Gar keine. Gibt aber genug Hersteller und Großhändler, die tatsächlich meinen, dass man bestimmte Gebiete mit Exklusivverträgen bestimmten Händlern zuweisen kann und dann keiner dort "reinverkaufen" darf, der die Ware nicht vom "Exklusivhändler" bezogen hat.Was spielt der Exklusivvertrag im Lichte des Erschöpfungsgrundsatzes (MarkenG) für unbeteiligte Dritte (Händler) eigentlich in diesem Fall für eine Rolle, wenn der Threadersteller doch gar Teil des Vertriebssystems ist und auch nicht werden möchte (Gruppenfreistellung und andere Luxusmarken-Sonderlocken mal außen vor gelassen)?
Bei selektiven Vertriebssystemen hat im Zweifelsfall nur der ein Problem, der die Ware an Händler außerhalb des Systems weiterverkauft hat, aber nicht der Händler der die Ware gekauft hat.
Ein anderes Problem ist natürlich Amazon. Man hat ja keinen Anspruch auf Amazon zu verkaufen - inwiefern Amazon die Hersteller und Großhändler dabei unterstützt, dass nicht ans Vertriebssystem angeschlossene Händler dort ausgelistet werden, weiß ich nicht.