Stimmt es, dass man bei Produkten, die weniger als 10 g enthalten, keine Grundpreisangabe im Shop machen muss?
Ich habe einen Hersteller, der hat die Verpackungsgröße von 7 g auf 2 g reduziert. Der Produktpreis wurde natürlich auch reduziert, dennoch schnellt der Grundpreis hier auf mehr als das Doppelte hoch. Da wir aber momentan in der Gemischtphase sind und von manchen Sorten die 7 g-Größe und von anderen die 2 g-Größe haben, sieht das im Shop im Vergleich ziemlich scheisse aus
Der Hersteller sagt, Grundpreisangaben sind nur bei Volumina über 10 g notwendig. Das ist mir neu, wäre aber natürlich genial. Weiß das jemand?
Produkt unter 10 g - Grundpreisangabe nötig?
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- Wolkenspiel
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Re: Produkt unter 10 g - Grundpreisangabe nötig?
Es gibt die Regel, daß bei Gewichten von unter 100 Gramm eine Angabe von "je 100 Gramm" erlaubt ist, statt "je 1kg".
Eine Freimenge von unter 10 Gramm finde ich nicht in entsprechendem Gesetzestext
http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__2.html
Eine Freimenge von unter 10 Gramm finde ich nicht in entsprechendem Gesetzestext
http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__2.html
- Wolkenspiel
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Re: Produkt unter 10 g - Grundpreisangabe nötig?
Hier ist es zu finden: Klick
Dort steht auch, dass Produkte, die 100g oder 1kg enthalten, auch keine Grundpreisangabe benötigen, da dies schon eine Grundpreiseinheit darstellt.
Dort steht auch, dass Produkte, die 100g oder 1kg enthalten, auch keine Grundpreisangabe benötigen, da dies schon eine Grundpreiseinheit darstellt.
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Re: Produkt unter 10 g - Grundpreisangabe nötig?
http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__9.html
§ 2 Abs. 1 ist nicht anzuwenden auf Waren, die
1.
über ein Nenngewicht oder Nennvolumen von weniger als 10 Gramm oder Milliliter verfügen;
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Re: Produkt unter 10 g - Grundpreisangabe nötig?
http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__9.html
Edit: Terrenal war schnellerPreisangabenverordnung (PAngV)
§ 9 Ausnahmen
(4) § 2 Abs. 1 ist nicht anzuwenden auf Waren, die
1. über ein Nenngewicht oder Nennvolumen von weniger als 10 Gramm oder Milliliter verfügen;
- Wolkenspiel
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Re: Produkt unter 10 g - Grundpreisangabe nötig?
Man lernt nie aus
So weiß ich jetzt, dass man sogar bei Haarfarbe und Nagellack darauf verzichten kann. Und bei Parfum zum größten Teil auch.
So weiß ich jetzt, dass man sogar bei Haarfarbe und Nagellack darauf verzichten kann. Und bei Parfum zum größten Teil auch.
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Re: Produkt unter 10 g - Grundpreisangabe nötig?
Die 100gr. und 1kg Regel wenden wir schon an. Dass Haarfärbemittel und Produkte zur Verschönerung ausgenommen sind, wusste ich aber bislang nichtWolkenspiel hat geschrieben:Hier ist es zu finden: Klick
Dort steht auch, dass Produkte, die 100g oder 1kg enthalten, auch keine Grundpreisangabe benötigen, da dies schon eine Grundpreiseinheit darstellt.
Zuletzt geändert von roemerhaardesign am 21. Jul 2015 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Produkt unter 10 g - Grundpreisangabe nötig?
Scheinen aber wieder so Wischiwaschi Ausnahmen zu sein mit den Schönheitsmitteln.... Da ist es dann wohl doch sicherer das anzugeben.
- Wolkenspiel
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Re: Produkt unter 10 g - Grundpreisangabe nötig?
Was ist daran Wischiwaschi?ist ferner nicht anzuwenden bei
2.
kosmetischen Mitteln, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel dienen;
Färbung des Haares und der Nägel = eindeutig Haarfärbemittel und Nagellack.
Verschönerung der Haut - da kann man jetzt streiten, das stimmt. Aber zum Färben und Verschönern der Haut gehört auf jeden Fall Make Up und Bräunungsmittel. Würde ich jetzt mal behaupten. Was sonst?
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