Dürfen Familienagehörige im Betrieb aushelfen?

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koshop
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Re: Dürfen Familienagehörige im Betrieb aushelfen?

Genausowenig wie Läden dichtgemacht werden, deren Eingangstüre gebäudebedingt nach innen aufgehen und somit die Fluchttüre nicht den Bestimmungen entspricht.
Da irrst du aber:
https://www.arbeitsschutz-portal.de/bei ... erbot.html


3 Monate gratis Händlerbund
regalboy
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Re: Dürfen Familienagehörige im Betrieb aushelfen?

Wolkenspiel hat geschrieben:Genausowenig wie Läden dichtgemacht werden, deren Eingangstüre gebäudebedingt nach innen aufgehen und somit die Fluchttüre nicht den Bestimmungen entspricht.
Mein Lieblingsthema.

Dann wird halt so lange die Tätigkeit untersagt, bis die Tür gegen eine nach innen aufgehende ausgetauscht ist.
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Wolkenspiel
Beiträge: 10879
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Re: Dürfen Familienagehörige im Betrieb aushelfen?

Dann müssen alle Läden hier in der Altstadt schließen :-y
AndreM93
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Re: Dürfen Familienagehörige im Betrieb aushelfen?

Ooh weh, da hab ich hier wieder was losgetreten. :durchdreh:

Meine Sorgen waren neben dem Mindestlohn, dass ggf. mir jemand unterstellen könnte, dass nicht unentgeltlich geholfen wird. Scheint aber ja so, dass das bei Familienmitgliedern eher angenommen wird.

Mir ging es eher um den Fall, dass der Familienangehörige in meinem Auftrag außer Haus ist: Wichtiges Paket zu Kunden im nahen Umkreis bringen, etc. Wollte nur gerne wissen, wass man einer ebentuellen Zollkontrolle sagen sollte. Da es ja scheinbar legal ist, kann man das ja auch offen sagen, wie es ist.

Gruß Andre
NEO123
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Re: Dürfen Familienagehörige im Betrieb aushelfen?

Melde sie an und bezahl Ihnen Gehalt - steuerlich kann das Sinn machen :-)
AndreM93
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Re: Dürfen Familienagehörige im Betrieb aushelfen?

NEO123 hat geschrieben:Melde sie an und bezahl Ihnen Gehalt - steuerlich kann das Sinn machen :-)
Da hast du schon recht - ab ca. 30.000 € / Jahr macht das steuerlich schon Sinn. (Minijob)
Ändert aber nichts daran, dass nicht bezahlt werden soll. Eine Hand wäscht die andere.
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