Kameraüberwachung im Ladengeschäft

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Wolkenspiel
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Kameraüberwachung im Ladengeschäft

Wir leben ja im Datenschutzvatikan und es gibt bestimmt Vorgaben für den Fall, dass ein Ladengeschäft videoüberwacht wird. Kennt sich jemand aus? Wahrscheinlich muss am Eingang stehen, dass das Geschäft überwacht wird und die Aufzeichnungen müssen regelmäßig gelöscht werden. Gibt es sonstige Stolperfallen?
Ich werde einige Kameras aufhängen und auch 3 Monitore, auf denen abwechselnd Überwachungsbilder und andere Dinge zu sehen sind. Das dient dem Zweck der Abschreckung und damit man sieht, dass das keine Attrappen sind.


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king-kao
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Re: Kameraüberwachung im Ladengeschäft

Wir selber hatten mal daran gedacht uns aber dagegen entschieden. Ich bin der Meinung, dass dies auch Kunden abschreckt. Muss allerdings dazu sagen, dass es bei uns nicht so notwendig ist, das Ladengeschäft ist überschaubar.

Rechtlich will ich mich da nicht festlegen, aber es werden dadurch auch die Mitarbeiter automatisch mit überwacht, was allerdings ja auch in Supermärkten zwischenzeitlich üblich ist. Kommt auch drauf an ob die Daten gespeichert werden, wie und wie lange.

Um ganz sicher zu gehen würde ich den Landesdatenschutzbeauftragten oder die IHK anschreiben um zuverlässige Informationen zu erhalten.
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Tony
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Re: Kameraüberwachung im Ladengeschäft

Ich habe in den Arbeitsverträgen einen Passus bzgl. Videoüberwachung mit drin. Das die Mitarbeiter also a) wissen und b) zustimmen, dass da aufgezeichnet wird.
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fonprofi
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Re: Kameraüberwachung im Ladengeschäft

Klar, muss im Arbeitsvertrag stehen, an den Aussengrenzen zum überwachten Raum, auch vom Lager in den VK-Raum.
Erlaubt ist es auf jeden Fall zur Absicherung gegen Diebstähle, aber nicht zur Überwachung der MA.
An Tankstellen die die Kasse explizit mit einer Kamera überwachen, muss vom Datenschutz und Betriebsrat eine Sonerabsprache erfolgen, Überfall und so...

Das rechtliche suche ich raus und poste es.
regalboy
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Re: Kameraüberwachung im Ladengeschäft

Hallo,

dank der neuen DSGVO gab es hier wohl eine Änderung?

Die Datenschutzbehörden fordern wohl eine Unmenge:

Das Hinweisschild auf Videoüberwachung muss demnach künftig nach Auffassung der Datenschutzkonferenz mindestens folgende Angaben enthalten

Umstand der Beobachtung (z.B. durch ein Piktogramm bzw. Kamerasymbol)
Identität des für die Videoüberwachung Verantwortlichen im datenschutzrechtlichen Sinne (also z.B. Name des Unternehmens, Kontaktdaten)
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, sofern ein solcher benannt ist
Zwecke und Rechtsgrundlage der Videoüberwachung, stichwortartig (z.B.: Zweck: Vandalismusprävention; Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO)
Angabe des berechtigten Interesses, sofern die Videoüberwachung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO beruht (z.B.: Schutz des Eigentums)
Dauer der Speicherung
Hinweis auf Zugangsmöglichkeit zu den weiteren Informationen, die nach der DS-GVO erteilt werden müssen (Rechte der betroffenen Person, z.B. auf Auskunft; ggfs. Empfänger der Daten,…)

Während im Gesetz in §4 (2) BDSG wohl nur steht:
(2) Der Umstand der Beobachtung und der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sind durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen.

Wisst ihr mehr?

Vielen Dank

Johannes
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fonprofi
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Re: Kameraüberwachung im Ladengeschäft

Hab grad mal bei meinem Nachbarn Mobotix angerufen. Die wissen von nichts neuen.
regalboy
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Re: Kameraüberwachung im Ladengeschäft

fonprofi hat geschrieben: 24. Mai 2019 09:44 Hab grad mal bei meinem Nachbarn Mobotix angerufen. Die wissen von nichts neuen.
"neues" = nicht jetzt erst, sondern seit letztem Jahr.
regalboy
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Re: Kameraüberwachung im Ladengeschäft

https://www.lfd.niedersachsen.de/starts ... 58959.html
Mit Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zum 25.05.2018 haben nichtöffentliche Stellen auf eine Videoüberwachung auf der Grundlage des Art. 13 DSGVO zu informieren.
Mit dieser Regelung sowie den sich aus Artikel 12 ff. DS-GVO ergebenden Anforderungen sind die Transparenzpflichten im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stark angestiegen.

https://dsgvo-gesetz.de/art-13-dsgvo/
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fonprofi
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Re: Kameraüberwachung im Ladengeschäft

regalboy hat geschrieben: 24. Mai 2019 09:53
"neues" = nicht jetzt erst, sondern seit letztem Jahr.
Ist mir schon klar. Die Aufkleber mit den Verantwortlichen haben sich aber seit 2-3 Jahre nicht verändert und werden es lt. Mx auch nicht. Vielleicht muss es nicht umgesetzt werden. Wer wer weiß das schon wenn nicht der Video-Ausstatter von Kasernen, BKA und öffentlichen Gebäuden.
Mobotix hat extra einen eigenen Rechtsansprechpartner.
regalboy
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Re: Kameraüberwachung im Ladengeschäft

fonprofi hat geschrieben: 24. Mai 2019 10:04
regalboy hat geschrieben: 24. Mai 2019 09:53
"neues" = nicht jetzt erst, sondern seit letztem Jahr.
Ist mir schon klar. Die Aufkleber mit den Verantwortlichen haben sich aber seit 2-3 Jahre nicht verändert und werden es lt. Mx auch nicht. Vielleicht muss es nicht umgesetzt werden. Wer wer weiß das schon wenn nicht der Video-Ausstatter von Kasernen, BKA und öffentlichen Gebäuden.
Mobotix hat extra einen eigenen Rechtsansprechpartner.
Flughafengeschäfts an unserem Flughafen: Alle mit dem "neuen / ausführlichen" Schild
Polizeibehörde: Ebenfalls neues ausfühliches Schild.
Datenschutzbehörden wollen auch das neue.... :gruebel:
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hkhk
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Re: Kameraüberwachung im Ladengeschäft

bisschen OT:
dürfen Privatpersonen auch öffentlichen Raum überwachen?
Hab da nämlich sowas in der Nachbarschaft gesehen, dass einer an seinem Schlafzimmerfenster (innen) eine Kamera stehen hat, die auf die Straße gerichtet ist.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
regalboy
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Re: Kameraüberwachung im Ladengeschäft

hkhk hat geschrieben: 24. Mai 2019 10:35 bisschen OT:
dürfen Privatpersonen auch öffentlichen Raum überwachen?
Hab da nämlich sowas in der Nachbarschaft gesehen, dass einer an seinem Schlafzimmerfenster (innen) eine Kamera stehen hat, die auf die Straße gerichtet ist.
nein
bauti
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Re: Kameraüberwachung im Ladengeschäft

Wir haben seit ein paar Jahren ein Kameraattrappe welche auf einen Außenständer vor unserem Ladengeschäft zeigt. Vor der Attrappe hatten wir häufig Diebstahl, seit die Kameraattrappe angebracht ist fast nichts mehr.

Ich denke also dass eine Attrappe ausreicht.
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koshop
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Re: Kameraüberwachung im Ladengeschäft

Attrappen darf man aber auch nicht so einfach ohne weiteres einsetzen.
regalboy
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Re: Kameraüberwachung im Ladengeschäft

koshop hat geschrieben: 24. Mai 2019 12:02 Attrappen darf man aber auch nicht so einfach ohne weiteres einsetzen.
Ja, auch wenn sie nicht aufzeichnen hat der Bürger das Recht, sich davon nicht "belästigt" zu fühlen.

Meines Wissens haben die Dummies die gleichen Anforderungen wie die echten Kameras.
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fonprofi
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Re: Kameraüberwachung im Ladengeschäft

Attrappen sind genauso zu betrachten wie echte Kameras.
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gato77
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Re: Kameraüberwachung im Ladengeschäft

Es hat sich im letzten Jahr aber schon etwas geändert, in wie weit man DIN-A3 Seiten oder nur ein kleine Plakat nutzen muss ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aber es müssen auf jeden Fall mehr Infos als Früher da sein.... UND man muss es VOR dem Laden anbringen bzw. bevor die Kamera einen aufnimmt.
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