Lieferant lehnt Garantie ab

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marcibet
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

regalboy hat geschrieben: 10. Okt 2022 12:47 Wie kommst du in diesem Thread auf einmal auf Eigennutzung?
Meine Frage bezieht sich darauf, was in einer solchen Konstellation der Fall ist.
Warum gehst du dann hin und stellst den geschilderten Beispielfall in Frage?
Deine geschilderte Konstellation hat rein gar nichts mehr mit dem TE zu tun, das ist doch eine völlig eigenständige Frage. Ich habs so verstanden dass du z.B. deinen Firmenmonitor nach 5 Jahren nach einem Bildausfall noch "schnell verkaufst" um dann bei deinem Verkäufer einen Rückgriff geltend zu machen. Das wäre natürlich nicht in Ordnung, aber natürlich könnte man das ausnutzen. Dann müsstest du allerdings auch mit Monitoren handeln. Solltest du das nicht so gemeint haben dann verzeihe dass ich es falsch aufgefasst habe.
regalboy hat geschrieben: 10. Okt 2022 12:47Warum sollte die am Lager befindliche Ware auch noch nicht verkauft worden sein? Das ist ja auch ebenfalls irrelevant für die Frage und selbst wenn:
Wäre sie noch nie verkauft worden und hätte nun nach 5 Jahren im Versandlager einen Mangel - woher rührt der denn dann auf einmal? Und natürlich ist es relevant ob der Artikel ein Rückläufer war, streng genommen ist er dann unter Umständen nicht mehr als "Neu" anzusehen, was eventuell dein Rückgriffsrecht aushebeln könnte.
regalboy hat geschrieben: 10. Okt 2022 12:47Stell dir z. B. eine Handyhülle vor, bei der aufgrund der falschen Mischung des Kunststoff dieser 5 Jahre nach der Produktion auseinanderfällt.
Da tu ich mir schwer mir das vorzustellen, so einen Schrott verkaufe ich nicht und habe ich zum Glück auch noch nie gekauft. Aber wirds wahrscheinlich geben am Markt, allerdings sehr unwahrscheinlich bei europäischen Lieferanten sondern vielleicht bei Wish, Aliexpress & Co. ABer ja, solltest du tatsächlich bei einem Großhändler diesen Schrott kaufen dann kannst du die GL nach 5 Jahren geltend machen wenn du den Schrott verkaufst und er sich schon auflöst, und der Kunde dies reklamiert. Und das auch zu recht, sowas sollte gar nicht im Verkauf sein.


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bauti
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

Roemer hat geschrieben: 10. Okt 2022 09:20 Ob der TE das hat, wissen wir nicht. Vielleicht sogar er selber nicht, wenn die Geschäftsbeziehung schon älter ist.
bauti hat geschrieben: Spezielle Vereinbarungen habe ich nicht mit den Lieferanten.
Der Hinweis von dir auf die Möglichkeit B2B fast alles auszuschließen war natürlich trotzdem wichtig. In dem Fall müsste halt eine pauschale Vergütung oder so was gewährt werden.

Ich wollte hier aber nur nochmals die Info von mir hervorheben...
kombinator69
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

Hallo,
also ich mag falsch liegen, aber wir haben mal gelernt, dass hier bei einem Geschäft von Händler zu Händler, es nach HGB geht und nicht nach BGB, daher ist jeglicher Gewährleistungsanspruch(wie auch die Verantwortung des Transportrisikos) gegen den Verkäufer hinfällig mit Übernahme des Kurierdienstes und der Spedition des Artikels.
Ein Gewährleistungsanspruch hat man als Wiederverkäufer(gewerblich) nur gegen den Hersteller.
Berichtigt mich wenn ich falsch liege.
Gruss
Kombi
Labskaus
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Re: Lieferant lehnt Garantie ab

Bei B2B gilt Folgendes:

HGB weicht von BGB ab --> das was im HGB steht
HGB regelt etwas nicht, was aber im BGB geregelt ist --> das was im BGB steht

Das HGB ist lediglich eine Lex Specialis. Es überschreibt das BGB gewissermaßen in einigen Punkten. Die Punkte im BGB, die das HGB nicht überschreibt, gelten auch für B2B.
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