Hallo,
angenommen Kunde K kauft bei Händler H die folgenden beiden als sofort lieferbar gekennzeichneten Waren:
Artikel A 49,- Euro
Artikel B 1,- Euro (mitbestellt, um die Versandkostenfreiheit von 50,- Euro zu erreichen)
Versandkosten 10,- Euro
gesamt 60,- Euro und bezahlt per Paypal.
Bestellbestätigung des Händler H: "Eingangsbestätigung, noch kein Kaufvertrag...."
Am Folgetag erstattet der Händler kommentarlos 50,- Euro aufs Paypalkonto, der Artikel A ist nun auch als nicht mehr lieferbar im Onlineshop gekennzeichnet.
Eine Nachfrage- / Erklär- / oder Entschuldigungsemail oder wie auch immer geartete Kommunikation über die Nicht- Annahme des Angebot / Änderung, etc. erfolgte nicht.
In der Post liegt Artikel B im Wert von 1,- Euro, den der Kunde K nun mit den 10,- Euro Versandkosten bezahlt hat.
Liegt in der Teil-Erfüllung des Kaufvertrag die Annahme des gesamten Kaufvertrag, so dass auch der Artikel A noch geliefert werden muss?
Viele Grüße
Johannes
Teilerfüllung = ganzer Kaufvertrag?
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Re: Teilerfüllung = ganzer Kaufvertrag?
Die Annahme des Kaufvertrages liegt schon in der Aufforderung zur Paypal-Zahlung. Bei Vorkassezahlungen wie z.B. Paypal, Kreditkarte usw. entsteht der Kaufvertrag nicht erst mit Annahme durch den Händler, sondern bereits einer Aufforderung zur Zahlung bzw. Durchführung der Zahlung.
https://www.internetworld.de/sonstiges/ ... 80472.html
Bisher muss er den Artikel also immer noch liefern.
https://www.internetworld.de/sonstiges/ ... 80472.html
Bisher muss er den Artikel also immer noch liefern.
Re: Teilerfüllung = ganzer Kaufvertrag?
Verstehe ich nicht. Warum 60 EUR sollten doch "nur" 50 EUR sein !?regalboy hat geschrieben: ↑24. Mai 2022 10:09
angenommen Kunde K kauft bei Händler H die folgenden beiden als sofort lieferbar gekennzeichneten Waren:
Artikel A 49,- Euro
Artikel B 1,- Euro (mitbestellt, um die Versandkostenfreiheit von 50,- Euro zu erreichen)
Versandkosten 10,- Euro
gesamt 60,- Euro und bezahlt per Paypal.
Ansonsten kann der Verkäufer sicher nicht einseitig den Vertrag ändern.
- martin_the_joiner
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- Registriert: 8. Jan 2012 10:24
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Re: Teilerfüllung = ganzer Kaufvertrag?
Ich versteh die Eingangserklärung auch nicht.
Artikel A wird schon/noch unterwegs sein - und die 10€ sind die zu viel bezahlten Versandkosten.
Artikel A wird schon/noch unterwegs sein - und die 10€ sind die zu viel bezahlten Versandkosten.
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