Gewährleistung bei Lieferanten im Ausland

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Antworten
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10651
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Gewährleistung bei Lieferanten im Ausland

Welche Rechte habe ich als Händler ggü. einem Lieferanten im europ. Ausland bzgl. Gewährleistung?

Dieser hat mir im Dezember einen mangelhaften Artikel gesendet. Seitdem bettle ich um Nachbesserung, Rücknahme etc. Keine Reaktion bzw. nur nichtssagende Mails mit Verweis auf dem Support, der wiederum nur Daten anfordert, aber nichts passiert. Die letzten Mails mit Fristen etc. blieben unbeantwortet. Dem Kunden habe ich das Teil längst zurückgenommen, solange kann man ja niemanden warten lassen.

Als letzte Option hätte ich noch die aktuelle Rechnung, von dem ich die knapp 500 € abziehen könnte. Nicht meine favorisierte Methode, aber als letztes Druckmittel, um etwas Bewegung reinzubringen. Ich hab keine Lust daraus eine Lebensaufgabe zu machen. Wenn mich dann nicht mehr beliefern wollen, dann ist es eben so. Ob sie wegen 500 € für einen mangelhaften und mehrfach reklamierten Artikel klagen? Ist halt aus einer ganz anderen Rechnung/Kaufvertrag/Vorgang.


3 Monate gratis Händlerbund
Schreiber Ling
Beiträge: 136
Registriert: 13. Jul 2020 22:11
Land: Deutschland

Re: Gewährleistung bei Lieferanten im Ausland

Muss man gucken, welches Recht überhaupt anwendbar ist. Und was eventuell vertraglich vereinbart wurde. Bis dahin bleibt nur der Blick in Art. 18 Warenkauf-Richtlinie.

Ich würde es wohl drauf ankommen lassen. Maximal würde ich mir noch überlegen, ob ich nicht lieber zuerst klagen will, um den Streit vor einem deutschen Gericht anhängig zu machen, und nicht etwa irgendwo in Buxtehude. Wenn ich denn davon ausgehe, dass er doch klagewillig ist.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2703
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Gewährleistung bei Lieferanten im Ausland

BtC. 2 Jahre Gewährleistung in der EU
BtB: frei aushandelbar. Keine Gewährleistung möglich.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10651
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Gewährleistung bei Lieferanten im Ausland

Roemer hat geschrieben: 24. Feb 2024 08:20 BtC. 2 Jahre Gewährleistung in der EU
BtB: frei aushandelbar. Keine Gewährleistung möglich.
Wenn das so ist, macht es für mich überhaupt garkeinen Sinn weiter mit denen Geschäfte machen.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10651
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Gewährleistung bei Lieferanten im Ausland

Schreiber Ling hat geschrieben: 23. Feb 2024 21:31 Bis dahin bleibt nur der Blick in Art. 18 Warenkauf-Richtlinie.
Vereinbarungen gibt es keine und wenn ich beim überfliegen der Richtlinie nichts übersehen habe, ist alles was darin bzgl. Gewährleistung geregelt ist auf den Endverbraucher bezogen. Sprich ich habe eigentlich keine Rechte.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2703
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Gewährleistung bei Lieferanten im Ausland

In meiner Branche sind BtB 1 Jahr Gewährleistung üblich. EU-Lieferanten aus Osteuropa geben nix bzw. 2 Wochen zur Transportschadenskontrolle.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10651
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Gewährleistung bei Lieferanten im Ausland

Der ist aus Osteuropa. Haben die denn selbst keine Rechte ggü. ihrem Lieferanten? Die verlieren doch so Vertriebskanäle im Ausland. In meinem Fall ist es teure Technik, je Gerät 3 bis 4-stellig. Ich bin nicht bereit für deren mangelhafte Geräte einzuspringen. Dann starte ich halt umgehend den Abverkauf und hoffe das so wenig wie möglich Reklamationen kommen.

In meinem Fall ist der Vertrieb (also mein Lieferant) eine Tochterfirma vom Hersteller. Die sollten die mangelhaften Geräte doch untereinander problemlos tauschen können. So richtig nachvollziehen kann ich das nicht. Ist ja jetzt auch nicht gerade wenig Geld von meiner Seite geflossen. Die letzte Rekla hat sich auch über 2 Monate hingezogen. Da habe ich das Gerät dann aber ersetzt bekommen. Aber auch erst nach massivem Aufwand. Habe aber wiegesagt keine Lust jedes Mal eine Lebensaufgabe daraus zu machen. Und wenn ich rechtlich nichts in der Hand habe, macht das indem Fall keinen Sinn.
Schreiber Ling
Beiträge: 136
Registriert: 13. Jul 2020 22:11
Land: Deutschland

Re: Gewährleistung bei Lieferanten im Ausland

Ich hab schon geschrieben, im Moment weiß man doch noch nicht mal, welches Recht überhaupt anwendbar ist. Darum, wenn du meinst, dass es EU-weit einheitlich sein muss, bleibt als Einziges Art. 18 der Warenkauf-Richtlinie. Die bezieht sich gerade nicht auf Verkäufer/Endverbraucher. Du kannst gern gucken, wie das in Deutschland umgesetzt wurde. In anderen Ländern ist das aber möglicherweise anders umgesetzt worden.

Daneben, wenn vertraglich nichts vereinbart wurde, spricht ja wohl viel dafür, dass du ganz normal Gewährleistungsrechte hast, die im jeweiligen Land halt eventuell vorgesehen sind. Auch dafür musst du dann erst mal gucken, welches Recht überhaupt anwendbar ist. Das kann auch schlicht das UN-Kaufrecht sein.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2703
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Gewährleistung bei Lieferanten im Ausland

Ne, Du kannst BtB (Hersteller/GH -> Händler) auch in D ohne Gewährleistung verkaufen. Das ist aber sehr praxisfern. Weniger als 1 Jahr ist mir noch nicht untergekommen.

Diese Warenkaufsrichtlinie ist eine Verbraucherschutzrichtlinie.

Edit: wenn nix vereinbart wurde, besteht in der Tat Hoffnung :-) Dann schaue mal, ob es eine Website mit so was wie "AGB" gibt, vermutlich in der Sprache des Lieferanten.
Schreiber Ling
Beiträge: 136
Registriert: 13. Jul 2020 22:11
Land: Deutschland

Re: Gewährleistung bei Lieferanten im Ausland

Klar kann man das, aber daytrader behauptet ja, dass es keine Vereinbarungen gegeben hat. Also ist wohl schon mal nicht von einem Ausschluss auszugehen. Dann stellt sich die Frage, wie es grundsätzlich geregelt ist, was man aber nicht wissen kann, wenn man das Land nicht kennt.

Und wirf doch einfach einen Blick in Art. 18.

Edit: Alles klar, jetzt habe ich deinen Edit auch gesehen saufen
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10651
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Gewährleistung bei Lieferanten im Ausland

Es geht um Polen.

Allein dieses Prozedere geht mir gegen den Strich. Ich brauche professionelle Partner, die bei Mangelware nachbessern und das innerhalb einer angemessenen Frist. Es geht hier ja auch um ein Neugerät was nie benutzt wurde und von Beginn an nicht mangelfrei war.
Ich kann und will Reklamationen nicht in Quartalen rechnen. Will meine Lebenszeit nicht mit sowas verbringen. Wie viele Mails ich wegen diesen einem einzigen Vorgang mit denen (Vertrieb, Support und Hersteller) und dem Kunden geschrieben habe....nö nö nö. Sollen sie sich andere dafür suchen.

Ich ziehe denen den Betrag vom Kaufbetrag ab und bestelle nicht mehr neu. Es sei denn sie lenken ein, bessern nach und versichern mir zukünftig eine bessere Abwicklung. Ist aber unwahrscheinlich...dafür ist das Roß scheinbar zu hoch. Sollte Inkasso, Inkassodrohungen, oder Klagedrohungen kommen, muss ich mir nochmal Gedanken machen.

Nachtrag: Mal auf deren HP geschaut:

....Käufer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Gewerbe im Bereich .....

... Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.
Schreiber Ling
Beiträge: 136
Registriert: 13. Jul 2020 22:11
Land: Deutschland

Re: Gewährleistung bei Lieferanten im Ausland

Ja, dann einfach ins polnische Gesetzbuch gucken. Eventuell noch informieren, ob für Polen das UN-Kaufrecht gilt – sehr wahrscheinlich ja –, dann da reingucken, spannende Sache. Wie eingangs auch schon gesagt, allenfalls noch gucken, ob man lieber der Erste sein will, der klagt. Die restliche Tirade mag nachvollziehbar sein, ist aber keine Rechtsfrage.
bauti
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 1905
Registriert: 21. Dez 2014 15:48

Re: Gewährleistung bei Lieferanten im Ausland

Es gibt srit ein paar Jahren eine eu weite regelung. 2 jahre gewährleistung für Endverbraucher. Und der Händler kann sich den Schaden von seinem Lieferanten zurückholen. Ich weiß jetzt aber nicht genau wie sich dies nennt.

Ich habe aber auch ein paar Lieferanten die sich nicht daran halten. Da akzeptiere ich dues aber da mir diese Liefranten oft bei anderen Gelegenheiten entgegenkommen.

Bei 500,- würde ich es auch einfach abziehen.
Schreiber Ling
Beiträge: 136
Registriert: 13. Jul 2020 22:11
Land: Deutschland

Re: Gewährleistung bei Lieferanten im Ausland

Das der immer wieder genannte Art. 18 …

Wie gesagt, ist aber in jedem Land anders umgesetzt und daneben gibt es immer noch die "normale" Gewährleistung, die man halt als Käufer (ob nun gewerblich oder nicht) potenziell hat, sowie das UN-Kaufrecht.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10651
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Gewährleistung bei Lieferanten im Ausland

Hatte denen die Geschäftsbeziehung gekündigt, mitgeteilt, dass ich den Betrag von der offenen Rechnung abgezogen habe und dass alle offenen Aufträge storniert werden sollen (da eben kein Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit). Die Artikel habe ich alle bis auf die Restbestände im Shop deaktiviert.

Keine Reaktion...bis gestern plötzlich die Rechnungen für die Aufträge kamen, die sie stornieren sollten.

Soeben fragt der Support nach der Rufnummer des Kunden, um weiter nach einer Lösung zu suchen. Die verarschen mich doch...das Gerät ist seit Monaten wieder bei mir und der Kunde hat das Geld längst erstattet bekommen. Das habe ich denen aber alles mitgeteilt.

Ich würde denen gerne eine saftige Mail mit den Mittelfingern tippen. Aber bringt eh nichts....einfach nichts mehr bestellen, dann geht es irgendwann vorbei. Jetzt ist erstmal wieder Ware für mittlere 4-stellige Beträge unterwegs zu mir, die ich schon aussortiert habe und auf die ich eh keine Gewährleistung bekomme. Könnte im Strahl....
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information