Hallo,
wenn ein Kunde einen Ablagevertrag mit DHL hat und er abends wenn er nach Haus kommt feststellt, dass das von DHL abgelegte Paket geöffnet wurde und der Inhalt fehlt, wer haftet?
Kann man sich als gewerblicher Verkäufer zurück lehnen und dem kunden "einfach" mitteilen, dass er durch den Ablagevertrag selbst schuld ist?
Theoretisch könnte das Paket ja auch schon auf dem Postweg geöffnet worden und leer vom Briefträger zugestellt worden sein....
Vielen Dank
Johannes
Kunde hat Ablagevertrag mit DHL - wer haftet?
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Re: Kunde hat Ablagevertrag mit DHL - wer haftet?
DHL wird sich auf jeden Fall fein raushalten und sagen, ist zugestellt, Kunde haftet bei Ablagevertrag. Kannst du nichts machen.
Wie du mit deinem Kunden umgehst, musst du selbst entscheiden. Wir haben bisher immer noch etwas auf Kulanz angeboten. Rein rechtlich bist du raus, wenn DHL sagt, wurde zugestellt.
Wie du mit deinem Kunden umgehst, musst du selbst entscheiden. Wir haben bisher immer noch etwas auf Kulanz angeboten. Rein rechtlich bist du raus, wenn DHL sagt, wurde zugestellt.
Re: Kunde hat Ablagevertrag mit DHL - wer haftet?
Kenn dazu kein Urteil, aber ich würde mich rein rechtlich auf den Standpunkt stellen, dass mit der Ablage der Versand abgeschlossen ist und das Risiko dann beim Kunden liegt.
- fossi
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Re: Kunde hat Ablagevertrag mit DHL - wer haftet?
Ablagevertrag = Kunde haftet.
Du sowie DHL können nicht dafür garantieren, was nach der Abstellung irgendwo passiert.
Du sowie DHL können nicht dafür garantieren, was nach der Abstellung irgendwo passiert.
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Re: Kunde hat Ablagevertrag mit DHL - wer haftet?
Genau, wer sowas unterschreibt verteilt wahrscheinlich auch munter Blankoschecks.
Re: Kunde hat Ablagevertrag mit DHL - wer haftet?
Äh, nein. Lesen nur keine Verträge, AGB, etc. Und das ist eindeutig die Mehrheit der im Internet einkaufenden Menschen. Wir haben regelmäßig Ärger mit Ablageverträge und so gut wie keiner glaubt am Anfang, dass er so etwas zugestimmt hat. DHL macht auf die Gefahren natürlich auch nicht besonders aufmerksam, ist ja nicht in deren Interesse.
Re: Kunde hat Ablagevertrag mit DHL - wer haftet?
... und vor allem gibt man (zumindest bei GLS kenne ich das) teilweise gleich eine "ewige" Abstellgenehmigung, und nicht nur für das eine Paket, wenn man den Wisch nicht ordentlich durchliest.
Da hat schon so mancher Kunde blöd geschaut wenn man plötzlich mit einer 3 Jahre alten, von ihm unterschriebenen, Genehmigung kommt.
Wobei ich, von vornehmlich größeren Händlern, das Prozedere kenne dass mit EV gearbeitet wird, wenn der Kunde den Erhalt trotz Abstellgenehmigung bestreitet (ob das eine Kulanzleistung ist oder nicht, weiß ich nicht).
Wenn ich mir unsere, vor allem, Ebay-Bestellungen so ansehen, fällt es auf dass da die Kunden in die Anschriftsfelder oft kleine Romane reinschreiben (z.B: auf Terrasse ablegen, unter Carport stellen, in Garage ablegen etc.).
Ist die Frage wie hier die Haftung ist?
Denn wenn der Kunde mit DHL & Co. direkt eine Abstellgenehmigung vereinbart (im Onlinetracking, schriftlich etc.), dann wird er ja - zumindest irgendwo im kleingedruckten - vom Paketdienst auf den Haftungsübergang aufmerksam gemacht.
Wenn der Kunde "auf Terrasse ablegen" allerdings bei uns ins Anschriftsfeld reinschreibt, und dann reklamiert er das Paket, könnte er ja argumentieren dass er nicht gewusst hat dass damit die Haftung auf ihn übergeht.
Da hat schon so mancher Kunde blöd geschaut wenn man plötzlich mit einer 3 Jahre alten, von ihm unterschriebenen, Genehmigung kommt.
Wobei ich, von vornehmlich größeren Händlern, das Prozedere kenne dass mit EV gearbeitet wird, wenn der Kunde den Erhalt trotz Abstellgenehmigung bestreitet (ob das eine Kulanzleistung ist oder nicht, weiß ich nicht).
Wenn ich mir unsere, vor allem, Ebay-Bestellungen so ansehen, fällt es auf dass da die Kunden in die Anschriftsfelder oft kleine Romane reinschreiben (z.B: auf Terrasse ablegen, unter Carport stellen, in Garage ablegen etc.).
Ist die Frage wie hier die Haftung ist?
Denn wenn der Kunde mit DHL & Co. direkt eine Abstellgenehmigung vereinbart (im Onlinetracking, schriftlich etc.), dann wird er ja - zumindest irgendwo im kleingedruckten - vom Paketdienst auf den Haftungsübergang aufmerksam gemacht.
Wenn der Kunde "auf Terrasse ablegen" allerdings bei uns ins Anschriftsfeld reinschreibt, und dann reklamiert er das Paket, könnte er ja argumentieren dass er nicht gewusst hat dass damit die Haftung auf ihn übergeht.
- lallekalle
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- Registriert: 14. Jun 2014 12:50
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Re: Kunde hat Ablagevertrag mit DHL - wer haftet?
Abstellgenehmigung haftet der Kunde. Bei den Plattformen wirst Du jedoch in der Regel dennoch in die Pflicht genommen.
D.H. bei Onlineshop-Bestellung könnte man auf den Ablagevertrag verweisen. Bei Amazon wirst Du, wenn Du das tust, in der Regel einen A-Z Antrag erhalten.
D.H. bei Onlineshop-Bestellung könnte man auf den Ablagevertrag verweisen. Bei Amazon wirst Du, wenn Du das tust, in der Regel einen A-Z Antrag erhalten.
Re: Kunde hat Ablagevertrag mit DHL - wer haftet?
Und damit hat er Recht, denn mit diese Abstellgenehmigung hat der Versender den Transportdienstleister beauftragt und der Kunde wurde definitiv nicht über einen Haftungsübergang belehrt, richtig? Unser Standardtext (separate Info-Mail) in solchen Fällen:
Leider können WIR aus versicherungstechnischen Gründen dem Versanddienstleister KEINE Abstellgenehmigung erteilen.
Da wir Ihnen die Sendung aber mit der Rechnung zusammen per E-Mail ankündigen, sobald sie unser Haus verlassen hat, können SIE mit dem Link, den wir Ihnen hierfür bereitstellen, das Paket auch bequem SELBST über das ...-Online-Portal umleiten bzw. die gewünschte Abstellgenehmigung erteilen, siehe: [Link zum jeweiligen Erklärtext des betreffenden Dienstes] .
Die von Ihnen in der Lieferadresse hinterlassene Ablageanweisung haben wir entfernt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!"
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