Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

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daytrader
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Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Hallo,

Kunde kauft 2 Stück WLAN Geräte für je 500 €. Er reklamiert beide, diese würden sich nicht per WLAN verbinden lassen. Vorsorglich habe er beide Geräte auseinander gebaut und musste feststellen, dass in beiden Geräten die WLAN Module fehlen.

Er schickt auch gleich Fotos mit von den geöffneten Geräten auf denen die leeren Steckplatze zusehen sind. Außerdem sendet er ein Bild mit seines alten Gerätes (Vorgänger Modul) mit auf dem ein WLAN Modul steckt.

Wenn ihr mich fragt, hat er die Teile ausgebaut, da sie bei seinen alten Geräten defekt sind....ist aber nur ein Verdacht, den ich nicht beweisen kann.

Den Hersteller habe ich bereits angeschrieben....er verweist darauf, dass sämtliche Ansprüche bei geöffneten Geräten erlöschen und weißt darauf hin, dass es noch nie vorkam, dass ein WLAN Modul gefehlt hätte. Hier nun gleich 2 von 2....

Wie schaut es bzgl. der Händler Gewährleistung aus? Gibt es irgendwo einen Hinweis, dass Geräte nicht zerlegt werden dürfen? Ich finde nur die üblichen Pflichten und dass ich in der Beweispflicht bin. Aber wenn der Kunde die Geräte selbst zerlegen darf, kann man freilich nichts beweisen.


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regalboy
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Werden nicht in die Anleitungen z. B. oder auf die Verpackung Etiketten mit den WLAN-Daten der WLAN-Module geklebt?
Wenn die Aufkleber vorhanden sind wäre es ja ein Indiz, dass auch die Module verbaut worden.

Denn in der Fabrik wird das ja parallel gemacht.
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Rex
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Kommt etwas auf das Gerät drauf an. Hat es eine Art Wartungsklappe die Einfach auf und zu geht?
Oder ist es wie bei Laptops früher so das man einfach 2-3 Standardschrauben aufdreht, den Bodendeckel abnimmt und zusätzliche RAM-Riegel reinstecken kann. Also wenn es so einfach ist im Gerät "nachzuschauen" wird die Gewährleistung vermutlich nicht erlöschen.

Ist das Gerät aber komplex verschraubt oder sogar noch irgendwie mit Haltenuten zugeclippst. Evtl. sogar Spezialschrauben (also nicht nur Kreuz- oder Schlitz). Oder im Idealfall noch irgendwo auf dem Gerät oder in der Beschreibung angebracht. Das bei Öffnen des Gerätes Gewährleistung erlischt oder "Achtung Spannungsspitzen! Öffnen verboten!", " Öffnen nur von geschulten Fachpersonal" oder irgensowas, dann ist die Gewährleistung vermutlich weg.

Nennt sich Eigenmächtige Selbstvornahme, bedeutet der Kunde bringt dich als Verkäufer quasi um dein Recht der Nacherfüllung.
Simpel gesagt, der Ablauf muss sein: Hallo lieber Verkäufer, die beiden mir zugesendeten Geräte funktionieren nicht, lassen sich WLAN seitig nicht verbinden. Was soll ich tun? Senden sie mir ein Austauschgerät, Ersatzgerät, usw. usf.? Wenn er selber rumstümpert, Gewährleistung weg.

Ich würde es dem Kunden vermutlich so kommunizieren: Wenn Sie ein Gerät haben das nicht funktioniert informieren Sie uns, nach einschicken wird unsere Fachabteilung das Gerät auf Funktion prüfen und Ihnen gegebenenfalls ein Ersatzgerät zuschicken. Bei eigenmächtig geöffneten Geräten schließen wir die Reklamationsbearbeitung aus.
Und dann die Kommunikation einstellen, soll der Kunde halt klagen.
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DINa3
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

@daytrader
hast du nicht neulich gepostet, dass du die Geräte vor dem Versand öffnest und ein Bild machst vom Modul ?
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daytrader
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Ich hab von den Geräten schlicht keine mehr da und kann jetzt nichts detailliertes sagen. Ich weiß nur, dass die aufgeschraubt werden müssen (vermutlich 4 Stück). Das Wort "aufgeschraubt" hat der Kunde selbst in seinen Mails verwendet.

Bei den Aufklebern werde ich vermutlich Pech haben und es wird keine Hinweise geben, sehe zumindest keine auf der Packtisch Aufzeichnung. Hab mir extra noch die Mühe gemacht und das Gerät + Netzteil mit Seriennummer versehen und alles per Packtisch Kamera dokumentiert...dass man das jetzt schon innen machen muss, ist wieder eine neue Qualität.

Mit "eigenmächtiger Selbstvornahme" habe ich jetzt erstmal einen Anhaltspunkt und kann mich weiter belesen.
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daytrader
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

DINa3 hat geschrieben: 27. Nov 2023 15:01 @daytrader
hast du nicht neulich gepostet, dass du die Geräte vor dem Versand öffnest und ein Bild machst vom Modul ?
Ja freilich so auch in dem Fall. Aber ich zerlege keine Geräte vor der Kamera, um das Innenleben und einzelne Bauteile zu dokumentieren. Musst dir das so vorstellen....Verkaufsverpackung auf....man sieht alles was drin ist. Bei teuren Geräten mache ich noch Seriennummern drauf (wenn herstellerseitig nicht schon geschehen).
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DINa3
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

ich denke, du musst dem Übeltäter mit seinen eigenen Waffen kontern
Roemer
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Was sind WLAN Geräte (Router ?) und wieso muß ein Kunde die zur Inbetriebnahme aufschrauben ?
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Rex
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

DINa3 hat geschrieben: 27. Nov 2023 15:11 ich denke, du musst dem Übeltäter mit seinen eigenen Waffen kontern
Wäre vielleicht auch ein Versuch wert.
Ganz stumpf antworten: Das vor Auslieferung bei allen Geräten ein erfolgreicher Funktionstest durchgeführt und dokumentiert wurde.

@daytrader: Kann auch sein das etwas unter unberechtigte Selbstvornahme oder Selbstvornahme ohne Fristsetzung findest, dass geht alles so in die selbe Richtung bzw. der Knackpunkt das du als Verkäufer für die Nacherfüllung (Prüfung und Reparatur ggf. Ersatzlieferung) zuständig bist und der Käufer da nicht eigenmächtig auf Fehlersuche gehen kann.

Ist ja auch logisch, kauft man neues E-Bike, Motorrad oder Auto und es fährt nicht, fängt ja auch niemand an eigenmächtig den Motor auseinanderzubauen um mal "nachzuschauen" :gruebel:
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daytrader
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Bei der eigenmächtigen Selbstvornahme dreht sich auf den ersten Google Seiten alles um dieses Urteil mit dem selbst reparierten KFZ. Ob man das schon auf die bloße Geräteöffnung anwenden kann? Repariert wurde ja noch nichts...höchstens "weggezaubert".

Mit WLAN Geräten meine ich sogenannte smarte Geräte, die man übers Smartphone via App steuert. Zur Inbetriebnahme muss man die nicht auseinanderschrauben. Die Frage ist halt, ob man es dem Kunden vierbieten kann. Ein Kunde wird halt argumentieren, dass er ja wohl mal reinschauen darf, ohne dass er gleich die Gewährleistung verwirkt. Allerdings kann man dabei eben auch was kaputt machen oder eben auch Teile ausbauen. Und wenn ein Kunde das darf, kann man sich gegen Ersatzteil Klau nicht wehren.

Damit hat er ja eben auch mal meine Rechte ggü. dem Hersteller verwirkt. Freiwillig macht der ja nun auch nichts mehr, wie er bereits geantwortet hat.
Roemer
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Aha, er hat also erst geschraubt und dann reklamiert. Und dann fehlt was :-) .Und das gleich zweimal. Die Nummer grenzt an intellektuelle Beleidigung.

Er darf schrauben wenn er vorher fragt und Du Dein ok gibst. Sonst nicht. Ist ja immerhin ein 230V Gerät und da steht die Warnung bereits in der Bedienungsanleitung.
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Rex
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Lass dir am besten schriftlich geben vom Hersteller, dass es noch nie vorkam, dass ein WLAN Modul gefehlt hätte.
Wieviel Geräte hast du selbst schon davon verkauft? Und noch niemals 1 Modul gefehlt.

Und jetzt soll es bei 2 von 2 fehlen und ausgerechnet bei einem Kunden der selbst so versiert ist es auseinanderzubauen!? :gruebel:
Ist doch offensichtlich und extrem dreist es direkt mit 2 Geräten durchzuziehen. Ich würde hier sogar Strafantrag stellen gegen den Kunden.
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daytrader
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Ja klar der hat ohne mein ok geschraubt. Dass der Hersteller noch nie davon gehört hätte, dass mal bei diesem Gerät die WLAN Module gefehlt haben, habe ich schriftlich per Mail.

Strafanzeige weiß ich nicht. Ich kann nichts beweisen. Ich habe vorher nicht in das Gerät geschaut. Alles basiert auf der geringen Wahrscheinlichkeit, dass beim Kunden bei 2 von 2 Geräten das Modul fehlt und dies beim Hersteller bzw. dessen Mitarbeiter der mir geantwortet hat, noch nie vorkam. Das Ganze kombiniert mit dem eigenmächtigen Auseinanderbauen. Ein bisschen dünn, oder?

Ehrlich gesagt hatte ich noch nie einen Fall mit fehlenden WLAN Modul. Defekte häufiger, aber gefehlt noch nie. Und inzwischen ist in der Aquaristik ja alles smart.....Pumpen, Lampen, Dosieranlagen, Futterautomaten, sogar bei Heizstäben geht es jetzt los.
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Rex
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Naja sowohl Staatsanwalt bei der Frage ob verfolgt wird als auch Richter sind ja nicht dummblind.
Die nehmen schon eine Abschätzung der Wahrscheinlichkeiten vor was am kausalsten ist.
Seite A:
Hersteller der bestätigt noch nie fehlendes WLAN Modul
Ehrbarer Händler der jahrelang im Geschäft ist mit vielen zufriedenen Kunden und es sicher nicht nötig hat Einzelkunden abzuzocken
Seite B:
Privatkunde der bei 2 von 2 Geräten irgendwas rumbastelt anstatt bei defekten Gerät den normalen Weg Reklamationsweg zu gehen wie es jeder normalverständige Kunde tun würde.
Dazu die Unwahrscheinlichkeit das genau 2 von 2 exakt selben Fehler haben der vorher noch nie vorkam.
Da dürftest du gute Chancen haben.

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btw. wieviel kostet denn so ein WLAN-Modul, bzw. gibt es diese einzeln? Hab keine Vorstellung ob die 5€ oder 250€ kosten und ob man die plug&play einfach ersetzen kann.
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degraf
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Gibts das gleiche Gerät offiziell auch ohne WLan?
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daytrader
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Nein, nur als WLAN Gerät.
regalboy
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Das "Kunde darf nicht öffnen" macht mir etwas Bauchschmerzen.

Auf jeden Fall Zustimmung wenn er etwas reklamieren will, was kaputt ist.

Aber das Öffnen beim "Teil fehlt" ändert ja theoretisch nichts am Zustand des Gerät - Betrugsversuch ausgenommen.

Und das Gerät gehört ja ihm, damit kann er eigentlich tun und lassen was er will.
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daytrader
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Das bereitet mir auch etwas Bauchschmerzen, deshalb habe ich hier ja nachgefragt.

Dieses nicht öffnen dürfen, wäre halt der einzige Schutz für Händler in solchen Fällen. Ansonsten kann man quasi niemals einen Diebstahl von Innenteilen belegen. Niemand schraubt Geräte vor dem Versand auseinander. Man müsste also im Umkehrschluss jeden dieser Fälle durchgehen lassen. Selbst wenn man es aufschrauben würde, hätte man dann im Fall einer Reklamation selbst Probleme mit dem Hersteller.

Man muss auch fragen dürfen, warum baut man ein nagelneu geliefertes Gerät am Tag 1 auseinander, anstatt den Händler seine Pflicht machen zu lassen? Der Händler hat sich ja nicht tot gestellt oder so. Es gibt garkeinen Grund ein Gerät aufzuschrauben. Dadurch ist dieser Verdacht überhaupt erst entstanden.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob ein Richter im Fall der Fälle meiner Argumentation folgen würde. Da extrem verbraucherfreundl., würde ich sogar darauf tippen, dass der Käufer Geräte öffnen darf.
Roemer
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

regalboy hat geschrieben: 28. Nov 2023 10:45 Das "Kunde darf nicht öffnen" macht mir etwas Bauchschmerzen.
Er haftet dann halt für die Folgen. :-)

Das betrifft ja auch seine HausratV, falls vorhanden.
Gfs bekommt er einen gewischt inkl. Herzkasper und finales Ende. Der Händler haftet dafür garantiert nicht - auch nicht bei üblichen Defekt.
regalboy
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Re: Gewährleistung bei geöffneten Elektrogeräten

Roemer hat geschrieben: 28. Nov 2023 12:10
regalboy hat geschrieben: 28. Nov 2023 10:45 Das "Kunde darf nicht öffnen" macht mir etwas Bauchschmerzen.
Er haftet dann halt für die Folgen. :-)

Das betrifft ja auch seine HausratV, falls vorhanden.
Gfs bekommt er einen gewischt inkl. Herzkasper und finales Ende. Der Händler haftet dafür garantiert nicht - auch nicht bei üblichen Defekt.
Ja alles klar, aber darum geht es ja hier nicht.

Sondern um die meiner Meinung nach falsche Aussage dass man bei einem innen fehlenden Teil alle Rechte verlieren soll, wenn man das Gerät öffnet.
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