verliest später das Protokoll.
Gesperrt

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information