gebrauchte Geräte B2B verkaufen - Aussschluss Gewährleistung

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silent-invest
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gebrauchte Geräte B2B verkaufen - Aussschluss Gewährleistung

Ich habe vor ca. 1,5 Jahren drei neue Geräte gekauft, insgesamt 20k. Diese Geräte sind nie zum Einsatz gekommen und stehen seitdem im Lager. Nun habe ich mich entschieden, dass Projekt aufzugeben und würde die drei Geräte wieder verkaufen wollen. Die Geräte werden sicherlich B2B verkauft. Ist es möglich, dass ich die Gewährleistung ausschließe und das sozusagen „gekauft wie gesehen“ verkaufe? Ich finde im Netz wenig greifbares, am hilfreichsten wäre eine rechtssichere Formulierung.

Kennt da jemand einen Link oder hat bereits einen Text für copy&paste?


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wurzel64
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Re: gebrauchte Geräte B2B verkaufen - Aussschluss Gewährleistung

Im Gebraucht-KFZ Bereich nicht unüblich. Hier ist so eine Formulierung: https://qualitaet-ist-mehrwert.de/werks ... verkaufen/

Im Prinzip wie beim Privatverkauf auf Kleinanzeigen... Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung ... meine Idee, keine Rechtsberatung.
Ohne Ziel stimmt jede Richtung.
regalboy
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Re: gebrauchte Geräte B2B verkaufen - Aussschluss Gewährleistung

Gewährleistungsausschluss B2B grundsätzlich möglich.
B2C grundsätzlich nicht.
regalboy
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Re: gebrauchte Geräte B2B verkaufen - Aussschluss Gewährleistung

wurzel64 hat geschrieben: 16. Feb 2024 15:49 ...
Im Prinzip wie beim Privatverkauf auf Kleinanzeigen... Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung ... meine Idee, keine Rechtsberatung.
Es ist aber KEIN Privatverkauf, sondenr ein gewerblicher Verkäufer!
wurzel64
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Re: gebrauchte Geräte B2B verkaufen - Aussschluss Gewährleistung

regalboy hat geschrieben: 16. Feb 2024 15:56 Es ist aber KEIN Privatverkauf, sondenr ein gewerblicher Verkäufer!
deswegen "Im Prinzip wie" ;-)
Ohne Ziel stimmt jede Richtung.
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fonprofi
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Re: gebrauchte Geräte B2B verkaufen - Aussschluss Gewährleistung

B2B Ausschluss der GL möglich, bei B2C 2Jahre aber per Kaufvertrag Verringerung auf 1Jahr möglich.
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DINa3
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Re: gebrauchte Geräte B2B verkaufen - Aussschluss Gewährleistung

wir hatten mal hochwertige Gastrogeräte verkauft, die schon älter waren aber unbenutzt.
Damals konnte man bei ebay den Käufer einschränken auf gewerblich und in der Beschreibung darauf hingewiesen nur an Gewerbe und ohne Gewährleistung.
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