Versicherungsschaden auszahlen lassen

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regalboy
Beiträge: 10033
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Versicherungsschaden auszahlen lassen

Hallo,
angenommen z. B. ein Mitnehm-Gabelstapler fährt einem in die Halle(nwand).
Man bittet eine Firma um Kostenvoranschlag: 5.000,- Euro + MWSt.

Haftpflicht des Fahrers schreibt: Die Repartaur in Höhe von 5.000,- Euro + MWSt gemäß dem Angebot der Firma XXXX kann nun durchgeführt werden.
Reicht dann zur Erstattung der Reparaturkosten ohne Reparatur eine einfache Mitteilung an die Gegnerische Versicherung wie:
"Wir bitten um Überweisung des Schadensbetrag in Höhe von 5.000,- Euro auf unser Konto."

Oder ist noch etwas zu beachten?

Vielen Dank

Johannes


3 Monate gratis Händlerbund
Krosser87
Beiträge: 640
Registriert: 6. Jul 2009 19:12
Land: Deutschland
Branche: Ersatzteile

Re: Versicherungsschaden auszahlen lassen

Hallo,

ich kenne es aus dem KFZ Bereich so, dass man das der Versicherung formlos ankündigt und man erhält den Netto Betrag.
Bzw. ich glaube mich zu erinnern, dass selbst der Nettobetrag gekürzt wurde, da die Reparatur nicht durchgeführt wurde.
regalboy
Beiträge: 10033
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Versicherungsschaden auszahlen lassen

Das ist halt meine Frage ob da noch gekürzt werden darf.

Meines Wissens was man von Kfz Versicherungen hört versuchen die das, aber ohne Rechtsgrundlage.

Deswegen frage ich nach.
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Tij-Power
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Re: Versicherungsschaden auszahlen lassen

Ob Du reparierst, oder nicht, ist Deine Sache. Wenn der Schaden 5k beträgt, müssen die auch 5k abdrücken
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Rex
Beiträge: 1169
Registriert: 5. Jun 2018 11:07

Re: Versicherungsschaden auszahlen lassen

Ist grundsätzlich richtig.
Es kann aber durchaus sein, dass die Versicherung noch einen eigenen Gutachter schickt, wenn du nicht reparieren lässt.
Wundert mich bei 5.000,- EUR sowieso etwas, dass die sich da mit einem Kostenvoranschlag zufrieden geben.
Normal wollen die Versicherungen eigentlich so ab 1.000, 1.500, max. 2.000 sowieso Gutachten.

Aber gut die Logik wird sein:
Kostenvoranschlag, repariert, bezahlt -> Geld wirklich geflossen (überhöhte Schadensregulierung zu Lasten Versicherung wäre nur möglich wenn hintenrum wieder Geld von Firma XXXX zurückfliesst)

Wenn du nicht reparieren lässt kann durchaus sein, dass der Kostenvoranschlag nochmal genauer beleuchtet wird (eventuell Stundensätze gekürzt usw.) und eventuell auch der Schaden nochmal begutachtet wird.

Aus Versicherungssicht steht halt immer latent die Unterstellung im Raum, es könnte ja irgend einen zwielichtigen Grund geben warum du nicht reparieren lässt. Da wird halt nochmal geschaut ob du dir vielleicht einen Kostenvoranschlag einer relativ teuren Firma geholt hast, obwohl nebenan vielleicht noch eine Firma ist die den Schaden für Kostenvoranschlag 3.000 reparieren würde.

Beim letzten Punkt bin ich mir nicht sicher, aber:
Im B2B müsste die Schadensminderungspflicht / Bereicherungsverbot auch gelten wenn du selbst instand setzt. Könntest du also auch nur das Material und die Arbeitsstunden deiner Mitarbeiter abrechnen. Die Reparatur ist dann wie eine im Unternehmen erbrachte Eigenleistung.
Und nicht wie im Privatbereich Summe auszahlen lassen und dann von Kumpels nach Feierabend reparieren lassen.

Im Haftpflichtschadensfall hast du grundsätzlich als Geschädigter aber auch immer die Möglichkeit zur Regulierung einen Anwalt zu beauftragen, da grundsätzlich niemand von dir verlangt dich rechtlich in den Bereichen vollumfänglich auszukennen. (Außer du hast eine eigene Rechtsabteilung)
regalboy
Beiträge: 10033
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Versicherungsschaden auszahlen lassen

Super, vielen Dank für die Antworten.

Zur Frage warum "nur" abrechnen und nicht reparieren:
Selbst wenn repariert wird ist es oft ja nachher nicht neu(wertig), sondern nur repariert.
Bei Wanpanelen fängt es ja schon mit der abweichenden Farbe durch Verblassen an, Hallenboden, der abgefräst und mit Fuge wieder angesezetzt wird, etc....
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