Hallo,
ich war eigentlich jahrelang hier nur nicht registrierter stiller Mitleser.
Aber nun komme ich auch in die Situation hier mal eine Diskussion anzustoßen.
Ich werde als Händler im kommenden Jahr unter den neuen Einwegkunstofffonds fallen, da ich eine Produktgruppe der Einweg-Artikel aus dem Ausland importiere und in Deutschland vertreibe.
Falls sich jemand in das Thema einlesen möchte:
https://www.umweltbundesamt.de/ewkf#zei ... em-betrieb
Ich stehe bereits mit Händlerkollegen in Kontakt, die eben das gleiche wie ich tun und alle haben eigentlich mehr Fragen als Antworten.
Im kommenden Jahr, ab dem 01.10.2024. wird eine Registrierung auf der Plattform DIVID möglich sein, so dass dort ab dem 01.01.2025 die in Verkehr gebrachten Mengen erfasst werden können.
Jedoch gibt es meiner Information nach noch keine Anhaltspunkte wie die erfasste Menge durch ggf. einen externen Prüfer zu bestätigen ist.
Ich finde es auch ziemlich .... nun ja .... das die Plattform des Bundesumweltamtes erst nach dem Start der Erfassung online gehen wird. Da wurde wohl etwas mit sehr heißer Nadel gestrickt.
Es bleiben am Ende des Tages so viele Fälle und Fallstricke - selbst für den kleinsten Einzelhändler, dass hier eine riesige Bürokratie auf eine Menge Gewerbetreibender anfallen wird.
Kleine Geschmacksprobe aus meinem Artikelbereich?
- ich kaufe als Händler im Ausland ein und verkaufe im Inland -> Erfassung notwendig
- ich kaufe als Händler im Ausland ein und verkaufe wieder ins Ausland -> keine Abgabe notwendig
- ich kaufe als Händler im Ausland ein und verkaufe an eine Privatperson -> Erfassung notwendig
- ich kaufe als Händler im Ausland ein und verkaufe an einen Gewerbetreibenden -> keine Abgabe notwendig.
- ich kaufe als Händler bei einem deutschen Händler ein, der keine Abgabe vorgenommen hat -> Erfassung notwendig
- ich kaufe als Händler bei einem deutschen Händler ein, der bereits eine Abgabe vorgenommen hat -> keine Abgabe notwendig
Nun brechen wir das Ganze mal auf ein vielleicht absurdes, aber mögliches Szenario runter:
Die in Görlitz beheimatete Bäckerei kauft bei einem deutschen Händler Coffee-To-Go Becher ein. Der Becher ist wahrscheinlich schon lizensiert. Morgens bemerkt der Bäcker, er hat zu wenig Deckel für die Becher in seiner Bäckerei und kauft diese in einem Geschäft auf der polnischen Seite der Stadt ein. Nun wird er auf einmal Meldepflichtig in Sachen Einwegkunstofffonds, da er die Deckel im Umlauf gebracht hat. Wird in der Realität kein Bäcker tun - aber rein gesetzlich wäre er dazu verpflichtet.
Das übertrifft noch einmal die Bürokratie des VerpackG.
Wer ist von euch noch betroffen?
Einwegkunstofffonds - EWKFondsG
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Re: Einwegkunstofffonds - EWKFondsG
Ich bin davon betroffen:
"Luftballons; ausgenommen sind Luftballons für industrielle oder gewerbliche Verwendungszwecke und Anwendungen, die nicht an Verbraucher abgegeben werden;"
Die Luftballons sind zwar aus "Naturkautschuklatex" (das verottet glaube ich wesentlich besser als Kunststoff), aber wenn "Luftballon" in der Verordnung steht wird das nicht helfen.
Ist zum Glück nur ein Produkt, das dann aus dem Sortiment fliegt.
Re: Einwegkunstofffonds - EWKFondsG
Ist Fossi eine multiple Persönlichkeit?Thomas-G hat geschrieben: ↑27. Nov 2023 19:51 Ich bin davon betroffen:
"Luftballons; ausgenommen sind Luftballons für industrielle oder gewerbliche Verwendungszwecke und Anwendungen, die nicht an Verbraucher abgegeben werden;"
Die Luftballons sind zwar aus "Naturkautschuklatex" (das verottet glaube ich wesentlich besser als Kunststoff), aber wenn "Luftballon" in der Verordnung steht wird das nicht helfen.
Ist zum Glück nur ein Produkt, das dann aus dem Sortiment fliegt.
fossi hat geschrieben: ↑24. Nov 2023 16:38 Gesetz über den Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsgesetz).
So langsam muss ich mich um die Umsetzung kümmern und frage mich wie man seinen Kunden beibringt, das der blöde 100er Beutel Ballons wieder ca. 1€ wegen "Plastiksteuern" teurer wird, obwohl kein Plastik in den Ballons enthalten ist.
1kg Ballons aus Naturlatex sollen zudem 4,34€ Plastiksteuern kosten, während für 1kg Plastik-Joghurtbecher nur 0,177€ zu entrichten sind.
Wahnsinn.
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Re: Einwegkunstofffonds - EWKFondsG
Nein, bin ich nicht, aber wie bereits bemerkt voll betroffen.
4,34€ je Kilo Ballons ist Wahnsinn und im Verhältnis wohl der teuerste Aufschlag, wenn man es auf handelsübliche Mengen umrechnet. Manche Sparten kommen ja deutlich günstiger oder fast für lau weg, obwohl da wirklich Unmengen echter Plastikmüll produziert wird. Denke da beispielsweise an Joghurtbecher oder Müllers tolle Milchmixgetränke. Die liegen wohl bei 0,001€ je Kilo. Muss man nicht verstehen...
4,34€ je Kilo Ballons ist Wahnsinn und im Verhältnis wohl der teuerste Aufschlag, wenn man es auf handelsübliche Mengen umrechnet. Manche Sparten kommen ja deutlich günstiger oder fast für lau weg, obwohl da wirklich Unmengen echter Plastikmüll produziert wird. Denke da beispielsweise an Joghurtbecher oder Müllers tolle Milchmixgetränke. Die liegen wohl bei 0,001€ je Kilo. Muss man nicht verstehen...
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Re: Einwegkunstofffonds - EWKFondsG
Zum "wieviel kostet das pro kg" bin ich gar nicht gekommen, das "ich muss mich wieder wo extra registrieren" reicht schon um ein in meinem Fall Randprodukt zu killen.fossi hat geschrieben: ↑27. Nov 2023 22:04 Nein, bin ich nicht, aber wie bereits bemerkt voll betroffen.
4,34€ je Kilo Ballons ist Wahnsinn und im Verhältnis wohl der teuerste Aufschlag, wenn man es auf handelsübliche Mengen umrechnet. Manche Sparten kommen ja deutlich günstiger oder fast für lau weg, obwohl da wirklich Unmengen echter Plastikmüll produziert wird. Denke da beispielsweise an Joghurtbecher oder Müllers tolle Milchmixgetränke. Die liegen wohl bei 0,001€ je Kilo. Muss man nicht verstehen...
Das Problem wie immer bei EPR: Ein Staat (hier Deutschland) macht ein super Umweltgesetz, das die Existenz des EU Binnenmarktes völlig ignoriert. Händler die ihre Ware von Importeuren aus verschiedenen EU Ländern beziehen sind dadurch wieder voll betroffen, auch wenn sie nur einzelne Stück vom jeweiligen Produkt handeln.
Gewinner sind natürlich wie immer die Händler, die von irgendwo im Ausland ein "wir liefern in alle Länder der Welt" Geschäft machen. Inkl. Amazon Händler, die das genau so lange machen bis Amazon das Gesetz kontrollieren muss.
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Re: Einwegkunstofffonds - EWKFondsG
Es ist beruhigend zu lesen, dass nicht nur ich das ganze Gesetz für absoluten Nonsense halte.
Um die 4,34 Euro für Ballons wieder drin haben, muss der Händler mal eben seinen Kilopreis für Luftballons um mindestens 6 Euro anheben. Denn wollen ja noch auf den Verkaufspreis die Mehrwersteuer, evtl. Handelsplattformkosten, Transaktionskosten oder ähnliches bezahlt werden.
Und am Ende freut sich sogar noch der Steuerberater über eine höheren Jahresumsatz (bei gleichbleibenden Verkäufen). Ein Freudenfest für Temu, Aliexpress und co.
Hat sich jemand schon damit beschäftigt, wer einem die in Verkehr gebrachte Menge am Jahresende bestätigen kann?
Um die 4,34 Euro für Ballons wieder drin haben, muss der Händler mal eben seinen Kilopreis für Luftballons um mindestens 6 Euro anheben. Denn wollen ja noch auf den Verkaufspreis die Mehrwersteuer, evtl. Handelsplattformkosten, Transaktionskosten oder ähnliches bezahlt werden.
Und am Ende freut sich sogar noch der Steuerberater über eine höheren Jahresumsatz (bei gleichbleibenden Verkäufen). Ein Freudenfest für Temu, Aliexpress und co.
Hat sich jemand schon damit beschäftigt, wer einem die in Verkehr gebrachte Menge am Jahresende bestätigen kann?
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Re: Einwegkunstofffonds - EWKFondsG
Bei uns wird das Feuchttücher betreffen (die sind auch explizit im Gesetz genannt). Ist bei uns ein beliebter Mitnahmeartikel zu Kondombestellungen, gerade bei größeren Mengen (Clubs, Hotels, Bordelle ...), und wir bekommen die bisher preiswert und gut von verschiedenen Marken aus dem Ausland. Tja, nun. Dann gibts dann halt nur noch die teureren "deutschen" Produkte.
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Re: Einwegkunstofffonds - EWKFondsG
Ich bin immer noch am grübeln, wie ich das über JTL am einfachsten darstellen kann, bzw irgendwo hab ich noch einen Knoten im Hirn.
Einerseits würde ich gerne den Anteil dieser Steuer separat ausweisen, quasi als zweite Zeile unter dem Produkt ("enthält Abgabebetrag nach EWKFondsG xx€").
Man könnte eine Pfanderweiterung für den Shop dafür verwenden, aber wie verhält es sich dann mit der Steuer?
Andererseits könnte ich Kombiartikel aus meinem Kram machen, aber dann beim "Abgabenartikel" nur einen 0€ Preis hinterlegen und die Summe im Textfeld hinterlegen, dafür den vollen Preis im Hauptartikel einsetzen, allerdings kommt dann auf die Abgabe ja nochmal die Märchensteuer. Vermutlich wäre Lösung 2 der richtige Weg, aber so ist keinerlei Statistik nutzbar.
Argh. Das ist doch alles ein Murks.
Vielleicht geb ich es auch einfach einem Anwalt: Eifel Luftballons gegen den Staat. Dann soll mir ein Richter mal erklären, weshalb auf biologisch abbaubares Naturlatex so eine heftige "Einwegplastikabgabe" drauf kommt.
Noch einfacher wäre naturlich "Shop zu, Feierabend", aber bin auf die Einkünfte daraus leider angewiesen.
Mit einem Vollzeitjob kann man in Deutschland ja keine Familie mehr ernähren.
Einerseits würde ich gerne den Anteil dieser Steuer separat ausweisen, quasi als zweite Zeile unter dem Produkt ("enthält Abgabebetrag nach EWKFondsG xx€").
Man könnte eine Pfanderweiterung für den Shop dafür verwenden, aber wie verhält es sich dann mit der Steuer?
Andererseits könnte ich Kombiartikel aus meinem Kram machen, aber dann beim "Abgabenartikel" nur einen 0€ Preis hinterlegen und die Summe im Textfeld hinterlegen, dafür den vollen Preis im Hauptartikel einsetzen, allerdings kommt dann auf die Abgabe ja nochmal die Märchensteuer. Vermutlich wäre Lösung 2 der richtige Weg, aber so ist keinerlei Statistik nutzbar.
Argh. Das ist doch alles ein Murks.
Vielleicht geb ich es auch einfach einem Anwalt: Eifel Luftballons gegen den Staat. Dann soll mir ein Richter mal erklären, weshalb auf biologisch abbaubares Naturlatex so eine heftige "Einwegplastikabgabe" drauf kommt.
Noch einfacher wäre naturlich "Shop zu, Feierabend", aber bin auf die Einkünfte daraus leider angewiesen.
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Re: Einwegkunstofffonds - EWKFondsG
Ich hab zwar keine Ahnung vom Thema, aber nach drei Tagen Corona-Dauerschlaf kann ich jetzt meine Nacht mit Beiträgen füllen.
Ich habe Mal bei einem Wirtschaftsprüfer die Prüfung der Mengen für den Grünen Punkt vorgenommen. Das steht so nicht in der Berufsbeschreibung des Wirtschaftsprüfers, wurde aber akzeptiert. Da thematisch sehr ähnlich, zieh das doch Mal auch hier in Erwägung.
Re: Einwegkunstofffonds - EWKFondsG
Zuerst schauen wie genau du es machen musst. Manche Abgaben/EPR Gesetze zwingen zum extra Ausweisen von Gebühren, manche verbieten das extra ausweisen. Nicht, dass du zu kreativ wirst, in deiner Unternehmertätigkeitfossi hat geschrieben: ↑29. Nov 2023 22:37 Einerseits würde ich gerne den Anteil dieser Steuer separat ausweisen, quasi als zweite Zeile unter dem Produkt ("enthält Abgabebetrag nach EWKFondsG xx€").
Man könnte eine Pfanderweiterung für den Shop dafür verwenden, aber wie verhält es sich dann mit der Steuer?
Ich würde auch zuerst mal schauen ob du die Abgabe an sich vermeiden kannst, weil die Luftballons eben kein Plastik sind. Vielleicht gilt das Gesetz ja nur für echte Plastik Ballons (Folienballons oä.)? Schreib doch mal an die zuständige Stelle, erklär die verschiedenen Materialien und bitte um eine Stellungnahme.
Re: Einwegkunstofffonds - EWKFondsG
Ich mus dabei nur an sowas denken: Gesetz zur Entbürokratisierung
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Re: Einwegkunstofffonds - EWKFondsG
Ich habe mir das ganze schon vom Umweltbundesamt bestätigen lassen:Thomas-G hat geschrieben: ↑30. Nov 2023 11:04Zuerst schauen wie genau du es machen musst. Manche Abgaben/EPR Gesetze zwingen zum extra Ausweisen von Gebühren, manche verbieten das extra ausweisen. Nicht, dass du zu kreativ wirst, in deiner Unternehmertätigkeitfossi hat geschrieben: ↑29. Nov 2023 22:37 Einerseits würde ich gerne den Anteil dieser Steuer separat ausweisen, quasi als zweite Zeile unter dem Produkt ("enthält Abgabebetrag nach EWKFondsG xx€").
Man könnte eine Pfanderweiterung für den Shop dafür verwenden, aber wie verhält es sich dann mit der Steuer?
Ich würde auch zuerst mal schauen ob du die Abgabe an sich vermeiden kannst, weil die Luftballons eben kein Plastik sind. Vielleicht gilt das Gesetz ja nur für echte Plastik Ballons (Folienballons oä.)? Schreib doch mal an die zuständige Stelle, erklär die verschiedenen Materialien und bitte um eine Stellungnahme.
...
...Insbesondere im Hinblick auf sämtliche bio-basierte und biologisch abbaubare Kunststoffe verweist die Begründung des EWKFondsG auf Erwägungsgrund Nr. 11 der Richtlinie 2019/904/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Verringerung der Umweltauswirkungen bestimmter Kunststofferzeugnisse (EU-Einwegkunststoffrichtline, EWKRL), in dem folgende mit der Definition verfolgte Intention ausdrücklich klargestellt wird:
„(…) Aus modifizierten natürlichen Polymeren oder aus biobasierten, fossilen oder synthetischen Ausgangsstoffen hergestellte Kunststoffe kommen in der Natur nicht vor und sollten daher in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen. Die angepasste Definition des Begriffs „Kunststoff“ sollte folglich polymerbasierte Kautschukartikel sowie biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe einschließen, und zwar unabhängig davon, ob sie aus Biomasse gewonnen werden und/oder sich mit der Zeit zersetzen sollen. (…)“
Entsprechend schließt auch die Begründung des EWKFondsG auf Seite 55 polymerbasierte Kautschukartikel sowie biologisch abbaubare und sich mit der Zeit zersetzende Kunststoffe in die Definition des Begriffs „Kunststoff“ gemäß § 3 Satz 1 Nr. 2 EWKFondsG ein. In Folge dessen ist die biologische Abbaubarkeit für den Kunststoffbegriff nach EWKFondsG unerheblich.
Somit fallen meines Erachtens auch die Latexballons darunter.
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Re: Einwegkunstofffonds - EWKFondsG
Mir liegen ähnliche Informationen vor.
Es ist zwar irre und unverständlich, vor allem wenn man sich die extrem hohe Abgabenbelastung für ausgerechnet die sauberste Produktgruppe anschaut, aber als kleiner Händler kommt man gegen die Sesselpupserwillkür nicht an. Wir müssen wieder mehr abdrücken und der Chinamann auf AMZ, Temu und Co. lacht sich kaputt.
Es ist zwar irre und unverständlich, vor allem wenn man sich die extrem hohe Abgabenbelastung für ausgerechnet die sauberste Produktgruppe anschaut, aber als kleiner Händler kommt man gegen die Sesselpupserwillkür nicht an. Wir müssen wieder mehr abdrücken und der Chinamann auf AMZ, Temu und Co. lacht sich kaputt.
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Re: Einwegkunstofffonds - EWKFondsG
Ich bin ja nur froh, dass noch niemandem aufgefallen ist, dass Kondome ja eigentlich auch unter diese Regelung fallen müssten... Bei Luftballons könnte man immerhin noch die (oft nur theoretische , aber immerhin vorhandene) Mehrfachverwendbarkeit anführen, bei Kondomen ist das ja explizit verboten. Und Kondome gibts ja auch aus "richtigen" (also nicht "biobasierten") Kunststoffen...
Re: Einwegkunstofffonds - EWKFondsG
Das ist nur die typische EU Gesetzgeber Taktik mit kleinen Schritten. Erstmal Plastikbecher verbieten, dann Plastikstrohhalme, dann Haltestäbe für Luftballons, dann eine Extrasteuer für Luftballons... wenn das alles umgesetzt ist kann man nach und nach weitere Produkte auf die Liste setzen. Bis alle Produket, ähm., umweltfreundlich sind.Malik hat geschrieben: ↑4. Dez 2023 12:19 Ich bin ja nur froh, dass noch niemandem aufgefallen ist, dass Kondome ja eigentlich auch unter diese Regelung fallen müssten... Bei Luftballons könnte man immerhin noch die (oft nur theoretische , aber immerhin vorhandene) Mehrfachverwendbarkeit anführen, bei Kondomen ist das ja explizit verboten. Und Kondome gibts ja auch aus "richtigen" (also nicht "biobasierten") Kunststoffen...
Ich nehme auch an es werden zuerst Produkte besteuert die man besonders oft in der Natur/an Stränden ... findet. Luftballons gelangen da vielleicht durch das "mit Helium steigen lassen" öfter in die Natur als Kondome die verlässlich im Hausmüll entsorgt werden.
Ich würde da noch sehr viel regulatorische Kreativität in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erwarten. Bis wir endlich das Level an Bürokratie haben, das Bürokraten für angemessen erachten.
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Re: Einwegkunstofffonds - EWKFondsG
Die Plattform zur Anmeldung und Erfassung sollte eigentlich zum 01.01.24 online gehen.
Nun sind wir schon im April. lt. Umweltbundesamt (wegen der "sehr komplexen IT-Infrastruktur und die sehr hohen sicherheitstechnischen Anforderungen *lachheulsmiley*)
Dabei kann ich noch nicht mal sagen, welche Produkte von mir genau unter die Abgabe fallen ... ich freu mich!
Nun sind wir schon im April. lt. Umweltbundesamt (wegen der "sehr komplexen IT-Infrastruktur und die sehr hohen sicherheitstechnischen Anforderungen *lachheulsmiley*)
Dabei kann ich noch nicht mal sagen, welche Produkte von mir genau unter die Abgabe fallen ... ich freu mich!
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Re: Einwegkunstofffonds - EWKFondsG
Die Plattform zur Anmeldung zum EWKF ist nun online (divid). Der erste Versuch sich nun per Elster anzumelden ist schon mal gescheitert. Die Plattform sagt, es sei kein Elster Unternehmenskonto (weil Einzelunternehmung).
Haben die echt damit gerechnet das nur große Firmen unter die Regelung fallen (GmbHs, AGs, OHGs usw)?
Haben die echt damit gerechnet das nur große Firmen unter die Regelung fallen (GmbHs, AGs, OHGs usw)?
Re: Einwegkunstofffonds - EWKFondsG
Du musst dir eine neue Elsterkennung machen lassen. Das musste man fürs BOB auch machen. Du versuchst mit deiner privaten Elster ID.
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