Ich habe folgende Situation: Kundin kaufte über Amazon ein Modeschmuck-Ringset und schickte es unter dem Vorwand "passt nicht" zurück. Zum einen war der Artikel verdreckt (bei Schmuck finde ich das allein aus hygienischen Gründen eklig) und zum anderen sind deutliche Kratzer und Tragespuren vorhanden. Die bekommt man auch nicht so einfach spurlos weg, das ist Edelstahl. Zusätzlich war auch ein Keramikteil dabei, das ist, bis auf den Dreck in Ordnung, kann gereinigt werden und wieder (zumindest als B-Ware) wieder in den Verkauf - der Rest ist unbrauchbar.
Ich habe der Kundin über Amazon den Wert des Keramikteils, abzüglich Reinigungskosten erstattet, brav Bilder für Amazon hinterlegt und der Kundin höflich, aber direkt mitgeteilt, dass das so nicht geht und auch auf Wertersatzpflicht verwiesen.
Kundin pocht natürlich auf ihr Recht und macht einen A-Z Fall auf, den Amazon (vermutlich auf Grund der hinterlegten Bildern) abgelehnt hatte.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Die Kundin fordert die Ware nun zurück.
Sicher kann ich zu der Kundin sagen, sie soll dann doch bitte die erstatteten 12euronochwas wieder überweisen und uns einen frankierten Versandschein zusenden, aber eigentlich hat sie den Kaufvertrag ja widerrufen und wir haben ja auch keine Langeweile... Wäre ein "Wir haben den Artikel aus hygienischen Gründen und zu unserer Entlastung bereits entsorgt" rechtlich zulässig oder bin ich verpflichtet, die Ware zurück zu senden?
Rücksendung nach Wertersatz
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Re: Rücksendung nach Wertersatz
Passt so. Durch den Widerruf ist der Vertrag erloschen und er kann nicht einseitig wieder zum Leben erweckt werden.
Re: Rücksendung nach Wertersatz
Genau das.Schreiber Ling hat geschrieben: ↑17. Mär 2024 19:20 Passt so. Durch den Widerruf ist der Vertrag erloschen und er kann nicht einseitig wieder zum Leben erweckt werden.
Widerrufsbelehrung - inkl. Wertersatzinfo - hat sie, denke ich ordnungsgemäß erhalten?
Daher "Over and Out".
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