Guten Tag zusammen,
vor einiger Zeit habe ich ein Nebengewerbe auf meine eigenen Privatadresse angemeldet. Ich habe geplant, als Amazon Seller anzufangen, an meiner Betriebsstätte ist kein Kundenverkehr sowie kaum Lieferverkehr zu erwarten.
Zwei Tage nach meiner Gewerbeanmeldung ist mir jedoch aufgefallen, dass unter gewissen Umständen eine Gewerbeanmeldung an der eigenen Adresse gar nicht möglich ist.
Im entsprechenden Bebauungsplan habe ich festgestellt, dass sich das Grundstück in einem Allgemeinen Wohngebiet befindet. In der BauNVO (§ 4 Allgemeine Wohngebiete) ist festgelegt, dass ausnahmsweise sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zulassungsfähig sind. Darunter würde laut meiner Auffassung auch mein Gewerbe fallen, da ich nur einen Büroraum benötige, den ich hauptsächlich immer noch privat verwende. Soweit ich mich informiert habe, müsste ich eine Nutzungsänderung beim jeweiligen Bauamt beantragen, was ich jedoch vor meiner Gewerbeanmeldung hätte veranlassen sollen. Ich habe mich bei der Gemeinde erkundigt, welche mir die Telefonnummer des zuständigen Beamten beim Bauamt ausgehändigt hat. Der Anruf steht noch aus.
Ich habe in anderen Foren gelesen, dass viele Gewerbetreibende nie Probleme mit dem Amt bekommen haben, selbst wenn sie ihr Gewerbe in einem Reinen Wohngebiet ohne vorherige Ausnahmegenehmigung angemeldet haben, wo die meisten Gewerbearten grundsätzlich verboten sind.
Nun meine Frage an diejenigen, die ebenfalls ihr Gewerbe auf ihre Privatadresse angemeldet haben: Wie war es bei euch? Habt ihr vor der Gewerbegründung ebenfalls geprüft, ob ihr das Gewerbe auf eurer Privatadresse überhaupt anmelden dürft? Falls ja, habt ihr die Nutzungsänderung dem jeweiligen Bauamt mitgeteilt? Oder hat sich bei euch nie jemand hinsichtlich dieses Themas gemeldet?
Vielen Dank schonmal für die Antworten!
Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
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Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
Grundsätzlich kannst Du ein Gewerbe an der privaten Adresse anmelden, wenn die Nachbarschaft nicht übermäßig belästigt wird. Da alle Lieferdienste täglich durch jede Straße fahren, sehe ich da kein Problem.
Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
Ich würde keine schlafenden Hunde Wecken. Einfach anmelden, Notfalls kannst du immer noch den Antrag stellen oder Gewerbe in ein virtuelles Büro ummelden.
Mein erstes Gewerbe hatte ich in einem Denkmalgeschützten Wohnhaus. Will mir gar nicht vorstellen was für Stress es vom Amt gäbe wenn ich da unnötig nachgefragt hätte...
Mein erstes Gewerbe hatte ich in einem Denkmalgeschützten Wohnhaus. Will mir gar nicht vorstellen was für Stress es vom Amt gäbe wenn ich da unnötig nachgefragt hätte...
- Wolkenspiel
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Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
Bloß nicht anrufen, die Amtsschimmel setzen sich entweder sofort mit verheerenden, absurden Folgen in Bewegung oder du wartest bis zum Samtnimmerleinstag. Ich würde sagen, dass ganz viele so angefangen haben, inkl. mir. Es hat nie jemanden interessiert.
Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
Einfach ignorieren, da wird nie was kommen solange du keinen Publikumsverkehr hast.
Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
Nix machen! Bei einer Nutzungsänderung muss nach meinem Wissen (ev. BL abhängig) auch der Eigentümer/ Vermieter unterschreiben bei dem Antrag.
Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
Den Spaß habe ich gerade. Mein Betrieb residiert seit 1996 in unserem Wohnhaus. Durch die Installation der Solaranlage sind die Behörden wach geworden. Jetzt sind involviert: Das Bauamt, der Gemeinderat, die Denkmalbehörde. Als letztes kam die Kreis-Baubehörde und will die Nutzungsänderung, aufgeschreckt weil im Firmenname das Wort Batterie vorkommt, jetzt haben die Sattelzüge, Lagerhallen und Gabelstapler vor Augen.
Das geht nicht allein, es bedarf eines Architekten. Unser Architekt versucht jetzt die Nutzungsänderung abzubiegen, wir reden von Büro und 9m² Lager für Kleinteile ohne Kundenverkehr. Das Gebäude war übrigens früher der örtliche Eierhändler...
Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
Im eign. MFH hatte ich 2005 eine leerstehende unsanierte Whg. als Lagerraum genommen. Der Steuerberater meinte solange das Finanzamt sich nicht meldet. Wegen Leerstand oder so, okay. Gewerbe-Mülltonne hab ich nicht. Paletten-Anlieferung entfällt auch.
- Wolkenspiel
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Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
Und so kassiert der Staat wieder mal Gebühren und Kohle ohne Ende, ein Architekt erwirtschaftet ebenfalls Kohle und führt seine Umsatzsteuer brav an denselben Staat ab. Für nix und wieder nix. Und wenn du Pech hast, kannst du dein Gewerbe einstellen, weil niemand rafft, was wirklich abgeht.Woody-HH hat geschrieben: ↑27. Apr 2023 09:48 Den Spaß habe ich gerade. Mein Betrieb residiert seit 1996 in unserem Wohnhaus. Durch die Installation der Solaranlage sind die Behörden wach geworden. Jetzt sind involviert: Das Bauamt, der Gemeinderat, die Denkmalbehörde. Als letztes kam die Kreis-Baubehörde und will die Nutzungsänderung, aufgeschreckt weil im Firmenname das Wort Batterie vorkommt, jetzt haben die Sattelzüge, Lagerhallen und Gabelstapler vor Augen.
Das geht nicht allein, es bedarf eines Architekten. Unser Architekt versucht jetzt die Nutzungsänderung abzubiegen, wir reden von Büro und 9m² Lager für Kleinteile ohne Kundenverkehr. Das Gebäude war übrigens früher der örtliche Eierhändler...
Jesses.
Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
Ist schlimm genug, aber die Umsatzsteuer ist ja bei Gewerbe in der Regel durchlaufender Posten.Wolkenspiel hat geschrieben: ↑27. Apr 2023 10:33Und so kassiert der Staat wieder mal Gebühren und Kohle ohne Ende, ein Architekt erwirtschaftet ebenfalls Kohle und führt seine Umsatzsteuer brav an denselben Staat ab. Für nix und wieder nix. Und wenn du Pech hast, kannst du dein Gewerbe einstellen, weil niemand rafft, was wirklich abgeht.Woody-HH hat geschrieben: ↑27. Apr 2023 09:48 Den Spaß habe ich gerade. Mein Betrieb residiert seit 1996 in unserem Wohnhaus. Durch die Installation der Solaranlage sind die Behörden wach geworden. Jetzt sind involviert: Das Bauamt, der Gemeinderat, die Denkmalbehörde. Als letztes kam die Kreis-Baubehörde und will die Nutzungsänderung, aufgeschreckt weil im Firmenname das Wort Batterie vorkommt, jetzt haben die Sattelzüge, Lagerhallen und Gabelstapler vor Augen.
Das geht nicht allein, es bedarf eines Architekten. Unser Architekt versucht jetzt die Nutzungsänderung abzubiegen, wir reden von Büro und 9m² Lager für Kleinteile ohne Kundenverkehr. Das Gebäude war übrigens früher der örtliche Eierhändler...
Jesses.
- Wolkenspiel
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Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
Darum gehts doch nicht, es geht darum, dass diese unsinnigen Maßnahmen dem Staat Geld in die Kasse spülen. Man muss sich halt manchmal Gedanken machen, warum so ein Quark überhaupt gemacht wird. Und selten sind es triftige Gründe, sondern es geht darum, Steuern und Gebühren zu kassieren.
Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
Also im allgemeinen Wohngebiet sind stille Gewerbe normal kein Problem. Anders im reinen Wohngebiet.
Grundsätzlich haben die Regelungen schon ihren Grund. Will ja auch niemand, dass sein Reihenhaus abbrennt, weil der Nachbar einen Akkuversand als Nebenerwerb betreibt und die zusammen mit einer halben Tonne Verpackungsmaterial im Keller gelagert hat.
Grundsätzlich haben die Regelungen schon ihren Grund. Will ja auch niemand, dass sein Reihenhaus abbrennt, weil der Nachbar einen Akkuversand als Nebenerwerb betreibt und die zusammen mit einer halben Tonne Verpackungsmaterial im Keller gelagert hat.
Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
Meines Wissens geht es eher um die Ruhestörung und Parkplatzproblematik.koshop hat geschrieben: ↑27. Apr 2023 11:29 Also im allgemeinen Wohngebiet sind stille Gewerbe normal kein Problem. Anders im reinen Wohngebiet.
Grundsätzlich haben die Regelungen schon ihren Grund. Will ja auch niemand, dass sein Reihenhaus abbrennt, weil der Nachbar einen Akkuversand als Nebenerwerb betreibt und die zusammen mit einer halben Tonne Verpackungsmaterial im Keller gelagert hat.
Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
So ist das nicht. Mit dem Architekten bin ich seit 25 Jahren befreundet. Er kennt die Mitarbeiter beim Landkreis gut. Dorf eben.Wolkenspiel hat geschrieben: ↑27. Apr 2023 10:33 Und so kassiert der Staat wieder mal Gebühren und Kohle ohne Ende, ein Architekt erwirtschaftet ebenfalls Kohle und führt seine Umsatzsteuer brav an denselben Staat ab. Für nix und wieder nix. Und wenn du Pech hast, kannst du dein Gewerbe einstellen, weil niemand rafft, was wirklich abgeht.
Jesses.
Zur Not stellen wir den Antrag, die Unterlagen hat der Architekt alle sowieso.
Was mich viel mehr ärgert: Die Denkmalbehörde muss seit letztem Jahr die Errichtung einer Solaranlage auf denkmalgeschützten Gebäuden genehmigen. Trotzdem muss ein Antrag gestellt werden, damit die Mitarbeiterin was zum Stempeln hat.
Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
Die Kurzfassung in Richtung Threadersteller:
Lass es besser!
Die Langfassung:
Ich kann das hier im Thread Gesagte nur unterstreichen. Wer nicht Bestandsschutz geltend machen kann, hat beim Bauamt im Außenbereich und vor allem in Wohngebieten jeder Couleur ausgesprochen schlechte Karten. Die Umwidmung von Wohnflächen ist in vielen Städten und Gemeinden ohnehin völlig ausgeschlossen. Es geht dabei gar nicht mal um die konkrete Ausgestaltung der 16(!) Landesbauordnungen und des Bebauungsplans, sondern um eine grundsätzliche Verweigerungshaltung, um ja nicht den Hauch eines Präzedenzfalls zu schaffen.
Praxisbeispiel:
Erzielt werden solle eine „größtmögliche Störungsfreiheit und eine Widmung des Gebiets der Wohnruhe“, dieses Anliegen lässt sich baurechtlich quasi auf alle Geschäftsvorfälle spiegeln.
Lass es besser!
Die Langfassung:
Ich kann das hier im Thread Gesagte nur unterstreichen. Wer nicht Bestandsschutz geltend machen kann, hat beim Bauamt im Außenbereich und vor allem in Wohngebieten jeder Couleur ausgesprochen schlechte Karten. Die Umwidmung von Wohnflächen ist in vielen Städten und Gemeinden ohnehin völlig ausgeschlossen. Es geht dabei gar nicht mal um die konkrete Ausgestaltung der 16(!) Landesbauordnungen und des Bebauungsplans, sondern um eine grundsätzliche Verweigerungshaltung, um ja nicht den Hauch eines Präzedenzfalls zu schaffen.
Praxisbeispiel:
- Wolkenspiel
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Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
Du schreibst, ein Architekt muss involviert sein. Nicht jeder ist mit einem befreundet.
Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
Dachte ich mir auch!Du schreibst, ein Architekt muss involviert sein. Nicht jeder ist mit einem befreundet.
Aber gerade dieser Wahn der Ämter, und das schöne Beispiel von Kreien, zeigt doch das mittlerweile mehr schief als richtig läuft!
Aber viele wollen ja noch mehr Wahnsinn damit es besser wird!
- lallekalle
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Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
Ursprünglich hatte ich das Gewerbe auch in einer Mietwohnung. Ich musste eine Nutzungsänderung beantragen. Die gute Frau vom der Gemeinde meinte, dass dieses nicht geht, da Wohngebiet und mir die Genehmigung nicht erteilt wird. Der Bruder meines besten Freundes war jedoch in der Kreisverwaltung für das Thema Bauen und Wohnen zuständig - der hatte dann festgestellt, dass unser Wohngebiet auch als "Gemengelage" gelten könnte/würde/wäre und somit die Erlaubnis machbar ist. Kurz mit der Tante gesprochen, Erlaubnis erteilt.
Musste dennoch die Nutzungsänderung durchführen und zwei Parkplätze einzeichnen, obwohl ich keinerlei Kundenverkehr und Mitarbeiter damals hatte.
Ich würde hier auch die Füsse still halten. Bei der Gewerbeanmeldung in unserem Ort war wohl die Prüfung der Nutzung obligatorisch.
Musste dennoch die Nutzungsänderung durchführen und zwei Parkplätze einzeichnen, obwohl ich keinerlei Kundenverkehr und Mitarbeiter damals hatte.
Ich würde hier auch die Füsse still halten. Bei der Gewerbeanmeldung in unserem Ort war wohl die Prüfung der Nutzung obligatorisch.
Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
Also in einem allgemeinen Wohngebiet bekommst du einen nebenberuflichen Versandhandel zwar fast immer genehmigt, es sei denn du handelst mit Gefahrgut. Aber es bedeutet Aufwand, wie andere schon sagen, das lohnt sich nicht für einen Nebenberuf. In einem reinem Wohngebiet bekommst du auf jeden Fall keine Genehmigung.
Melde einfach dein Gewerbe an und gut ist. Die Nachbarn wissen ja nicht, dass du nicht auch einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt hast. Ich kann dir sagen: Die einzelnen Ämter in der Stadt tauschen sich auch nicht aus Und das Finanzamt interessiert so etwas schon gar nicht.
Nur nutze nicht deine Garage als Lagerstätte, niemals. Das ist nicht erlaubt und niemals genehmigungsfähig und wenn du das machst weiß a) jeder das du keine Nutzungsänderung beantragt hast und b) wird dich früher oder später jemand bei der Stadt anschwärzen und die Stadt wird es dann auch merken.
Es gilt: Die Stadt muss Beschwerden nachgehen. Beschwert sich keiner, wird sie nie von selbst aktiv.
Hoffe geholfen zu haben
Melde einfach dein Gewerbe an und gut ist. Die Nachbarn wissen ja nicht, dass du nicht auch einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt hast. Ich kann dir sagen: Die einzelnen Ämter in der Stadt tauschen sich auch nicht aus Und das Finanzamt interessiert so etwas schon gar nicht.
Nur nutze nicht deine Garage als Lagerstätte, niemals. Das ist nicht erlaubt und niemals genehmigungsfähig und wenn du das machst weiß a) jeder das du keine Nutzungsänderung beantragt hast und b) wird dich früher oder später jemand bei der Stadt anschwärzen und die Stadt wird es dann auch merken.
Es gilt: Die Stadt muss Beschwerden nachgehen. Beschwert sich keiner, wird sie nie von selbst aktiv.
Hoffe geholfen zu haben
Re: Gewerbe im Allgemeinen Wohngebiet
Na dann würde ich auch den Weg eines virtuellen Büros gehen. Schreib der Gemeinde einen schönen Brief mit deinem Gewerbesteuerbescheid.Woody-HH hat geschrieben: ↑27. Apr 2023 09:48Den Spaß habe ich gerade. Mein Betrieb residiert seit 1996 in unserem Wohnhaus. Durch die Installation der Solaranlage sind die Behörden wach geworden. Jetzt sind involviert: Das Bauamt, der Gemeinderat, die Denkmalbehörde. Als letztes kam die Kreis-Baubehörde und will die Nutzungsänderung, aufgeschreckt weil im Firmenname das Wort Batterie vorkommt, jetzt haben die Sattelzüge, Lagerhallen und Gabelstapler vor Augen.
Das geht nicht allein, es bedarf eines Architekten. Unser Architekt versucht jetzt die Nutzungsänderung abzubiegen, wir reden von Büro und 9m² Lager für Kleinteile ohne Kundenverkehr. Das Gebäude war übrigens früher der örtliche Eierhändler...
Ich bin selbst im Gemeinderat und mich nervt es wie mit teils alt eingesessenen kleinen Betrieben umgegangen wird!
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