Quelle: https://www.rnz.de/wirtschaft/wirtschaf ... 32653.htmlEin Einzelhändler, dessen Ladenlokal im "Corona-Lockdown" für den Publikumsverkehr geschlossen werden musste, kann seine Mietzahlung nicht ohne Weiteres aussetzen oder reduzieren. Mit diesem Urteil vom 24. Februar 2021 hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter dem Vorsitz von Dr. Klaus Gehrig eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Heidelberg bestätigt.
Die Berufung einer Einzelhandelskette, deren Filiale aufgrund einer behördlichen Anordnung im "ersten Corona-Lockdown" vom 18. März bis zum 19. April 2020 geschlossen bleiben musste und die daher die vereinbarte Miete für ihr Ladenlokal im April 2020 nicht an ihre Vermieter bezahlte, hatte keinen Erfolg.
OLG Karlsruhe: Mietzahlungen im Einzelhandel auch im Corona-Lockdown Pflicht
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OLG Karlsruhe: Mietzahlungen im Einzelhandel auch im Corona-Lockdown Pflicht
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Re: OLG Karlsruhe: Mietzahlungen im Einzelhandel auch im Corona-Lockdown Pflicht
Ein anderes Urteil wäre auch höchst verwunderlich gewesen.
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Re: OLG Karlsruhe: Mietzahlungen im Einzelhandel auch im Corona-Lockdown Pflicht
Höchst verwunderlich, sicher?^^ Weil du eine solche Idee generell ablehnst oder weil du die Umstände kennst, die dem Gericht in diesem Fall nicht gereicht haben?
Ich bin gar nicht mehr ganz sicher, ob es nicht auch schon Gerichte gab, die jeglichen Zahlungsanspruch verneint haben, aber zumindest gibt es tatsächlich ausgerechnet vom selben Tag auch diese Entscheidung, wo immerhin nur noch die Hälfte zu zahlen ist:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... ete-zahlen
Ich bin gar nicht mehr ganz sicher, ob es nicht auch schon Gerichte gab, die jeglichen Zahlungsanspruch verneint haben, aber zumindest gibt es tatsächlich ausgerechnet vom selben Tag auch diese Entscheidung, wo immerhin nur noch die Hälfte zu zahlen ist:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... ete-zahlen
Re: OLG Karlsruhe: Mietzahlungen im Einzelhandel auch im Corona-Lockdown Pflicht
Das Urteil trifft den ersten Lockdown. Ob das Urteil für spätere Lockdowns nochmal so fallen würde, bezweifle ich.
Re: OLG Karlsruhe: Mietzahlungen im Einzelhandel auch im Corona-Lockdown Pflicht
gab es da nicht 'was' (ein Urteil) in Richtung "Ladenokal vermietet zum Zweck des Einzelhandels, der ist aber derzeit verboten -> Unmöglichkeit (des Vermieters), Leistung zu erbringen -> keine Miete" oder so, in irgendeinem EKZ? Hab's aber nur am Rande mitbekommen, betrifft uns zum Glück nicht...
Re: OLG Karlsruhe: Mietzahlungen im Einzelhandel auch im Corona-Lockdown Pflicht
Das OLG Karlsruhe hat es ja bereits mit aufgegriffen:
Oberlandesgericht Dresden: Gewerbemiete muss bei Schließungen im Lockdown angepasst werden
Oberlandesgericht Dresden: Gewerbemiete muss bei Schließungen im Lockdown angepasst werden
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Re: OLG Karlsruhe: Mietzahlungen im Einzelhandel auch im Corona-Lockdown Pflicht
Du hast die Entscheidung aus Dresden verlinkt
Gab bestimmt schon so einige Entscheidungen zu dem Thema; vielfach natürlich dann vor den unteren Gerichten. Es ist auch sonst völlig normal, dass über viele Jahre hinweg Gerichte unterschiedlich entscheiden; das ist dasselbe wie mit den wissenschaftlichen Forschungen zu Corona selbst: Wir erleben gerade im Schnelldurchlauf, was sich sonst über viele Jahre erstreckt. Immer gibt es verschiedene Meinungen, Widersprüche, Weiterentwicklungen, und so weiter. Das kann dann von außen wirr und unkoordiniert und vielleicht sogar inkompetent aussehen, ist aber, wie gesagt, kein bisschen anders als sonst
Die Grundlagen sind im Prinzip klar; doch in der Anwendung kann man zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ist halt nur ironisch, dass oben ausgerechnet am selben Tag zwei OLGs veröffentlich haben Und ich finde es übrigens gut, dass der Thread aufgemacht wurde; ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, das hier zu posten^^, obwohl es natürlich thematisch passend ist.
Gab bestimmt schon so einige Entscheidungen zu dem Thema; vielfach natürlich dann vor den unteren Gerichten. Es ist auch sonst völlig normal, dass über viele Jahre hinweg Gerichte unterschiedlich entscheiden; das ist dasselbe wie mit den wissenschaftlichen Forschungen zu Corona selbst: Wir erleben gerade im Schnelldurchlauf, was sich sonst über viele Jahre erstreckt. Immer gibt es verschiedene Meinungen, Widersprüche, Weiterentwicklungen, und so weiter. Das kann dann von außen wirr und unkoordiniert und vielleicht sogar inkompetent aussehen, ist aber, wie gesagt, kein bisschen anders als sonst
Die Grundlagen sind im Prinzip klar; doch in der Anwendung kann man zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ist halt nur ironisch, dass oben ausgerechnet am selben Tag zwei OLGs veröffentlich haben Und ich finde es übrigens gut, dass der Thread aufgemacht wurde; ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, das hier zu posten^^, obwohl es natürlich thematisch passend ist.
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