Ebay Verkäufe abbrechen

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Max001
Beiträge: 248
Registriert: 13. Nov 2011 11:23

Ebay Verkäufe abbrechen

Wie in dem Ebaybereich geschrieben habe ich gestern einen Artikel bearbeitet und den Verkaufspreis von 400€ auf 500€ geändert.
Beim speichern der Daten muss ein Fehler passiert sein da der Artikel für 4€ online war und auch zweimal gekauft und mit PP bezahlt wurde, ich habe es erst am nächsten Tag gemerkt als alles zu spät war.

Wenn ich die zwei Bestellungen abbreche welchen rechtlichen Folgen hat das für mich (bitte auch den schlimmsten Fall mit einbeziehen), da die Käufer ja rechtskräftige Kaufverträge abgeschlossen haben und nicht glaube das ich die überzeugen kann davon zurück zu tretten.

Ich hatte vor einigen Jahren so ein ähnlichen Fall, mit dem Kaufer war nicht zu reden der hat gleich mit seinem Anwald gedroht da die Summe überschaubar war wurde der Artikel versendet.

Ich habe vor einer Weile Ebay Angebote gefunden die extrem günstig waren, nach der Bestellung wurde der Artikel nicht verschickt weil es Probleme gegeben hat, dann wurde der Betrag erstattet. Das war der gleiche Fall aber die Summe war geringer und ich hatte auch keine Lust zu klagen aber das ist ja nicht bei jedem so.

Danke für eure Hilfe!


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Max001
Beiträge: 248
Registriert: 13. Nov 2011 11:23

Re: Ebay Verkäufe abbrechen

Wie sieht es rechtlich gesehen mit folgender Lösung aus damit umgehen ich das die Käufe abgebrochen werden, ich schreibe die Rechnung erstelle die Versandscheine für die Bestellung, lade die SDNR bei Ebay hoch, der Artikel geht aber nicht in den Versand, der Kunde macht nach einer Woche einen Fall auf das der Artikel nicht angekommen ist dann habe ich ja die Möglichkeit den Kaufbetrag zu erstatten, das würde ich dann machen und der Fall wäre geschlossen oder bin ich verpflichtet einen Ersatzartikel zu liefern? Der Artikel ist ausverkauft!

In der Sendungsverfolgung steht dann nur die Versanddaten wurden an den Dienstleister übertragen. Wenn ich den Kaufbetrag erstatte sollte das doch kein Problem sein, ist ja wenn der Artikel verloren geht auch nicht anders.

Ich haben dann nur das Problem das die Käufer schlecht bewerten könnten aber sollte evtl über den Kundenservice regelbar sein.
Ralf
Beiträge: 25617
Registriert: 5. Okt 2007 21:11

Re: Ebay Verkäufe abbrechen

Rechtlich gesehen gibt es m.E. nur eine saubere Lösung: Irrtum erklären nach § 119 BGB
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Max001
Beiträge: 248
Registriert: 13. Nov 2011 11:23

Re: Ebay Verkäufe abbrechen

Danke! Das sieht gut aus aber das Problem mit den schlechten Bewertungen bleibt dann trotzdem und der evtl folgenden Umsatzeinbruch.

Können die Kunden rechtlich gesehen einen Ersatzartikel vordern wenn der erste nicht ankommt oder ist das mit der Erstattung vom Kaufpreis erledigt?
Ralf
Beiträge: 25617
Registriert: 5. Okt 2007 21:11

Re: Ebay Verkäufe abbrechen

Ohne die Erklärung des Irrtums bist du verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen. Mit einer Erstattung muss sich der Käufer nicht zufrieden geben.
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hkhk
Beiträge: 8495
Registriert: 30. Jun 2011 15:32

Re: Ebay Verkäufe abbrechen

Wobei die Erklärung des Irrtums zeitnah erfolgen muss (was genau "zeitnah" auch immer bedeuten mag).
Und wenn er schon mails geschrieben hat, wird es schwierig mit einer Irrtumserklärung.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
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degraf
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Registriert: 21. Sep 2009 12:18
Land: Deutschland

Re: Ebay Verkäufe abbrechen

Den Irrtum solltest Du dann jetzt aber langsam mal erklären...
(hkhk war einen Tick schneller)
Max001
Beiträge: 248
Registriert: 13. Nov 2011 11:23

Re: Ebay Verkäufe abbrechen

Nachrichten habe ich bis heute keine geschrieben, das war das letzte Mal der Fehler, da meine EKs passen verschicke ich die Artikel und hab meine Ruhe,
der Verlust ist überschaubar. Der Aufwand ist einfach zu hoch und was am Ende raus kommt weiß keiner.

Ich wollte jetzt genau wissen was ich für Möglichkeiten habe damit ich in der Zukunft weiß was ich machen kann.

Es ist nur Schade um die Artikel die ich nicht so einfach bekomme und ich bin mir zu 100% sicher das ich da keine 4€ eingegeben habe, das ärgert mich am meisten. Beim letzten Mal wurde der Artikelpreis für einen neuen Artikel von dem letzen Artikel aus der Bearbeitung übertragen, das war dann auch halber Preis.

Danke die Hilfe!
Max001
Beiträge: 248
Registriert: 13. Nov 2011 11:23

Re: Ebay Verkäufe abbrechen

Was die Frist angeht bin ich noch im soll, 4 Tage sollen gehen darüber wird es eng. Aber das Problem mit der Bewertung bleibt trotzdem!

Hier noch ein guter Link, https://www.it-recht-kanzlei.de/anfecht ... schnitt_55

Und die Anfechtung wegen Irrtum:
Sehr geehrte(r) Frau/ Herr XXX,

ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass die von Ihnen bei eBay bestellte Ware nicht geliefert werden kann, da kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Ich habe den Verkauf bei eBay gemäß den eBay-AGB abgebrochen, weil:

- [z.B.] aufgrund eines technischen Fehlers im Shop-System der Preis fälschlicherweise mit X,XX Euro ausgewiesen worden ist.
- [z.B.] aufgrund der fehlerhaften Eingabe von Preisen in das Shop-System durch einen Mitarbeiter der Preis fälschlicherweise mit X,XX Euro ausgewiesen worden ist.
- [z.B.] die Ware ohne mein Verschulden [vor oder nach] Vertragsschluss beschädigt worden ist.
- [z.B.] die Ware ohne mein Verschulden [vor oder nach] Vertragsschluss untergegangen ist.
- [z.B.] die Ware ohne mein Verschulden gestohlen worden ist.
- [etc.]

Dadurch bin ich laut den AGB von eBay nicht mehr an meine Erklärung gebunden, so dass kein Vertrag zustande kommen konnte.

[Bei Vorliegen eines Erklärungs-, Inhalts- oder Eigenschaftsirrtums oder Übermittlungsfehlers:]
[Höchst vorsorglich erkläre ich daneben die Anfechtung des Kaufvertrags nach §§ 119 Absatz 1, 120 BGB aus demselben Grund.]
[Gegebenenfalls:]
[Ferner erlaube ich mir den Hinweis, dass einem durchschnittlichen Kunden klar gewesen sein dürfte, dass ein solcher Fehler vorgelegen haben muss, da schlechterdings nicht von einem Kaufpreis von X,XX Euro ausgegangen werden kann und darf. Ein Berufen auf diesen "Kaufpreis" zöge den Vorwurf des Handelns wider Treu und Glauben nach sich, der hiermit ebenfalls vorsorglich erhoben wird.]

Ich bedaure die Unannehmlichkeiten sehr und hoffe, Sie auch in Zukunft als Kunden behalten zu können. Sollten Sie bereits den Kaufpreis und/oder den für die Versandkosten ausgewiesenen Betrag per Vorkasse gezahlt haben, werde ich Ihnen diesen umgehend zurückerstatten.

Ich danke Ihnen vorab für Ihr Verständnis und verbleibe

mit freundlichen Grüßen“
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