Miniijobberin schwanger - was tun?

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rechnungspapier
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Miniijobberin schwanger - was tun?

Hallo zusammen!

Eine Minijobberin hat mir gestern mitgeteilt, dass sie im 5. Monat schwanger ist. Ich bin mir ihr auch sehr gut befreundet (aber nicht der Vater ;-) ).

Muss ich das an die Minijobzentrale jetzt schon melden? Wie läuft das während der Schwangerschaft? 6 Wochen vor und 8 Wochen danach ist ja keine Arbeit erlaubt. Zahle ich dann 6 Wochen den Lohn auf meine Rechnung und danach die Knappschaft oder wie geht das bei Minijobs?

Meine Mitarbeiterin hat einen Vollzeitjob in der Altenpflege. Ich könnte mir vorstellen, dass sie da erstmal 1 Jahr Elternzeit macht. Kann sie trotzdem den Minijob weitermachen oder wird der angerechnet?

Es wäre schön, wenn jemand ein paar Tipps hätte. Wie gesagt, ich bin mit der Mitarbeiterin auch gut befreundet und kann mich mit ihr immer über alles verständigen, wenn ich weiß, was möglich ist.


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KaterManfred
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Re: Miniijobberin schwanger - was tun?

Hi,

wenn sie einen Vollzeitjob hat, kommt ihre Krankenkasse für die Aufwendungen während der Mutterschutzfrist auf.

Schau mal, das habe ich dazu bei der Minijobzentrale gefunden:

https://blog.minijob-zentrale.de/2015/1 ... -minijobs/

Melden musst Du das übrigens bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, in BaWü z.B. beim Regierungspräsidium.

Sie kann während der Elternzeit weiter im Minijob arbeiten. Recht aktuell dazu, auch von der Minijobzentrale: https://blog.minijob-zentrale.de/2015/0 ... -das-geht/
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Grüßle vom Kater
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koshop
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Re: Miniijobberin schwanger - was tun?

Als erstes musst du eine Gefährdungsbeurteilung für Ihren Arbeitsplatz machen und ggf. entsprechende Maßnahmen ergreifen

https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherhe ... tterschutz

Dann Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde.

Soweit ich weiß läuft auch bei Minijobs die Lohnfortzahlung über die Umlage 2, d.h. man zahlt weiter und bekommt dann eine Erstattung.
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KaterManfred
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Re: Miniijobberin schwanger - was tun?

Lohnfortzahlung läuft über die U1, sobald der Mutterschutz einsetzt, kommt die U2 ins Spiel. Hier werden die entstandenen Kosten zu 100% übernommen.
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Grüßle vom Kater
wolle
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Re: Miniijobberin schwanger - was tun?

KaterManfred hat geschrieben:Lohnfortzahlung läuft über die U1, sobald der Mutterschutz einsetzt, kommt die U2 ins Spiel. Hier werden die entstandenen Kosten zu 100% übernommen.
Das ist nicht korrekt. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geht über die U1, das ist nur anteilig. Ein Beschäftigungsverbot geht über die U2. Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Wenn die Mitarbeiterin aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten kann, dann ist das ein Fall für ein Beschäftigungsverbot. Bei körperlich beanspruchenden Jobs (und meines Wissens nach seit dem 1.1.2018 auch bei Jobs mit Kundenkontakt, hab mich da aber noch nicht abschließend belesen) ist meistens ein Beschäftigungsverbot gegeben.
wolle
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Re: Miniijobberin schwanger - was tun?

https://www.deutsche-handwerks-zeitung. ... 098/293339

Schön, was man so beim googlen findet.
Um den Arbeitsschutz zu verbessern, müssen Arbeitgeber ab jetzt für jeden Arbeitsplatz eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung – also egal, wer dort arbeitet und ob eine Mitarbeiterin schwanger ist – vornehmen. Jeder Arbeitsplatz soll daraufhin überprüft werden, ob hier besondere Schutzbedürfnisse für schwangere oder stillende Frauen bestehen.
Habt ihr bestimmt alle schon gemacht, oder?

Ein weiteres schönes Beispiel für eine Lächerlichkeit der Gesetzgebung. Das wird natürlich niemand machen und es gibt ein weiteres Gesetz mit 100%igem Vollzugsdefizit.
Ralf
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Re: Miniijobberin schwanger - was tun?

wolle hat geschrieben:Das wird natürlich niemand machen und es gibt ein weiteres Gesetz mit 100%igem Vollzugsdefizit.
Ich arbeite in einem Unternehmen, wo das gemacht wird. Aber das hast du dir sicher denken können ;)
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
wolle
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Re: Miniijobberin schwanger - was tun?

Ralf hat geschrieben:
wolle hat geschrieben:Das wird natürlich niemand machen und es gibt ein weiteres Gesetz mit 100%igem Vollzugsdefizit.
Ich arbeite in einem Unternehmen, wo das gemacht wird. Aber das hast du dir sicher denken können ;)
Das ist neu seit Anfang des Jahres. Bist du dir sicher?
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koshop
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Re: Miniijobberin schwanger - was tun?


Ein weiteres schönes Beispiel für eine Lächerlichkeit der Gesetzgebung. Das wird natürlich niemand machen und es gibt ein weiteres Gesetz mit 100%igem Vollzugsdefizit.
Finde ich grundsätzlich nicht mal so lächerlich. Es ist ja oft so, daß Schwangere erst Bescheid geben wenn die Schwangerschaft schon weiter fortgeschritten ist - oft auch aus Unkentniss darüber dass für einen bestimmten Arbeitsplatz sofortige Maßnahmen durch den Arbeitgeber erforderlich sind. Ich war ehrlich gesagt selbst überrascht über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Und wenn eine Schwangere aus irgendwelchen Gründen nicht gleich rausposaunen will dass sie Schwanger ist, dann kann sie so zumindest mal die Gefährdungsbeurteilung anschauen. Aber ich geb dir natürlich insofern Recht, dass dies wieder eine der Regelungen ist die dann niemand kennt und was auch niemand macht.

Allerdings sind ja auch die bisherigen Anforderungen teilweise fast unerfüllbar für manche Unternehmen. Z.B. das man unabhängig von der Betriebsgröße einen Ruheraum mit Liege bereitstellen muss. Wo soll man den plötzlich einen Raum herzaubern, nur weil jemand Schwanger wurde.
rechnungspapier
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Re: Miniijobberin schwanger - was tun?

Vielen Dank erstmal für die Antworten!
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Gaertner
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Re: Miniijobberin schwanger - was tun?

einen Ruheraum mit Liege bereitstellen
Solch ein Frauen-Ruheraum gabs schon zu DDR Zeiten, war praktisch wenn man mal ein Nickerchen machen musste ;-)
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gato77
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Re: Miniijobberin schwanger - was tun?

wolle hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:
wolle hat geschrieben:Das wird natürlich niemand machen und es gibt ein weiteres Gesetz mit 100%igem Vollzugsdefizit.
Ich arbeite in einem Unternehmen, wo das gemacht wird. Aber das hast du dir sicher denken können ;)
Das ist neu seit Anfang des Jahres. Bist du dir sicher?
Wir haben ja keine Mitarbeiter, aber in meinem Hauptjob denkt man schon dran... es ist noch nicht komplett umgesetzt aber bekannt. Ich habe am Montag davon gehört, da ich in Holding und Geschäftsleitung Sitze und man sich hier fragt, ob wir das Risiko aufnehmen wollen/können die Beurteilung ausfallen zu lassen oder selbst zu machen. Denn wir sitzen alle im Büro, haben ganz andere Positionen. Aber ich denke jedes mal an diesen Unsinn wenn ich mir mit dem :shit: Papier in den Finger schneide :-y Ach ja, ganz witzig war noch die Aussage der Personalerin... dass wohl diesbezüglich das Thema Burnout aufgetaucht wäre..."Meine Antwort war, hier müssten wir eigentlich eher prüfen, dass die Mitarbeiter keinen Boreout bekämen (mich natürlich ausgeschlossen)..
In der "Tochtergesellschaft" (das produzierend Gewerbe) gibt es eine externe Firma die sich um das ganze kümmert, was auch der Grund ist weshalb das hier präsent ist...
miezekatze
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Re: Miniijobberin schwanger - was tun?

Burnout gibt es offiziell nicht, bzw wird nicht anerkannt aetsch

Komme grade von nem 3 Tägigen Lehrgang, Sicherheitsbeauftragter. Da wurde genau dieses Thema auch erwähnt mit der Gefährdungsbeurteilung für Schwangere :roll:
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Wolkenspiel
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Re: Miniijobberin schwanger - was tun?

miezekatze hat geschrieben:Burnout gibt es offiziell nicht, bzw wird nicht anerkannt aetsch
Wie heißt es denn zukünftig? engel
miezekatze
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Re: Miniijobberin schwanger - was tun?

Wolkenspiel hat geschrieben: Wie heißt es denn zukünftig? engel
Nee das ist ja nur ein Name für verschiedene Symptome, z.B. Depressionen gehören dazu. Würde halt von der BG oder was nicht anerkannt/bezahlt werden.

Ich darf/soll das Amt ja eh nicht ausführen, war mehr so Interessehalber mal mitgefahren und ganz uninteressant war es auch wirklich nicht (bis auf das ich es echt nicht mehr gewohnt bin nur zu sitzen, nichts zutun und mich mit Trinken/essen zu beschäftigen). Die ganzen speziellen Fortbildungen (Lager - Büro - ...) dazu werde ich mir aber eher sparen.
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