Moin,
darf ich verlangen, dass Reklamationen nur schriftlich per Mail oder Kontaktformular erfolgen dürfen? Oder gibt es wieder irgend ein Urteil was dem Käufer auch die telefonische Reklamation erlauben muss?
Hatte gerade wieder einen am Telefon, welcher meinte er hätte mit meiner Kollegin was ganz anderes ausgemacht (natürlich zu seinem Vorteil...). Ich habe ja nicht mal eine Kollegin. Ich will daher nur noch schriftlich agieren. So lässt sich alles jederzeit nachweisen. Ist ja eigentlich für beide Seiten von Vorteil.
Das ganze will ich so im Footer unter Reklamationen einbinden.
Danke!
Reklamationen nur schriftlich
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- Registriert: 3. Jan 2011 11:48
Re: Reklamationen nur schriftlich
Bei deiner Kundschaft wäre ich schon lange ausgerastet. Beziehungsweise meine MA.
Ansonsten würde ich bei sowas aufpassen. Grade wenn du es irgendwo hinschreiben willst. Explizit verboten ist es denke ich nicht, aber mit ein wenig Fantasie könnte man dir da sicherlich vorwerfen (abmahnen) das du den Widerruf oder die Reklamation erschwerst was ja nicht geht .
edit: Ich würde einfach wenn jemand sowas per Telefon klären will behaupten das du das garnicht regeln darfst/kannst und das Telefon nur für Beratung da ist. Du ihm also nicht weiterhelfen kannst und er einfach eine Mail schreiben soll.
Ansonsten würde ich bei sowas aufpassen. Grade wenn du es irgendwo hinschreiben willst. Explizit verboten ist es denke ich nicht, aber mit ein wenig Fantasie könnte man dir da sicherlich vorwerfen (abmahnen) das du den Widerruf oder die Reklamation erschwerst was ja nicht geht .
Nö, die Kunden können dich nichtmehr verarschen.Ist ja eigentlich für beide Seiten von Vorteil.
edit: Ich würde einfach wenn jemand sowas per Telefon klären will behaupten das du das garnicht regeln darfst/kannst und das Telefon nur für Beratung da ist. Du ihm also nicht weiterhelfen kannst und er einfach eine Mail schreiben soll.
Re: Reklamationen nur schriftlich
Genau das sind meine Bedenken. Ich persönlich finde das nicht erschwerend, es bestellt ja auch niemand telefonisch, sondern online. Online reklamieren soll dann aber auf einmal ein Hindernis sein. Aber ich traue diese Sichtweise unseren Gerichten zu.miezekatze hat geschrieben:aber mit ein wenig Fantasie könnte man dir da sicherlich vorwerfen (abmahnen) das du den Widerruf oder die Reklamation erschwerst was ja nicht geht .
Wobei eine Reklamation mit einem Widerruf erstmal nichts zu tun hat. Aber diese Sichtweise würde bei Reklamationen schon reichen.
- Cornflake
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Re: Reklamationen nur schriftlich
Ich würde da gar nix irgendwo hin schreiben, sondern am Telefon sagen, dass man
da was schriftliches braucht. Ist lästig, aber sicherer.
Außerdem wird so ein Text auch keinen Nörgler und Bescheißer vom Anrufen abhalten.
da was schriftliches braucht. Ist lästig, aber sicherer.
Außerdem wird so ein Text auch keinen Nörgler und Bescheißer vom Anrufen abhalten.
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Re: Reklamationen nur schriftlich
Machen wir auch so, jedoch weißen wir nur am Telefon daraufhin. Da bei uns nicht nur eine Person im Telefondienst arbeitet haben wir - wie Du - mit telefonischen Reklamationen schlechte Erfahrungen gemacht. Nur kleinere Dinge machen wir noch per Telefon, bei allem anderen fordern wir ein Bild an oder schriftliches...
Online steht jedoch nichts darüber, das würde ich auch nicht wirklich reinschreiben, verweise die Kunden einfach darauf, wenn diese anrufen.
Online steht jedoch nichts darüber, das würde ich auch nicht wirklich reinschreiben, verweise die Kunden einfach darauf, wenn diese anrufen.
Re: Reklamationen nur schriftlich
ich hör mir das oft an und sag dann ich brauch bitte ein mail, weil ich gerade unterwegs bin oder am nachmittag das das büro schon geschlossen hat und der kunde mich zuhause erwischt hat.
das funktioniert zu 99%
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