Hallo,
sehe ich es richtig, dass für den Importeur die erstmalige Bereitstellung in der EU das am Lager haben der verkaufsfähigen Ware ist?
(also NICHT der erstmalige Weiterverkauf)
Also dass wenn in es den ganzen tollen EU- und Deutschen Gesetzen / Verordunungen, etc. heißt: Für die ab dem 01.10.2024 erstmals in Verkehr genommene Ware gilt XYZ, dann kann dies dem Importeur egal sein, wenn er die Ware bereits im August 2024 importiert und am Lager hat?
Vielen Dank
Johannes
Erstmalige Bereitstellung in der EU
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Re: Erstmalige Bereitstellung in der EU
Der genaue Zeitpunkt ist der Import: "die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich"
Aber ja, wenn die Ware vor dem Stichtag in der EU war, dann ist sie nicht von der Änderung betroffen.
Aber ja, wenn die Ware vor dem Stichtag in der EU war, dann ist sie nicht von der Änderung betroffen.
Re: Erstmalige Bereitstellung in der EU
Vielen Dank für deine Bestätigung.
Wobei ich mich frage wie der vom Importeur kaufende Händler dann ab dem Zeitpunkt X wissen soll, ob die Ware, die er 1 Monat, 2 Monate, ein halbes Jahr oder sogar ein Jahr danach vom Importeur erhalten hat, "alte" oder "neue" Ware ist.
Wobei ich mich frage wie der vom Importeur kaufende Händler dann ab dem Zeitpunkt X wissen soll, ob die Ware, die er 1 Monat, 2 Monate, ein halbes Jahr oder sogar ein Jahr danach vom Importeur erhalten hat, "alte" oder "neue" Ware ist.
Re: Erstmalige Bereitstellung in der EU
Der Begriff des Inverkehrbringens hat in den ganzen Verordnungen je nach Produktart eine gewisse Schwankungsbreite. Wenn man das ProdSG beizieht, wird bereits beim Import die Absicht unterstellt, dass das Produkt auf dem europäischen Binnenmarkt bereitgestellt werden soll. Und genau dieses trägt das ProdSG ja auch im Titel: "Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt".
Die Ursprungsfrage lässt sich gar nicht so leicht beantworten. Stichtag wird im Regelfall die Zollabfertigung sein. Wer von den Ausnahmetatbeständen aus dem Blue Guide der EU Gebrauch macht, hat ganz sicher andere Stichtage.
Beispiel: Ein Produkt erfüllt nicht die harmonisierten rechtsstaatlichen Vorschriften der Union, und dies wird erst auf deutschem Boden im Rahmen einer Umrüstung nachgeholt. So eine Umrüstung einer Werkzeugmaschine kann viele Monate in Anspruch nehmen oder wird erst vorgenommen, wenn die Maschine verkauft ist, da noch weitere kundenspezifische Sonderlocken hinzukommen.
Am Rande: GAU (ist schon passiert): Beim Probelauf der Maschine auf deutschem Boden kommt es noch vor der Umrüstung zu einem Arbeitsunfall.
Die Ursprungsfrage lässt sich gar nicht so leicht beantworten. Stichtag wird im Regelfall die Zollabfertigung sein. Wer von den Ausnahmetatbeständen aus dem Blue Guide der EU Gebrauch macht, hat ganz sicher andere Stichtage.
Beispiel: Ein Produkt erfüllt nicht die harmonisierten rechtsstaatlichen Vorschriften der Union, und dies wird erst auf deutschem Boden im Rahmen einer Umrüstung nachgeholt. So eine Umrüstung einer Werkzeugmaschine kann viele Monate in Anspruch nehmen oder wird erst vorgenommen, wenn die Maschine verkauft ist, da noch weitere kundenspezifische Sonderlocken hinzukommen.
Am Rande: GAU (ist schon passiert): Beim Probelauf der Maschine auf deutschem Boden kommt es noch vor der Umrüstung zu einem Arbeitsunfall.
Re: Erstmalige Bereitstellung in der EU
Wie schon erkannt hängt es davon ab um welche Richtline/Gesetz es jeweils konkret geht. Fast alle Gesetze haben eine extra Definition insbesondere von "Hersteller", "Importeur", "Marktteilnehmer", "In Verkehr bringen / Inverkehrbringer" usw... Und die sind NICHT immer völlig gleich.
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