Wir planen demnächst diverse Kleingeräte mit (entnehmbaren) Akku zu vertreiben.
Eigenimport = wir sind Hersteller. Vertrieb rein online über zig Kanäle.
Wir sind bereits Kunde bei Take-e-away für andere Elektronik mit Stecker. Scheinbar muss man da die Akkus nochmal separat anmelden und Mengen melden. Soweit klar.
Wie aber sieht es aus mit Kennzeichnung auf dem Produkt, in der Bedienungsanleitung, am Akku usw?
Hat der Kunde Anspruch auf Retourenschein zwecks Rückgabe und muss der schon beiliegen, oder kann man pauschal auf unsere Lageranschrift als Rücksendeadresse und öffentliche Recyclinghöfe verweisen?
Hier sind doch sicher noch weitere Händler mit selber Konstellation. Vielleicht mag mir jemand kurz auf die Sprünge helfen und nennen, was ich nicht vergessen darf.
Danke schonmal!
Gesetzeslage bzgl Kennzeichnung / Rücknahme von Akkus & Akkugeräten
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Gesetzeslage bzgl Kennzeichnung / Rücknahme von Akkus & Akkugeräten
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Re: Gesetzeslage bzgl Kennzeichnung / Rücknahme von Akkus & Akkugeräten
Niemand?
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Re: Gesetzeslage bzgl Kennzeichnung / Rücknahme von Akkus & Akkugeräten
Ja, Ja, und Ja.
Ob Du zurücknehmen musst richtet sich nach der Größe der Verkaufs-/Lagerfläche. Näheres siehe Battg, damit kenne ich mich nicht aus - bin zu klein.
- fossi
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Re: Gesetzeslage bzgl Kennzeichnung / Rücknahme von Akkus & Akkugeräten
Um die Rücknahmeverpflichtung werden wir nicht drumherum kommen. Wir haben jetzt schon deutlich größere Lagerflächen in Beschlag und selbst wenn nur die qm der neuen Sparte zählen, sind 400qm bei größeren Geräten schnell gefüllt. Das ist ja nur Platz für 10-15 Container, je nach Regalsystem.
Wo ich nach wie vor aber irgendwie nicht schlau werde, ist beispielsweise das Thema "kostenfreie Retourenscheine", oder "nur Annahme".
Muss wohl die Tage mal rundtelefonieren...
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