Hallo Zusammen,
ich möchte bald einen kleinen EBay- Shop eröffnen und habe noch 1-2 Fragen, auf die ich online leider keine Antwort finden konnte.
Was muss in eine E-Mail an den Käufer, wenn er einen Artikel bei EBay gekauft hat?
Wiederrufsbelerung, AGB's und auch Angaben zum Datenschutz?
Und muss die Rechnung digital versendet werden oder reicht es, wenn sie mit ins Päckchen gelegt wird?
Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße
Elisabeth
E-Mail an Käufer nach dem Kauf
- Diskussionsforum -
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Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
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Re: E-Mail an Käufer nach dem Kauf
Hallo,
generell muss nichts an den Käufer gesendet werden, bis auf die Rechnung.
Das ist alles Zusatzservice, der Angeboten wird für mehr Kundenbindung, Service etc.
Wiederrufsbelerung, AGB's und auch Angaben zum Datenschutz müssen in deinem eBay Konto hinterlegt sein. Sodass während des Kauf vom Verkäufer gesehen werden können, wenn er denn will. Nach Kauf sendet dies eBay dann eigenständig an den Käufer.
Somit, eine Rechnung, sei es digital oder per beilegen ist das mindeste. Ansonsten kann es hier zu Problemen kommen.
Grüße
generell muss nichts an den Käufer gesendet werden, bis auf die Rechnung.
Das ist alles Zusatzservice, der Angeboten wird für mehr Kundenbindung, Service etc.
Wiederrufsbelerung, AGB's und auch Angaben zum Datenschutz müssen in deinem eBay Konto hinterlegt sein. Sodass während des Kauf vom Verkäufer gesehen werden können, wenn er denn will. Nach Kauf sendet dies eBay dann eigenständig an den Käufer.
Somit, eine Rechnung, sei es digital oder per beilegen ist das mindeste. Ansonsten kann es hier zu Problemen kommen.
Grüße
- Technokrat
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Re: E-Mail an Käufer nach dem Kauf
Ich mache alles in einer Art Abschluss-Versandmail. Da ist die Rechnung im Anhang, die Widerrufsbelehrung (die es so schon via eBay gab) und ggf. die Paketnummer, sowie eine kleiner Danke-Satz.
Das mache ich mit einer eMailadresse auf die geantwortet werden kann, weil doch einige Kunden bei Problemen direkt darauf antworten und nicht erst einen Fall bei eBay öffnen.
Das mache ich mit einer eMailadresse auf die geantwortet werden kann, weil doch einige Kunden bei Problemen direkt darauf antworten und nicht erst einen Fall bei eBay öffnen.
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Re: E-Mail an Käufer nach dem Kauf
Allerdings hat ein Verbraucher keinen Anspruch auf eine Rechnung. Bestenfalls auf eine Quittung.
Also muss da nichts beigefügt werden.
Re: E-Mail an Käufer nach dem Kauf
Das stimmt so nicht. Man muss dem Kunden die AGB nochmal zusenden auch wenn Sie bereits auf der Website steht. Entweder in Papierform mit in das Paket oder per Mail.
Re: E-Mail an Käufer nach dem Kauf
Echt? Haben die das abgeschafft ? Da kam doch nach Kauf beim Händler immer eine Mail, irgendwas mit "Vielen Dank für Ihre Bestellung, hier die AGB's etc zu Ihrem Kauf."
Irre ich mich ?
Liebe Grüße
Re: E-Mail an Käufer nach dem Kauf
Das einzige, was dem Kunden tatsächlich schriftlich mitgeteilt werden muss, ist die Widerrufsbelehrung. Alles andere kann.
Re: E-Mail an Käufer nach dem Kauf
Bei rechtlichen Fragestellungen sind Anwaltsinfos eigentlich immer zuverlässiger als Forendiskussionen, egal wie bestimmt die Positionen vorgetragen werden. Daher:
https://www.it-recht-kanzlei.de/bestell ... ozess.html
=> C 1)
=> C 7)
https://www.it-recht-kanzlei.de/bestell ... ozess.html
=> C 1)
=> C 7)
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Re: E-Mail an Käufer nach dem Kauf
Danke Euch für die zahlreichen Antworten und Tipps.
Ich habe mir zwar schon die AGB's und alle Rechtstexte vom Anwalt erstellen lassen aber das mit Antwortmail und Rechnungsstellung war in dem Paket leider nicht dabei.
Aber jetzt komme ich auf jeder Fall zurecht.
Danke Euch und schönen Abend noch
Ich habe mir zwar schon die AGB's und alle Rechtstexte vom Anwalt erstellen lassen aber das mit Antwortmail und Rechnungsstellung war in dem Paket leider nicht dabei.
Aber jetzt komme ich auf jeder Fall zurecht.
Danke Euch und schönen Abend noch
- Technokrat
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Re: E-Mail an Käufer nach dem Kauf
Es heißt übrigens allgemeine Betriebsangaben - nicht allgemeine Betriebsangabens.
Ja, es war ein Scherz. Ich weiß, dass es allgemeine Beurlaubung heißt.
Ja, es war ein Scherz. Ich weiß, dass es allgemeine Beurlaubung heißt.
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Re: E-Mail an Käufer nach dem Kauf
Da wurde nichts abgeschafft.
Und wenn da nach dem Kauf irgendeine Mail mit irgendeinem Anhang kam, muss es ja nicht korrekt gewesen sein, nur weil alle es machen.
Re: E-Mail an Käufer nach dem Kauf
Ich habe noch nie wenn ich bei anderen Händlern eingekauft habe eine Mail von eBay erhalten zwecks der AGB.
Ich halte mich lieber hier dran:
https://www.it-recht-kanzlei.de/ABG-Wid ... tform.html
Oder gab es da eine Änderung in den letzten Jahren?
Re: E-Mail an Käufer nach dem Kauf
Komisch, habe heute einen Kauf getätigt über eBay und auch direkt nach Kauf vom Händler sein Widerrufsrecht bekommen.
"Hallo xxx,
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem gekauften Artikel. Sollten Sie wider Erwarten doch nicht zufrieden sein, finden Sie hier die Angaben des Verkäufers zum Widerrufsrecht.
Hülle XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Preis: EUR 6,90
Verkäufer: xxx [Verkäufer kontaktieren]
Angaben des Verkäufers zum Widerrufsrecht:
Rücknahme akzeptiert
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen einem Monat ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Blablabla"
Das meine ich doch ..
"Hallo xxx,
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem gekauften Artikel. Sollten Sie wider Erwarten doch nicht zufrieden sein, finden Sie hier die Angaben des Verkäufers zum Widerrufsrecht.
Hülle XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Preis: EUR 6,90
Verkäufer: xxx [Verkäufer kontaktieren]
Angaben des Verkäufers zum Widerrufsrecht:
Rücknahme akzeptiert
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen einem Monat ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Blablabla"
Das meine ich doch ..
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Re: E-Mail an Käufer nach dem Kauf
Und was ist mit der Rechnung, die Du vorher unbedingt beigefügt haben wolltest?
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