Hallo,
habt Ihr Euch eigentlich schon tiefergründig mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) befasst,
das sagt ja wieder alles bezgl. "Bürokratieabbau" was die EU ja immer gerne offeriert, das Gegenteil ist hier mal wieder der Fall.
zb.
-wenn man Eigenmarken hat, kommen ungeahnte Pflichten auf einen zu,
ich denke da wird die Eigenmarken insb. bei Amazon stark dezimieren
-öffentliche Offenlegung des Herstellers / Importeurs
-Angabe einer verantwortlichen Person
etc.
Also ich habe für 2024 schon wieder einen Hals.
VG
Thomas
die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
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Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Ich habe mich nicht im Detail damit befasst, aber soweit ich mich erinnere gilt nun eben für alle Produkte, was bisher schon für einige galt (CE/Elektro...), dass zB der Importeur bzw. Vertreter in der EU auf der Packung stehen muss?Gamer hat geschrieben: ↑31. Jan 2024 16:42 habt Ihr Euch eigentlich schon tiefergründig mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) befasst,
-wenn man Eigenmarken hat, kommen ungeahnte Pflichten auf einen zu,
ich denke da wird die Eigenmarken insb. bei Amazon stark dezimieren
-öffentliche Offenlegung des Herstellers / Importeurs
-Angabe einer verantwortlichen Person
etc.
Gerade bei Eigenmarken ist das das ja besonders einfach, weil man seine Firma drauf schreibt (sie sowieso drauf stehen sollte).
Bei Amazon ist problematisch wenn keine "echten" Eigenmarken nutzt, sondern Produkte eines anderen Herstellers unter seiner Marke listet - denn dann stellt sich natürlich die Frage wer denn nun für das Produkt verantwortlich sein möchte...
Poste gerne alle Infos die du gefunden hast.
Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Zitat Art. 3 Nr. 1 EU-ProdSV "Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)":
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
1. „Produkt“ jeden Gegenstand, der für sich allein oder in Verbindung mit anderen Gegenständen entgeltlich oder unentgeltlich — auch im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung — geliefert oder bereitgestellt wird und für Verbraucher bestimmt ist oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wahrscheinlich von Verbrauchern benutzt wird, selbst wenn er nicht für diese bestimmt ist;"
Es fiel ein Schuss, ob er in Brüssel gehört wurde, darf bezweifelt werden.
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
1. „Produkt“ jeden Gegenstand, der für sich allein oder in Verbindung mit anderen Gegenständen entgeltlich oder unentgeltlich — auch im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung — geliefert oder bereitgestellt wird und für Verbraucher bestimmt ist oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wahrscheinlich von Verbrauchern benutzt wird, selbst wenn er nicht für diese bestimmt ist;"
Es fiel ein Schuss, ob er in Brüssel gehört wurde, darf bezweifelt werden.
Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Ich verstehe nicht, was du mit deinem Zitat sagen möchtest.kreien hat geschrieben: ↑31. Jan 2024 17:28 Zitat Art. 3 Nr. 1 EU-ProdSV "Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)":
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
1. „Produkt“ jeden Gegenstand, der für sich allein oder in Verbindung mit anderen Gegenständen entgeltlich oder unentgeltlich — auch im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung — geliefert oder bereitgestellt wird und für Verbraucher bestimmt ist oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wahrscheinlich von Verbrauchern benutzt wird, selbst wenn er nicht für diese bestimmt ist;"
Es fiel ein Schuss, ob er in Brüssel gehört wurde, darf bezweifelt werden.
Welche Anforderungen kommen denn nun? Was ist besonders schlimm?
Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
zb. hier:
Artikel 9
Pflichten der Hersteller
(2)
Bevor sie ihre Produkte in Verkehr bringen, führen die Hersteller eine interne Risikoanalyse durch und erstellen technische Unterlagen, die mindestens eine allgemeine Beschreibung des Produkts und seiner für die Bewertung seiner Sicherheit relevanten wesentlichen Eigenschaften enthalten.
"„Hersteller“ jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwerfen oder herstellen lässt und dieses Produkt in ihrem eigenen Namen oder unter ihrer eigenen Handelsmarke vermarktet...
Artikel 9
Pflichten der Hersteller
(2)
Bevor sie ihre Produkte in Verkehr bringen, führen die Hersteller eine interne Risikoanalyse durch und erstellen technische Unterlagen, die mindestens eine allgemeine Beschreibung des Produkts und seiner für die Bewertung seiner Sicherheit relevanten wesentlichen Eigenschaften enthalten.
"„Hersteller“ jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwerfen oder herstellen lässt und dieses Produkt in ihrem eigenen Namen oder unter ihrer eigenen Handelsmarke vermarktet...
Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Die Frage kann man stellen, aber erst im zweiten Schritt. Das Arbeiten mit Normen ist auch genormt. Wenn man fachgerecht eine Norm liest, dann schaut man zuerst auf den Anwendungsbereich und nicht auf die Anforderungen, sonst macht man einen schlimmen Fehler. Und wenn die EU-ProdSV einem zunächst vorflunkert, diese gelte lediglich für Bereitstellung Verbraucherprodukten, um dann später begrifflich durch die Hintertür sinngemäß zu erläutern, dass darunter nach subjektiver Beurteilung auch Gegenstände fallen können, die gar nicht für Verbraucher bestimmt sind – dann gilt die EU-ProdSV im Zweifel immer, auch für Gegenstände, die gar nicht in Kinderhände privaten Endverbrauchern in die Hände fallen sollen.
Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Für mich sind das immer noch Selbstverständlichkeiten. Natürlich muss ein Hersteller die Sicherheit der Produkte garantieren. Und ein EU Importeur gilt als Hersteller in der EU, auch das ist nichts neues.Gamer hat geschrieben: ↑31. Jan 2024 17:38 zb. hier:
Artikel 9
Pflichten der Hersteller
(2)
Bevor sie ihre Produkte in Verkehr bringen, führen die Hersteller eine interne Risikoanalyse durch und erstellen technische Unterlagen, die mindestens eine allgemeine Beschreibung des Produkts und seiner für die Bewertung seiner Sicherheit relevanten wesentlichen Eigenschaften enthalten.
"„Hersteller“ jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwerfen oder herstellen lässt und dieses Produkt in ihrem eigenen Namen oder unter ihrer eigenen Handelsmarke vermarktet...
Es gilt für alle Produkte. Ja, und?kreien hat geschrieben: ↑31. Jan 2024 17:48 Die Frage kann man stellen, aber erst im zweiten Schritt. Das Arbeiten mit Normen ist auch genormt. Wenn man fachgerecht eine Norm liest, dann schaut man zuerst auf den Anwendungsbereich und nicht auf die Anforderungen, sonst macht man einen schlimmen Fehler. Und wenn die EU-ProdSV einem zunächst vorflunkert, diese gelte lediglich für Bereitstellung Verbraucherprodukten, um dann später begrifflich durch die Hintertür sinngemäß zu erläutern, dass darunter nach subjektiver Beurteilung auch Gegenstände fallen können, die gar nicht für Verbraucher bestimmt sind – dann gilt die EU-ProdSV im Zweifel immer, auch für Gegenstände, die gar nicht in Kinderhände privaten Endverbrauchern in die Hände fallen sollen.
Könnt ihr konkret beschreiben, in welchen Fällen das nun zu Problemen führt, die es vorher nicht gab?
Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Also eigentlich hat sich hier nicht viel geändert, hier wird lediglich der ein oder andere mit einer Rechtslage konfrontiert die ihm nur nicht bewusst war. Nämlich das man wenn man auf AliExpress irgendwelchen Krempel kauft und ihn dann in der EU weiterverkauft verantwortlicher Inverkehrbringer ist und sowohl für Produktsicherheit als auch für die CE Konformität und alles andere verantwortlich ist und quasi als Hersteller gilt.
Ich hab das schon oft erlebt das mir ein Importeur Ware für mein Sortiment angeboten hat aus dem Nicht-EU Ausland und da waren weder die notwendigen Notifizierungen auf EU Ebene hinterlegt noch der Importeur auf der Packung angebracht.
Gibt tatsächlich Händler die glauben das läge in der Verantwortung des Herstellers im Ausland.
Was neu für Händler ist, ist dass man wohl zukünftig beim Verkauf den Hersteller/ Verantwortlichen in der EU in der Produktbeschreibung im Shop angeben muss. Das geht mir zumindest soweit gegen den Strich als das man auch ne E-Mail-Adresse oder Webseite angeben muss. Die haben aber alle eigene Shops, d.h. man muss quasi die Konkurrenz verlinken.
Ich hab das schon oft erlebt das mir ein Importeur Ware für mein Sortiment angeboten hat aus dem Nicht-EU Ausland und da waren weder die notwendigen Notifizierungen auf EU Ebene hinterlegt noch der Importeur auf der Packung angebracht.
Gibt tatsächlich Händler die glauben das läge in der Verantwortung des Herstellers im Ausland.
Was neu für Händler ist, ist dass man wohl zukünftig beim Verkauf den Hersteller/ Verantwortlichen in der EU in der Produktbeschreibung im Shop angeben muss. Das geht mir zumindest soweit gegen den Strich als das man auch ne E-Mail-Adresse oder Webseite angeben muss. Die haben aber alle eigene Shops, d.h. man muss quasi die Konkurrenz verlinken.
Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Interessant.koshop hat geschrieben: ↑31. Jan 2024 18:11 Also eigentlich hat sich hier nicht viel geändert, hier wird lediglich der ein oder andere mit einer Rechtslage konfrontiert die ihm nur nicht bewusst war. Nämlich das man wenn man auf AliExpress irgendwelchen Krempel kauft und ihn dann in der EU weiterverkauft verantwortlicher Inverkehrbringer ist und sowohl für Produktsicherheit als auch für die CE Konformität und alles andere verantwortlich ist und quasi als Hersteller gilt.
Ich hab das schon oft erlebt das mir ein Importeur Ware für mein Sortiment angeboten hat aus dem Nicht-EU Ausland und da waren weder die notwendigen Notifizierungen auf EU Ebene hinterlegt noch der Importeur auf der Packung angebracht.
Gibt tatsächlich Händler die glauben das läge in der Verantwortung des Herstellers im Ausland.
Im Webshop (und bei eBay) habe ich damit überhaupt kein Problem, oft schreibe ich da den Hersteller (EU Importeur bzw. Marke) schon jetzt in den Text (zur Vertrauensbildung bei Kunden), wenn da noch ein Link dazukommen soll ist das höchstens aus SEO Sicht blöd (ausgehende Links...). Die meisten meiner Lieferanten verkaufen aber auch nur an Händler.koshop hat geschrieben: ↑31. Jan 2024 18:11 Was neu für Händler ist, ist dass man wohl zukünftig beim Verkauf den Hersteller/ Verantwortlichen in der EU in der Produktbeschreibung im Shop angeben muss. Das geht mir zumindest soweit gegen den Strich als das man auch ne E-Mail-Adresse oder Webseite angeben muss. Die haben aber alle eigene Shops, d.h. man muss quasi die Konkurrenz verlinken.
Bei Marktplätzen wie Amazon (Katalogprinzip) kann es ein Problem für Händler (von Fremdmarken) sein, weil der Marktplatz immer transparentere Angebote und immer mehr Kontrolle bekommt, und weil man als reiner Händler eher bedeutungslos wird. Anbieter von Eigenmarken haben damit aber genau kein Problem, weil sie einfach ihren eigenen Firmennamen angeben und fertig. Fürs Produkt verantwortlich waren sie sowieso schon immer.
Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Prinzipiell macht so etwas Sinn, aber ich meine, wenn ich unsere seitenlangen Testberichte ansehe, dass doch das bisherige System nicht schlecht ist. Es scheint nur bürokratischer zu werden und viele werden, weil es schwarze Schafe gibt, unter Generalverdacht gestellt. Aber diese schwarzen Schafe werden weitermachen.
Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Der entscheidende Fehler der Gesetzgeber war, Händler/Hersteller mit Firmensitz im Ausland (China!) direkt an EU Verbraucher verkaufen zu lassen. Mit Hilfe von "für nichts verantwortlichen" lokalen Mittelsmännern (Amazon!), die Logistik, Payment und eine vertrauenswürdige Marke bereitstellen.obpul hat geschrieben: ↑31. Jan 2024 19:01 Prinzipiell macht so etwas Sinn, aber ich meine, wenn ich unsere seitenlangen Testberichte ansehe, dass doch das bisherige System nicht schlecht ist. Es scheint nur bürokratischer zu werden und viele werden, weil es schwarze Schafe gibt, unter Generalverdacht gestellt. Aber diese schwarzen Schafe werden weitermachen.
Während bei EU Händlern/Importeuren meist eine Firma langfristig für Kontrolleure greifbar ist (und daher Gesetze eher einhalten werden) ist das bei einer Flut an China Händlern mit ihren windigen "EC REP" Briefkästen eben nicht der Fall.
Und nun kommt eine Verschärfung nach der anderen, die das Problem lösen sollten, die aber
a) EU Händler mit völlig überzogener und unnötiger Bürokratie überlasten und
b) bei China Händlern mit ihren "EC REP" Adressen kaum zu Verbesserungen führen werden, denn es stehen jederzeit ein paar 100 Mio. Chinesen als neue Strohmänner zur Verfügung, und EC REP Firmen kann man sicher auch nach Bedarf auf und wieder zumachen.
Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Zumindest scheint das Thema EU Lieferkettengesetz sich nicht so zu entwickeln wie man dachte. Obwohl wir beim besten Willen nicht in die Größenklassen fallen, bekommen wir ständig "Schreiben", in denen wir aufgefordert werden, dieses Gesetz (und es wird oft auf das geplante EU Gesetz referenziert) einzuhalten. Und diese "Schreiben" sind nicht gerade klein gehalten.
https://www.welt.de/eilmeldung/article2 ... itern.html
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Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Das hat aber doch überhaupt nichts mit dem GPSR zu tun?
Hat sich damit Jemand schon etwas genauer auseinandergesetzt und kann ggf. konkretisieren, welche Maßnahmen eigentlich genau getroffen werden müssen?
Ich werte das aktuell so, dass beim Angebot von importierten Produkten, die keiner Norm unterliegen, bestimmte Kennzeichnungspflichten für uns dazu kommen.
Wenn man beispielsweise einen Stuhl aus China importiert, zählt man innerhalb der EU als Hersteller, das ist jetzt schon so. Ich muss doch dann meinen chinesischen Hersteller gar nicht nennen, denn ich bin ja selbst Marktakteur/Hersteller mit allen Pflichten?
Weiterhin muss wohl der Stuhl gekennzeichnet werden, denn der könnte ja theoretisch brechen, und Jemand dann zu Schaden kommen. Also bezüglich Rückverfolgbarkeit müsste hier eine Risikoanalyse gemacht werden und eine Etikettierung, anhand derer Daten man erkennen kann, wer Hersteller ist. Wenn man bei dem Beispiel bleiben mag, käme dann noch das Thema Rückrug dazu, was ich hier mal weg lassen möchte.
Habt Ihr eine Liste gefunden, anhand derer man erkennen kann, welche Produkte/Produktgruppen eigentlich eine Risikoanalyse erfordern? Ausnahmen wurden ja offenbar bewusst keine gemacht?
Hat sich damit Jemand schon etwas genauer auseinandergesetzt und kann ggf. konkretisieren, welche Maßnahmen eigentlich genau getroffen werden müssen?
Ich werte das aktuell so, dass beim Angebot von importierten Produkten, die keiner Norm unterliegen, bestimmte Kennzeichnungspflichten für uns dazu kommen.
Wenn man beispielsweise einen Stuhl aus China importiert, zählt man innerhalb der EU als Hersteller, das ist jetzt schon so. Ich muss doch dann meinen chinesischen Hersteller gar nicht nennen, denn ich bin ja selbst Marktakteur/Hersteller mit allen Pflichten?
Weiterhin muss wohl der Stuhl gekennzeichnet werden, denn der könnte ja theoretisch brechen, und Jemand dann zu Schaden kommen. Also bezüglich Rückverfolgbarkeit müsste hier eine Risikoanalyse gemacht werden und eine Etikettierung, anhand derer Daten man erkennen kann, wer Hersteller ist. Wenn man bei dem Beispiel bleiben mag, käme dann noch das Thema Rückrug dazu, was ich hier mal weg lassen möchte.
Habt Ihr eine Liste gefunden, anhand derer man erkennen kann, welche Produkte/Produktgruppen eigentlich eine Risikoanalyse erfordern? Ausnahmen wurden ja offenbar bewusst keine gemacht?
Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Im Shopbetreiber Blog gibts seit gestern ne gute Zusammenfassung.Hat sich damit Jemand schon etwas genauer auseinandergesetzt und kann ggf. konkretisieren, welche Maßnahmen eigentlich genau getroffen werden müssen?
https://shopbetreiber-blog.de/2024/03/0 ... ehaendler/
Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
1: Genau das sehe ich auch als Problem anTij-Power hat geschrieben: ↑8. Mär 2024 14:31
1:"............müsste hier eine Risikoanalyse gemacht werden.........."
2:"Habt Ihr eine Liste gefunden, anhand derer man erkennen kann, welche Produkte/Produktgruppen eigentlich eine Risikoanalyse erfordern? Ausnahmen wurden ja offenbar bewusst keine gemacht?"
2: würde mich auch brennend interessieren, betrifft das jetzt jedes "0-8-15" Massenwareteil? zb. eine Winkelleiste aus Alu etc?
Also müsste man für jedes Teil (bei Eigenmarke) eine Risikoanalyse durchführen (lassen) und entsprechende Unterlagen erstellen?
Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Das wird sicher lustig, vor allem bei Amazon! Denn die werden wieder nicht kapieren das es bei vielen Produkten keine Sicherheitsinformationen benötigt.ihrem Produkt klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer Sprache beigefügt haben, die für die Verbraucher leicht verständlich sind und die der Mitgliedstaat festlegt, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. Diese Anforderung gilt nicht, wenn das Produkt auch ohne solche Anweisungen und Sicherheitsinformationen sicher und wie vom Hersteller vorgesehen verwendet werden kann.
Wobei, für den dummen Verbraucher könnte man ja für fast jedes Produkt überall den Hinweis anbringen das es nicht essbar ist
Und inzwischen kippt Temu und Wish die EU komplett mit Müll zu wo es niemanden interessiert!
Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Das wird heftig.koshop hat geschrieben: ↑8. Mär 2024 14:52 Im Shopbetreiber Blog gibts seit gestern ne gute Zusammenfassung.
https://shopbetreiber-blog.de/2024/03/0 ... ehaendler/
Ich sehe wie immer massive Nachteile für kleine Nischenhändler, die "kreativ" Produkte anbieten, die es so nicht als "richtige" Produkte im (stationären) Handel gibt.
Etwa Noname Produkte die man unter der eigenen Marke anbietet, in Sets anbietet, Produkte für die es keine typische Verpackung gibt wie die oben genannte Alu-Leiste etc.
Das Problem sind hier insbesondere Marktplätze mit Katalogsystem wie Amazon. Bei diesen Marktplätzen braucht es eigentlich nur einen Anbieter pro "richtigem" Produkt.
zB: Das "richtige" Produkt (vom Hersteller für den stationären Handel so vorgesehen, mit Verpackung, EAN etc.) ist ein Knäuel Wolle. Das kann man so bei Amazon unter der richtigen EAN anbieten, mit 30 anderen Händlern, ist aber völlig sinnlos (Versand viel teurer als das Produkt, enorme Konkurrenz, negativer Profit...).
Ein kleiner Händler ist nun so kreativ und packt 5 verschiedene Wollknäuel und Stricknadeln in ein Set, und verkauft es unter der eigenen Mini-Marke, weil das sonst zB bei Amazon gar nicht angeboten werden kann.
Mit der neuen Verordnung muss nun der Verkauf entweder gestoppt werden, oder der Händler übernimmt alle Herstellerverpflichtungen, macht eine eigene Verpackung, Sicherheitshinweise für alles was im Set ist usw. - auch nicht wirklich praktikabel.
Oder der Anbieter von Aluleisten - der bei einer Bestellung eben die gekaufte Menge für den Kunden abgeschnitten hat. Der darf sich auch damit vertraut machen was er als "Hersteller vom Produkt Alu Leiste" nun alles machen muss.
Und ja, Amazon wird die Regeln bei ALLEN Produkten durchsetzen, denen ist es völlig egal ob Aluleisten in einer Verpackung verkauft werden oder nicht, und denen sind auch Händler die nachgefragte Sets zusammenstellen völlig egal.
Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
@Thomas-GThomas-G hat geschrieben: ↑11. Mär 2024 13:01Das wird heftig.koshop hat geschrieben: ↑8. Mär 2024 14:52 Im Shopbetreiber Blog gibts seit gestern ne gute Zusammenfassung.
https://shopbetreiber-blog.de/2024/03/0 ... ehaendler/
Ich sehe wie immer massive Nachteile für kleine Nischenhändler, die "kreativ" Produkte anbieten, die es so nicht als "richtige" Produkte im (stationären) Handel gibt.
Etwa Noname Produkte die man unter der eigenen Marke anbietet, in Sets anbietet, Produkte für die es keine typische Verpackung gibt wie die oben genannte Alu-Leiste etc.
Das Problem sind hier insbesondere Marktplätze mit Katalogsystem wie Amazon. Bei diesen Marktplätzen braucht es eigentlich nur einen Anbieter pro "richtigem" Produkt.
zB: Das "richtige" Produkt (vom Hersteller für den stationären Handel so vorgesehen, mit Verpackung, EAN etc.) ist ein Knäuel Wolle. Das kann man so bei Amazon unter der richtigen EAN anbieten, mit 30 anderen Händlern, ist aber völlig sinnlos (Versand viel teurer als das Produkt, enorme Konkurrenz, negativer Profit...).
Ein kleiner Händler ist nun so kreativ und packt 5 verschiedene Wollknäuel und Stricknadeln in ein Set, und verkauft es unter der eigenen Mini-Marke, weil das sonst zB bei Amazon gar nicht angeboten werden kann.
Mit der neuen Verordnung muss nun der Verkauf entweder gestoppt werden, oder der Händler übernimmt alle Herstellerverpflichtungen, macht eine eigene Verpackung, Sicherheitshinweise für alles was im Set ist usw. - auch nicht wirklich praktikabel.
Oder der Anbieter von Aluleisten - der bei einer Bestellung eben die gekaufte Menge für den Kunden abgeschnitten hat. Der darf sich auch damit vertraut machen was er als "Hersteller vom Produkt Alu Leiste" nun alles machen muss.
Und ja, Amazon wird die Regeln bei ALLEN Produkten durchsetzen, denen ist es völlig egal ob Aluleisten in einer Verpackung verkauft werden oder nicht, und denen sind auch Händler die nachgefragte Sets zusammenstellen völlig egal.
sehr gut zusammengefasst, genau so sehe ich es auch,
finde ich sehr heftig und unnötigt....
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Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Die Menschheit will doch in Watte gepackt werden, dass ist nur der ganz normale Prozess (und sicher nicht das Ende der Fahnenstange). Regulatorik und Bürokratie soweit das Auge reicht...entwickelt von Menschen, die vermutlich noch nie in ihrem Leben in der freien Wirtschaft gearbeitet haben, sondern seit Stunde Null am Rockzipfel des Staates hingen (=Berufspolitiker ohne wirtschaftliche Erfahrung).
Damit die ganzen (unnötigen) Posten in DE und der EU eine "Daeinsberechtigung" haben, werden halt jährlich neue Schwachsinnsideen ausgearbeitet...dann kann man schließlich was präsentieren. Sonst müsste man ja zugeben, dass man eben halt unnötig ist.
Sorry für das Auskotzen, auch wenn mich das o.g. (bisher) nicht betrifft, diese ganze ausufernde Regulatorik kotzt mich nur noch an
Damit die ganzen (unnötigen) Posten in DE und der EU eine "Daeinsberechtigung" haben, werden halt jährlich neue Schwachsinnsideen ausgearbeitet...dann kann man schließlich was präsentieren. Sonst müsste man ja zugeben, dass man eben halt unnötig ist.
Sorry für das Auskotzen, auch wenn mich das o.g. (bisher) nicht betrifft, diese ganze ausufernde Regulatorik kotzt mich nur noch an
Re: die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Ich habe mal ne Frage. Wie kann es sein, dass China postmäßig immer noch als Entwicklungsland gilt und wir deren Versand von billigem Schrott subventionieren?
Kann da auf politischer Ebene etwas gemacht werden? AfD?
Kann da auf politischer Ebene etwas gemacht werden? AfD?
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