Quelle: https://www.t-online.de/finanzen/news/u ... ckelt.html... ab dem 1. Oktober gilt ein neues Inkassorecht. ...
Bisher haben Inkassofirmen – orientiert an den Gebühren von Rechtsanwälten – selbst bei Kleinforderungen bis 50 Euro in der Regel 76,44 Euro berechnet, erklären die Verbraucherschützer. Künftig dürfen es maximal 32,40 Euro sein.
Auch bei Forderungen von mehr als 50 Euro zieht der Gesetzgeber einen Kostendeckel ein. So werden zum Beispiel bei einer Forderung von 500 Euro künftig in der Regel noch knapp 53 Euro an Inkassokosten fällig. ...
Finanzen.net ist noch genauer:
Quelle: https://www.finanzen.net/nachricht/priv ... r-10538998... Vor allem solche Schuldner sollen es zukünftig leichter haben, die sich um das schnelle Begleichen ihrer Schulden bemühen. Sollte man "die Forderung auf ein erstes Mahnschreiben hin begleichen, soll nur ein Gebührensatz von 0,5 gelten. Derzeit machen Inkassodienstleister im Durchschnitt einen Satz von 1,1 geltend", so die Bundesregierung. Auch die Gebühren für kleinere Forderungen sollen beschränkt werden, da die Mahngebühren bei geringen Beträgen die Forderungen meist sogar übertreffen. Bei Forderungen bis zu 50 Euro sollen nicht wie bisher 45 Euro, sondern nur noch 18 bis 36 Euro Mahngebühr möglich sein. ...
Unter den Voraussetzungen bin ich gespannt, wie lange diverse Inkassodienstleister ihre "für Firmen kostenfreie Dienstleistung" beibehalten werden. Bislang war ja im Erfolgsfall gut verdient und man hat oftmals auf Gebühren für Händler verzichtet. Wenn das aber zukünftig auf die Hälfte gedeckelt wird, sieht es kalkulatorisch sicher nicht mehr so einfach aus.
Wie seht ihr das? Ändert sich was an den Inkassogebühren für den Handel, oder fangen es die Dienstleister auf?