Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Antworten
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10653
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

Ein Gerät was Kundin A gekauft hat, geht nach einem Jahr defekt...exakt 4 Tage später wäre die Kundin in der Beweispflicht gewesen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat.

Das Gerät wird getauscht mit dem Hinweis "....aus Kulanz getauscht, ohne Anerkennung einer Präjustiz".

Knapp 1 Jahr später, also fast 2 Jahre nach dem Kauf, geht das Teil wieder kaputt. Da der Händler nicht ein Leben lang 1x im Jahr ein neues Gerät spendieren will, lehnt er ab, auch wenn da die Sache mit der Kettengewährleistung ist. Aber die Dinger werden stark beansprucht, laufen 24h/Tag, schwer zu kontrollieren, ob die Teile ordnungsgemäß betrieben werden etc.....fast unmöglich, dass die länger als 1 Jahr durchhalten.

Nun kam das Anwalt Schreiben. Ich hätte nun erwartet, dass ich aufgefordert werde, den Mangel erneut abzustellen. Aber es dreht sich das ganze Schreiben nur um eine Verzichtserklärung, die ich unterzeichnen soll, um einen Gerichtsverfahren aus dem Weg zu gehen.

Hiermit bestätige ich.....dass ich hinsichtlich der Mängelgewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag mit Frau x vom x , Rechnung Nr.: x und Rechnung Nr.: x auf die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichte.

Welchen Hintergrund hat das? Abgesehen davon, dass ich keine Verzichtserklärung ausstellen werde/will, würde es doch reichen, wenn ich der das Teil austausche bzw. erst einmal zur Prüfung anfordere.

Es sei denn mein Anwalt sieht das komplett anders und kennt ein Trick aus dieser ewigen Kette der erneuten Verlängerung der Verjährung herauszukommen.


3 Monate gratis Händlerbund
Benutzeravatar
online-beobachter
Beiträge: 1885
Registriert: 13. Okt 2007 16:25
Land: Deutschland
Kontaktdaten:

Re: Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

Eine Kette ist doch meist ein Verschleissteil und fällt evt doch gar nicht unter die Gewährleistung?
regalboy
Beiträge: 10035
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

online-beobachter hat geschrieben: 8. Feb 2024 15:04 Eine Kette ist doch meist ein Verschleissteil und fällt evt doch gar nicht unter die Gewährleistung?
Es geht nicht um eine Kette, sondern Kettengewährleistung (dass für ein ausgetauschtes Gerät wieder die Gewähreistung läuft).

https://www.it-recht-kanzlei.de/ketteng ... igung.html

Der Profi tauscht daher nie das ganze Teil aus, sondern "repariert" nur unter Beibehaltung alter Teile.

Edit: Das mit dem Teil-Tausch ist die Meinung meines Rechtsanwalt, ich sehe aber gerade, dass im Verlinkten Beitrag steht, dass auch dann wieder die Gewährleistung neu beginnen würde.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10653
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

In dem Fall eine Pumpe. Die sind zwar hohen Beanspruchen ausgesetzt, da sie 365 Tage rund um die Uhr laufen und wenn eine Schnecke, oder ein Steinchen in Läufer kommt, war es das oftmals, wenn man es erst später merkt. Aber würde vor Gericht wohl nicht als Verschleißteil laufen. Prüfen kann man nie was, geschweige denn nachweisen. Kommt relativ häufig vor, daher ist mir diese Kettengewährleistung ein Dorn im Auge.

In dem Fall musste die Pumpe komplett getauscht werden. Ich hätte zwar irgendwas erfinden können und auf den LS "Austausch Impeller" schreiben können, aber das wäre eben nicht die Wahrheit und ich hätte das Teil jetzt vermutlich trotzdem wieder auf dem Tisch.

Jemand eine Idee was es mit der Verzichtserklärung auf sich haben könnte? Doch garantiert irgendwas zu meinem Nachteil. Ansonsten hätte man mich auch einfach auffordern können den Mangel abzustellen.
fuzzy
Beiträge: 629
Registriert: 15. Aug 2008 13:00
Land: Deutschland

Re: Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

Das hat vermutlich den Hintergrund, dass man Zeit gewinnen will, weil der Anspruch zu verjähren droht. Wenn du die Erklärung nicht unterschreibst, muss die Gegenseite die Verjährung kurzfristig aufhalten, z.B. durch Klage ohne weitere vorherige Verhandlungen. Die Frage ist natürlich, ob sie es auch tun wird, oder ob sie das Kostenrisiko scheut bzw. der Anwalt Lust/Zeit hat.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10653
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

fuzzy hat geschrieben: 8. Feb 2024 15:23 Das hat vermutlich den Hintergrund, dass man Zeit gewinnen will, weil der Anspruch zu verjähren droht. Wenn du die Erklärung nicht unterschreibst, muss die Gegenseite die Verjährung kurzfristig aufhalten, z.B. durch Klage ohne weitere vorherige Verhandlungen. Die Frage ist natürlich, ob sie es auch tun wird, oder ob sie das Kostenrisiko scheut bzw. der Anwalt Lust/Zeit hat.
Hmm ok. Droht der Anspruch denn zu verjähren? Sie hat den doch rechtzeitig angemeldet, spätestens jetzt mit dem Anwalt unmissverständlich.

Selbst wenn das der Grund ist, dann verstehe ich nicht wieso ma die Aufforderung zur Nachbesserung nicht gleich in diesem Schreiben mit formuliert. Angenommen ich unterschreibe das....und dann kommt Wochen später ein extra Schreiben mit der Aufforderung zur Nachbesserung :gruebel: Irgendwie umständlich.

Dann schreiben die ja, wenn nicht bis 16.02. unterzeichnet zurück, dann Klage. Theoretisch könnte ich der doch auch eine neue Pumpen senden, wenn ich meine Ruhe haben will, dann gäbe es keinen Grund mehr zu klagen :gruebel: Die Verzichtserklärung fühlt sich irgendwie nicht gut an.

Morgen bekomme ich eine anwaltliche Einschätzung.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2704
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

Eine Kettengewährleistung kenne ich nur bei Werkverträgen. Das heißt nicht, daß immer wieder versucht wird auf Kaufverträge zu übertragen. Da gibt es aber kein BGH-Urteil. Und statt §§ werden Expertenmeinungen diskutiert (herrschende Meinung lt. Lit. pipapo .)
Damit geht kein Anwalt wg. 20 Euronen vor Gericht. Schließlich müßte er Stunden Literatur wälzen für die Klageschrift. :-)

Im Fall geht es um den Verzicht der üblichen Verjährung nach 2 Jahren. Und so einen Unfug kann man nu wirklich nicht unterschreiben.

Ich denke immer an das Böse. Das Teil funktioniert noch und kann nicht eingeschickt werden :-)
Der Anwalt ist ein Freund und opfert mal 10 Minuten.
Zuletzt geändert von Roemer am 8. Feb 2024 17:17, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10653
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

Roemer hat geschrieben: 8. Feb 2024 17:09 Da gibt es aber kein BGH-Urteil. Und statt §§ werden Expertenmeinungen diskutiert (herrschende Meinung lt. Lit. pipapo .)
So in etwa?

"Die Frist beginnt im Falle einer Nachbesserung von neuem zu laufen (Faust, in:
BeckOK z. BGB, 68. Edition, § 477 Rn. 21 (Stand der Bearb.: 1.11.2023)). Es muss somit davon ausgegangen werden, dass auch die ausgetauschte Pumpe mangelhaft war."
regalboy
Beiträge: 10035
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

daytrader hat geschrieben: 8. Feb 2024 16:26 ....
Hmm ok. Droht der Anspruch denn zu verjähren? Sie hat den doch rechtzeitig angemeldet, spätestens jetzt mit dem Anwalt unmissverständlich.
.....
Solange der Verkäufer es aber nicht anerkennt....

Ich kann einen Schaden haben und den Verkäufer während der Gewährleistung 100% auffordern, den Schaden zu beheben. Mit Anruf, Email, Fax, Einschreiben, Gerichtsvollzieher, Anwalt, ....

Wenn der Verkäufer aber nicht darauf reagiert verjährt es doch.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10653
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

Roemer hat geschrieben: 8. Feb 2024 17:09 Ich denke immer an das Böse. Das Teil funktioniert noch und kann nicht eingeschickt werden :-)
Der Anwalt ist ein Freund und opfert mal 10 Minuten.
Glaube ich in dem Fall weniger. Wobei ich sonst auch grundsätzlich eher an das Böse denke. Die Dinger werden schon häufig reklamiert. Ich denke nicht mal, dass das an der Qualität liegt, vielmehr am Umgang und Pflege. Die Diner stehen an einem Filter angeschlossen in einem siffigen Filterbecken. Alles setzt sich da schnell zu....und ratz fatz geben die ihren Geist auf, wenn man da nicht regelmäßig reinigt. Kann man nur nicht beweisen.

Was würdest du tun? Das Risiko eingehen, da Aufwand groß und und Streitwert gering? Gar nicht reagieren? Absagen? Neues Gerät senden?
Baam
Beiträge: 1519
Registriert: 13. Sep 2012 17:12

Re: Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

Wir sind in ähnlich gelagerten Fällen (bei unangenehmen Kunden wo keine Kulanz angesagt war) oft den Weg gegangen, dass wir gesagt haben, wir lehnen das ab. Häufig auch mit dem Hinweis, sie sollen sonst zu dem "Ahnwald" gehen, den Sie schon mehrfach angekündiget haben. In ein paar Hundert Fällen gab es eine Klage (hier war das Geld aber auch durch eine Rücklastschrift nicht da und wir haben nach Widerspruch im Mahnverfahren geklagt - der Mangel ist in dem Fall plötzlich aufgetaucht, nachdem die Retoure wegen "Gefällt mir nicht mehr" nach 6 Wochen abgelehnt wurde). Aus Kundensicht selber ist da aber nie was vor Gericht gegangen. Ein paar mal kam es zu "Drohbriefen" von Anwälten (einmal sogar ein ausgedachter nicht existierender Anwalt, was die zuständige Staatsanwaltschaft gar nicht lustig fand). Oft hilft es am Ende, auch einmal hart zu bleiben und abzulehnen. Wenn man verklagt wird kann man mit relativ geringem Kostenrisiko immer noch zahlen.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10653
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

Baam hat geschrieben: 8. Feb 2024 21:13 Oft hilft es am Ende, auch einmal hart zu bleiben und abzulehnen. Wenn man verklagt wird kann man mit relativ geringem Kostenrisiko immer noch zahlen.
Das ist in 20 Jahren glaube ich das 1. Mal, dass es ein Kunde, seine "anwaldsdrohung" wahrgemacht hat. Von daher nicht so tragisch. Aber ausgerechnet wegen so einem diesmal vgl. wirklich geringen Streitwert. Sonst habe ich es oft mit teuren Geräten im 4-stelligen Bereich zu tun, diesmal geht es um einen 95 €. Artikel.

Also so wie ich das hier verstehe, scheint es kein BGH Urteil zu geben, dass bestätigt, dass die Kettengewährleistung auch bei Kaufverträgen gilt. Einige Experten sehen /hätten es gerne so.

Man könnte es also drauf anlegen. Kosten nach Klageeinreichung dürften für Anwalt und Gerichtskosten, wohl bei ein paar Hunnis liegen. Weiter würde ich es aber nicht eskalieren lassen, dass wäre es mir dann nicht wert. Ist halt ein Pokern, da ich bei der Dame damit rechne, dass sie in unter einem Jahr wieder auf der Matte steht und sie glaubt für 95 € ein Produkt gekauft zu haben, für das ich ein Leben lang aufkomme.

Edit: Mir fällt gerade ein, dass es doch schon mal einen Anwaltskontakt von Kundenseite gab. Aber da hat sich das hart bleiben gelohnt und habe irgendwann nichts mehr von denen gehört.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2704
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

Du hast doch bereits die Reklamation abgelehnt. Also mach gar nichts und warte ab.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10653
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

Gestern vom Hersteller eine Stellungnahme erhalten. Da man derartiges noch nie im Zusammenhang mit deren Produkt erlebt hat, möchte man das durch einen Fachanwalt aufklären lassen. Dazu solle ich alle Unterlagen, Kaufbelege, und Kontaktdaten des Kunden zukommen lassen.

Nun war ich nicht sicher, ob man in solchen Fällen ungefragt die Daten des Kunden an Dritte weitergeben darf oder man sich da wieder ein Problem einhandelt mit einem Kunden der eh schon schräg drauf ist. Auf der anderen Seite geht es ja um einen Schaden in den der Hersteller nun mal durch sein Produkt involviert ist.

Jedenfalls habe ich ihm dem Kunden das nach einer Woche Email ignorieren nun so vorgeschlagen....aber wie fast schon gedacht...abgelehnt. Dem geht es nicht um Aufklärung, dem geht es nur um abkassieren.
Nach Rücksprache mit meiner Rechtsabteilung, sind Sie mein Vertragspartner also zuständig.
Wahrscheinlich läuft es auf ein sachverständigen Gutachten hinaus.
Machen Sie bitte Vorschläge, wie wir die Kuh vom Eis kriegen.
So ein Spi....vor einer Woche hat er mir noch von seiner angeblichen Rechtsabteilung, das Produkthaftungsgesetz angehangen aus dem hervor geht, dass der Hersteller haftet. Jetzt bietet dieser die Aufklärung an, jetzt passt das natürlich auch wieder nicht. Kuh vom Eis kriegen heißt bei dem doch nur Geld überweisen.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2704
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

:besserwiss: Du kommst mit Deinen Fällen durcheinander
Benutzeravatar
DINa3
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 880
Registriert: 9. Jun 2019 12:10
Land: Deutschland
Firmenname: DINa3

Re: Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

ich habe ein ähnliches Problem mit einem Schredder von amazon. Diese Geräte gehen auch nach 1-2 Jahr kaputt. amazon liefert 1x Ersatz, dann aber nicht mehr.
Beim Überfliegen eine Frage: hast du das Gerät schonmal zurückbekommen?
Darauf würde ich bestehen - die Sache mit dem Hersteller machen
Und dem Kunden kein neues Gerät verkaufen (Bestand vorübergehend auf Null setzen)
noch ne Frage: kann ich das Gerät manipulieren, also den Defekt selbst herbeiführen?
Slater
Beiträge: 255
Registriert: 17. Okt 2018 20:44
Land: Deutschland
Firmenname: Mgd

Re: Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

Du machst doch Vorschläge die Kuh vom Eis zukommen. Ich würde da gar nichts mehr machen und seine Rechtsabteilung machen lassen. Entweder ist dann Ruhe oder es kommt eine Klage. Und wenn die Klage kommt, schaut sich das dein Anwalt an und ihr seht dann weiter.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10653
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Verzichtserklärung / Kettengewährleistung

Roemer hat geschrieben: 17. Feb 2024 09:42 :besserwiss: Du kommst mit Deinen Fällen durcheinander
Stimmt!
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information
  • Wer ist online?

    Mitglieder in diesem Forum: Google Adsense [Bot] und 71 Gäste