Hallo, angenommen jemand würde bei einem großen Auktionshaus mit vier Buchstaben als Kleinunternehmer der gemäß. § 19 U

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darius1
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Hallo, angenommen jemand würde bei einem großen Auktionshaus mit vier Buchstaben als Kleinunternehmer der gemäß. § 19 U

Hallo,

angenommen jemand würde bei einem großen Auktionshaus mit vier Buchstaben als Kleinunternehmer der gemäß. § 19 UStG kein MwSt-Ausweisen darf Waren verkaufen und würde eine Abmahnung wegen vermeintlicher Irreführung wegen der automatischen Angabe unter dem Preis "inkl. MwSt" vermeiden wollen, dürfte er in der Artikelbeschreibung den Hinweis: Gemäß § 19 UStG kein MwSt-Ausweis, da Kleinunternehmer schreiben?

Oder wäre das eventuell abmahnbar, weil in der Artikelbeschreibung insofern eine Information stehen würde, die eigentlich keine Beschreibung des Artikels darstellen würde?


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Re: Hallo, angenommen jemand würde bei einem großen Auktionshaus mit vier Buchstaben als Kleinunternehmer der gemäß. §

es gibt verschiedene rechtstexteanbieter im netz die hierfür vorlagen anbieten. im text erwähnen ja, aber welche mwst ist enthalten bei kleinunternehmern?
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fossi
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Re: Hallo, angenommen jemand würde bei einem großen Auktionshaus mit vier Buchstaben als Kleinunternehmer der gemäß. §

Dein angedachter Satz ist nicht abmahnbar, im Gegenteil: als Kleinunternehmer bist du verpflichtet auf den fehlenden MwSt-Ausweis auf deinen Rechnungen hinzuweisen!

Zum Mwst-Feld: da gibt's diverse widersprüchliche Auslegungen, aber im Grunde raten fast alle Kanzleien zur 0% Lösung. Beim Verkauf also "mit MwSt" auswählen, als Wert eine Null eingeben, über dem Angebot erscheint entsprechend "inkl. 0% MwSt". Dazu der Hinweissatz und es passt.

Das "inkl MwSt" abschalten funktioniert leider nicht zuverlässig. Je nach Seitenansicht / App oder bei Werbeaktionen steht trotz abgeschaltetem Hinweis manchmal doch ein "inkl MwSt" drüber und das wurde bereits mehrfach als irreführende Angabe abgemahnt.


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DerRobert
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Re: Hallo, angenommen jemand würde bei einem großen Auktionshaus mit vier Buchstaben als Kleinunternehmer der gemäß. §

"inkl MwSt" muss bei gewerblichen Händlern meiner Erfahrung nach zwingend immer unmittelbar beim Preis stehen. Laut meiner Rechtsanwältin, die mich letztes Jahr wegen einer entsprechenden Abmahnung vertreten hat, gibt es da auch keine Ausnahmen und es reicht nicht, wenn es in der Artikelbeschreibung steht, egal wie groß und deutlich. Also bei jedem Artikel unbedingt die "0%" eintragen.

Kleinunternehmer und Verkäufer von differenzbesteuerten Waren sind aber zudem dazu verpflichtet, deutlich und möglichst irgendwo am Anfang der Beschreibung darauf hinzuweisen, dass sie auf Rechnungen keine MwSt ausweisen.
darius1
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Re: Hallo, angenommen jemand würde bei einem großen Auktionshaus mit vier Buchstaben als Kleinunternehmer der gemäß. §

https://www.osnabrueck.ihk24.de/recht-u ... rn-1085390

Kleinunternehmer, die im Internethandel tätig sind, sollten auf den Zusatz „inkl. MwSt.” bei der Preisangabe verzichten. Jedoch sollten sie mit entsprechender Kennzeichnung bei Angabe des Endpreises darauf verweisen, dass sie gem. § 19 UStG per Gesetz aufgrund ihres Kleinunternehmerstatus keine Umsatzsteuer erheben und daher auch nicht zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt sind.
darius1
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Re: Hallo, angenommen jemand würde bei einem großen Auktionshaus mit vier Buchstaben als Kleinunternehmer der gemäß. §

Habe es jetzt doch anders gelöst:

https://www.it-recht-kanzlei.de/kleinun ... r-agb.html

Also mit Angabe "inkl. MwSt" und dem Hinweis in der Artikelbeschreibung:
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen.
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