LUCID: Stb / Dienstleister statt Prüfer für die Vollständigkeitserklärung

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fossi
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LUCID: Stb / Dienstleister statt Prüfer für die Vollständigkeitserklärung

Es sind ja auch ein paar größere Händler hier unterwegs, daher versuche ich es einfach mal:

Nach den Mengenmeldungen bei Lucid kann bei größeren Verpackungsmengen eine "geprüfte Vollständigkeitserklärung" nötig werden.

Es gibt die Möglichkeit dies über einen Sachverständigen / Prüfer erledigen zu lassen, allerdings muss dieser zwecks Überprüfungen ins Lager fahren, schaut sich die
Verpackungen ganz genau an und der Spaß kostet am Ende schnell ein paar Tausender. Nun kam von so einem Prüfer ein Tipp sich einen Steuerberater zu suchen, der diese Meldung übernimmt. Rechtlich als Alternative zulässig, er muss sich bei Lucid für eine Beraternummer anmelden, kann aber dann einfache Bestätigungen aufgrund Wirtschaftszahlen / Einkaufsrechnungen abgeben, ohne Fahrten ins Lager, nachwiegen etc.
Das würde die Angelegenheit deutlich einfacher sowie günstiger gestalten.

Nun aber meine Frage:
Kennt hier zufällig ein Nutzer einen solchen Berater, der diese Lucid Vollständigkeitserklärungen ggfs als Dienstleistung anbietet?
Eine Anfrage an einen ecom-affinen Berater ist bereits raus, aber vielleicht gibt es über das Sellerforum auch noch weitere Lösungen. :winken:


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xMerchant
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Re: LUCID: Stb / Dienstleister statt Prüfer für die Vollständigkeitserklärung

Es gibt bei Lucid eine öffentliche Datenbank der zugelassenen Prüfer, getrennt nach Sachverständige (Abteilung 1) und Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vereidigte Buchprüfer (Abteilung 2)

https://oeffentlicheregister.verpackungsregister.org/
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fossi
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Re: LUCID: Stb / Dienstleister statt Prüfer für die Vollständigkeitserklärung

Manchmal hat man echt Tomaten auf den Augen. Danke für den Link!
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roman
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Re: LUCID: Stb / Dienstleister statt Prüfer für die Vollständigkeitserklärung

Ich verstehe zwar worauf Du hinauswillst, aber ob das wirklich so einfach ist?

Soweit ich das beurteilen (siehe Gesetz) kann, gelten doch für alle prüfberechtigten Berufsgruppen die selben Prüfpflichten:

Wenn es ein ein StB macht, bedeutet das nicht automatisch dass dieser sich ersparen kann den/die relevanten Firmenstandorte zu inspizieren.
Umgekehrt könnte ein SV die Prüfung machen ohne vor Ort zu sein.

Die genannte Theorie würde ja darauf bauen dass StB weniger genau prüfen und dafür auch weniger in Rechnung stellen. Das hört sich irgendwie nicht sehr realistisch an ;-)
Wird nicht ordentlich geprüft, hat ja auch der Prüfer Sanktionen zu erwarten.

Für so eine Prüfung braucht man ja zig Zahlen: Einkaufszahlen von Produkten und relevanten Nebenprodukten (insb. Verpackungen), Verkaufszahlen (gesplitten nach Abnehmerländern und ggf. Abnehmergruppen), Entsorgungszahlen etc.

Und wenn der Prüfer dann feststellt dass der Mineralwasserhersteller 100 Mio. Flaschen im Inland abgesetzt hat, wird er evtl. mal so eine fertiggepackte Flaschenpalette zerlegen und nachzuprüfen ob sich die theoretisch Zahlen mit der Praxis decken könnten.

Bis zu einem gewissen Grad sollte ein Wirtschaftsprüfer ja auch kontrollieren ob die vorgelegten Zahlen auch plausibel sind.
Denn man könnte ja wirecardmäßig einfach einen Teil der Belege unterm Tisch fallen lassen. Je mehr man querprüft, desto eher fallen Unregelmäßigkeiten auf.
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Ach
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Re: LUCID: Stb / Dienstleister statt Prüfer für die Vollständigkeitserklärung

Bei meinem vorherigen Arbeitgeber (WP) haben wir für einen Mandanten die Prüfung der Verpackungsmeldung damals gemacht, in der Liste von Lucid stehen die auch drin.
Ich sende dir eine PN.
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Ach
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Re: LUCID: Stb / Dienstleister statt Prüfer für die Vollständigkeitserklärung

roman hat geschrieben: 7. Jul 2022 16:46 Bis zu einem gewissen Grad sollte ein Wirtschaftsprüfer ja auch kontrollieren ob die vorgelegten Zahlen auch plausibel sind.
Denn man könnte ja wirecardmäßig einfach einen Teil der Belege unterm Tisch fallen lassen. Je mehr man querprüft, desto eher fallen Unregelmäßigkeiten auf.
Ein WP macht im klassischen Prüfansatz genau das: Prüfung auf Plausibilität.
Ein Vorgehen wie du es beschreibst, lässt sich durch eine Wirtschaftsprüfung mit dem klassischen Prüfansatz regelmäßig nicht feststellen.
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fossi
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Re: LUCID: Stb / Dienstleister statt Prüfer für die Vollständigkeitserklärung

Ach hat geschrieben: 1. Aug 2022 14:22 Ein WP macht im klassischen Prüfansatz genau das: Prüfung auf Plausibilität.
Richtig. Ein Prüfer setzt sich über die Zettel und schaut, ob das plausibel aussieht.
Die angebotenen Sachverständigen hingegen fahren ins Lager, verwiegen Kartons, rechnen nach.
Beides legale Vorgehensweisen, aber der Preisunterschied ist enorm.

PS: Wir haben bereits Jemanden gefunden. :winken:
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Kometenscheif
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Re: LUCID: Stb / Dienstleister statt Prüfer für die Vollständigkeitserklärung

fossi hat geschrieben: 7. Jul 2022 11:11
Nach den Mengenmeldungen bei Lucid kann bei größeren Verpackungsmengen eine "geprüfte Vollständigkeitserklärung" nötig werden.
Nur rein aus Interesse. Betrifft das dein Unternehmen? Und um welche Menge handelt es sich grob?
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fossi
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Re: LUCID: Stb / Dienstleister statt Prüfer für die Vollständigkeitserklärung

Nein, es betrifft nicht meinen Betrieb und wir reden über Mengen, wo die Entsorgung 5-stellig im Jahr kostet.
Die meisten Händler hier wird die Thematik also garnicht betreffen.
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roman
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Re: LUCID: Stb / Dienstleister statt Prüfer für die Vollständigkeitserklärung

Kometenscheif hat geschrieben: 3. Aug 2022 08:16 ...Und um welche Menge handelt es sich grob?
Unternehmen die nur geringfügige Mengen melden, benötigen das im Regelfall nicht.

Bei Pappe liegt die Geringfügigkeitsmenge - wenn ich es richtig im Kopf habe - bei mind. 50 Tonnen im Jahr.

Ich schätze mal, man verzichtet weitgehend auf Prüfung von solchen "Kleinunternehmen", denn das Nachforderungspotential ist hier überschaubar.
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fossi
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Re: LUCID: Stb / Dienstleister statt Prüfer für die Vollständigkeitserklärung

Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen 2021 hat geschrieben: ... Die maßgeblichen Schwellenwerte liegen, jeweils bezogen auf das Kalenderjahr, bei dem Inverkehrbringen von weniger als 80.000 Kilogramm Glas und/oder weniger als 50.000 Kilogramm Papier/Pappe/Karton und/oder weniger als 30.000 Kilogramm der übrigen „Materialarten“ insgesamt. ...
Händler mit wenig Verpackungsvolumen können selber ihre Vollständigkeitserklärung reintippen und sind in einer Minute fertig.
Über dem Schwellenwert wird es aufwändig und teurer.
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