Pausenregelungen bei verschiedenen Tätigkeiten

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koshop
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Pausenregelungen bei verschiedenen Tätigkeiten

Die gesetzlichen Pausenregelungen mit 30 Minuten ab 6 Stunden Arbeitszeit usw sind mir bekannt.

Daneben gibts ja noch andere Regelungen z.B. bei Bildschirmtätigkeiten soll man ja 5 Minuten Pause pro Stunde machen usw. Wo sind die denn festgeschrieben und welche Regelungen gibt es da.

Hintergrund: Ich arbeite derzeit mit Aushilfen die weniger als 6 Stunden arbeiten und daher keinen Pausenanspruch haben. Allerdings kann ich jemanden schlecht 6 Stunden ohne Pause packen lassen. Der klappt mir doch nach 2 Wochen zusammen. Bevor ich da jetzt selbst Regelungen treffe wollte ich mich aber mal über bestehende gesetzliche Regelungen für bestimmte Arten von Arbeitsplätzen informieren, finde da aber nicht wirklich was.


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Wolkenspiel
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Re: Pausenregelungen bei verschiedenen Tätigkeiten

Jeder kann doch so viele Pausen machen, wie Du sie erlaubst, also über den gesetzlichen Anspruch hinaus. Oder verstehe ich Deine Frage falsch?
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koshop
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Re: Pausenregelungen bei verschiedenen Tätigkeiten

Jeder kann doch so viele Pausen machen, wie Du sie erlaubst, also über den gesetzlichen Anspruch hinaus. Oder verstehe ich Deine Frage falsch?
Bevor ich jetzt neue Pausenregeln festschreibe, hätte ich vorher gerne gewusst ob es außer dem §4 Arbeitszeitgesetz noch andere gesetzliche Regelungen oder Empfehlungen gibt. Selbst das mit den 5 Minuten Pause bei Bildschirmarbeit liest man überall, aber nirgends steht worauf sich dieser angebliche Anspruch begründet.

Geht ja auch darum, dass man unter Umständen je nach Tätigkeit unterschiedlich Pause machen muss. Dann muss ich das gegenüber dem der eine andere Tätigkeit hat ggf. ja auch begründen können.
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Wolkenspiel
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Re: Pausenregelungen bei verschiedenen Tätigkeiten

5 Minuten Pause bei Bildschirmarbeit ist doch nur auf dem Papier. Sowas gibts doch in der Praxis gar nicht. Und ansonsten kenne ich keine Regelung und die BG war schon oft hier.
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koshop
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Re: Pausenregelungen bei verschiedenen Tätigkeiten

Und wie macht ihr das so mit den Pausen z.B. bei Packarbeitsplätzen? Nur die gesetzliche Regelung mit der unbezahlten Pause? Oder gibts bezahlte Extrapause bei solchen Tätigkeiten? Oder stempeln die Leute aus, wenn sie zusätzlich Pause brauchen? Ich pack ja nicht selber, stell mir das aber schon recht anstrengend vor.
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Wolkenspiel
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Re: Pausenregelungen bei verschiedenen Tätigkeiten

Die können hier Pausen machen, wie sie diese brauchen. Bezahlen tue ich die aber natürlich nicht.
Aqua-Olli

Re: Pausenregelungen bei verschiedenen Tätigkeiten

Was versendest Du? Zement? Kartoffeln? Hantelgewichte? Oder warum kann man bei Dir keine 6 Stunden packen ohne zusammen zu brechen? Natürlich stempeln die Leute zur Pause aus.
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koshop
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Re: Pausenregelungen bei verschiedenen Tätigkeiten

Stempeln die bei jeder kurzen Kaffeepause aus oder nur bei längeren Pausen?
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Wolkenspiel
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Re: Pausenregelungen bei verschiedenen Tätigkeiten

Also bisher habe ich Kaffee- und Raucherpausen geduldet, ohne sie draufzurechnen. Aber das nimmt jetzt Überhand und einige kommen dabei schlechter weg als andere. Deshalb führe ich gerade ein Zeiterfassungssystem ein und an jeder Türe nach draußen müssen die sich dann aus- und wieder einbuchen. Das läppert sich nämlich.
Aqua-Olli

Re: Pausenregelungen bei verschiedenen Tätigkeiten

Es muss zu jeder Pause ausgestempelt werden, sonst bist Du schnell bei 45-60 Minuten bezahlte Zusatzpausen pro Mann am Tag. Gerade bei mehreren Mitarbeitern eskaliert es schnell. Habe auch eine Zeiterfassung an der Tür.
miezekatze
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Re: Pausenregelungen bei verschiedenen Tätigkeiten

Wir ebenfalls in quasi allen Gebäuden Zeiterfassung an Türen. Raucherpause wird abgestempelt. Seitdem reichen auch 5 Minuten zum rauchen statt 15...

Kaffeepause gibt es nicht. Kaffee können die sich holen und dann am Arbeitsplatz trinken. Diese Mini Pausen macht jeder (anders wie rauchen...), wir sind nicht Amazon die jeden Schritt überwachen.
Ralf
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Re: Pausenregelungen bei verschiedenen Tätigkeiten

Wolkenspiel hat geschrieben:5 Minuten Pause bei Bildschirmarbeit ist doch nur auf dem Papier. Sowas gibts doch in der Praxis gar nicht. Und ansonsten kenne ich keine Regelung und die BG war schon oft hier.
Grundlage ist (bzw. war) § 5 Bildschirmarbeitsverordnung:
Der Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern.
Daraus resultierte die Leitlinie, dass Tätigkeiten am Bildschirm 5-10 Minuten je Stunde durch andere Tätigkeiten bzw. - wenn nicht möglich - durch Pausen zu unterbrechen sind. Solche Pausen haben aber nichts mit den Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz zu tun. Es geht lediglich darum, dass nicht ununterbrochen am Bildschirm gearbeitet wird. Die "Pause" kann daher durchaus am Arbeitsplatz stattfinden.

Für die meisten hier dürfte das aber kaum zutreffen, da Tätigkeiten mit 100% Bildschirmanteil eher selten sind.

Die BildscharbV ist Ende 2016 in der ArbStättV aufgegangen (ist aber noch nicht zu 100% umgesetzt).
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
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