Das ist Quatsch. Kein Privatmann muss 35% Einkommenssteuer zahlen auf seine privat verkauften Schuhe. Es sei denn du meinst den "Privatmann" der auf ebay gleichzeitig 41 Paar Schuhe gelistet hat, alle in Originalkarton.
Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung
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Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung
Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung
Wenn die Plattformbetreiber eine Auflistung der verkauften Artikel senden würde wohl eher nicht.regularwheel hat geschrieben: ↑16. Nov 2022 11:01 ... Warum sollte jemand der sagen wir mal gewerblich Handys verkauft Ärger mit dem FA bekommen wenn er für 3000 Euro gebrauchtes Spielzeug seiner Kinder verkauft? Wird das eine Betriebsprüfung auslösen? ....
Aber es wird doch davon gesprochen, dass die Meldung ist: X hat 403 Auktionen für gesamt 32.243 Euro getätigt.
Und da würde auch ich als Finanzamt hellhörig werden.
Denn das da der nach Pandemie"Ende" nicht mehr benötigte Wohnwagen für 28.000 Euro dabei ist weiß das Finanzamt ja nicht.
Oder würde im Nachgang zur Meldung das Finanzamt eine detaillierte Übersicht aller Verkäufe anfordern?
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Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung
Eventuell läuft es so, dass eine solche Auffälligkeit wie von Dir geschildert tatsächlich triggert und ein Mitarbeiter sich das ansieht. Wenn dann der Wohnwagen in der Liste stünde, wäre das hilfreicher, als wenn nicht. Von daher würde es imho schon Sinn machen, wenn die Daten komplett ans FA gehen.
Scheint ein Spagat zu sein zwischen Steuerbetrug und Überwachung - wobei letzteres aufgrund der Datenlage online natürlich leichter geht als auf einem Flohmarkt o.ä..
Scheint ein Spagat zu sein zwischen Steuerbetrug und Überwachung - wobei letzteres aufgrund der Datenlage online natürlich leichter geht als auf einem Flohmarkt o.ä..
Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung
Die werden das schon genau wissen, ich habe mitbekommen wie ein "Privatverkäufer" Hops genommen wurde, die konnten dem haarklein nachweisen was er wann wo gekauft und wieder verkauft hat.
Sehr detailliert aufgelistet.
Sehr detailliert aufgelistet.
Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG - maximal 30 Transaktionen "frei" --> Darüber = Finanzamtmeldung
Natürlich können die Behörden alle Verkaufsdaten anfordern und erhalten diese auch.
Frage ist halt wie sie es in Zukunft bei privaten Vielverkäufern (die auch Gewerbetreibende sind) handhaben.
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