Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

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rechnungspapier
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Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

Hallo zusammen,

darf die Polizei eine telefonische Anzeige verweigern und an Onlineanzeige verweisen? Bzw. wie sieht es aus, wenn man persönlich bei der Dienststelle erscheint? Darf die Polizei auch dann an Onlineanzeige verweisen?

Es geht um einen Fall von Fahrerflucht. Es gibt mehrere Zeugen, die den Firmen-LKW (Nummernschild nicht bekannt, aber Firmenaufschrift auf LKW) beobachtet haben. Anruf bei der Firma ist nicht zielführend. Es wird gesagt, dass ein LKW verkauft worden sei, ein anderer LKW sei zwar in der Nähe gewesen, aber nicht an dieser Stelle. Die Polizei sollte eigentlich in der Lage sein, den Verursacher zu ermitteln, verweist aber auf Onlineanzeige. Tipps?


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Mächschen
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

Fahrerflucht in keinem Fall über die Onlinewache anzeigen, sondern persönlich oder telefonisch, dauert sonst zu lange.

Die Polizei muss dem auch nachgehen, sobald sie Kenntnis von der Unfallflucht erlangt haben.

Also ne Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten, man kann auch an 110 ein Fax schicken oder über nora absetzen, das ist aber eigentlich für Gehörlose.
Wollomo
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

Verweigerte Fahrerflucht (Schaden ca. 8.000€ an meinem Fahrzeug) hatte ich auch schon.
Das war aber eine Geschichte für sich weil der Fahrer ein ehemaliger Polizeibeamter der Dienststelle war.
Das Wort Dienstaufsichtsbeschwerde bewirkt wunder.
rechnungspapier
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

Gibt es irgendeinen Link oder eine Rechtsgrundlage, dass die Polizei aktiv werden muss? Die haben keine Lust. Die Geschädigte kann auch nicht zur Dienststelle kommen. Sue hat 3 kleine Kinder und das Auto ist nur bedingt fahrbereit.
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rechnungspapier
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

Die Polizei sagt, die Geschädigte soll sich an ihre Versicherung wenden, die Fa. XY hat einen Schaden verursacht. Aber ohne Autonummer? Und ohne dass die Firma gesagt hat, dass sie den Schaden verursacht hat? Das ist doch Aufgabe der Polizei, das zu ermitteln? Oder sehe ich das falsch?
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Mächschen
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

rechnungspapier hat geschrieben: 20. Dez 2023 15:53 Gibt es irgendeinen Link oder eine Rechtsgrundlage, dass die Polizei aktiv werden muss? Die haben keine Lust. Die Geschädigte kann auch nicht zur Dienststelle kommen. Sue hat 3 kleine Kinder und das Auto ist nur bedingt fahrbereit.
https://de.wikipedia.org/wiki/Offiziald ... utschland)

Die Anzeige kann jedermann erstatten, es muss nicht der Geschädigte sein.
Mächschen
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

rechnungspapier hat geschrieben: 20. Dez 2023 16:10 Die Polizei sagt, die Geschädigte soll sich an ihre Versicherung wenden, die Fa. XY hat einen Schaden verursacht. Aber ohne Autonummer? Und ohne dass die Firma gesagt hat, dass sie den Schaden verursacht hat? Das ist doch Aufgabe der Polizei, das zu ermitteln? Oder sehe ich das falsch?
Polizei ermittelt Verursacherfahrzeug, dann kann sich die Geschädigte an dessen Versicherung wenden.

Also nicht den 2. Schritt vor dem ersten machen.


Und nicht ewig hinhalten lassen, man muss sehr zeitnah Anzeige erstatten, sonst ist die Gefahr hoch, dass das im Sande verläuft.
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koshop
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

Letztendlich hat der Polizist vermutlich einfach keine Zeit oder Lust ein Protokoll zu erstellen. Kann ich irgendwie nachvollziehen, auch wenn es natürlich nicht korrekt ist. Ich war einmal bei der Polizei zum Anzeige erstatten, der konnte kein 10-Fingersystem, am liebsten hätte ich ihm die Tastatur aus der Hand gerissen und selber getippt.

Seitdem mache ich alles einfach schriftlich und schick es per Post oder Fax. War bisher nicht von Nachteil, wurde alles bearbeitet. Es hat eigentlich keinen Vorteil, wenn man persönlich Anzeige erstattet.

Der Mitarbeiter schreibt das ja nur auf und gibt es zur Bearbeitung weiter, von daher kann man es in aller Ruhe auch selbst aufschreiben und hinschicken. Das ist nicht so, daß du dort persönlich Anzeige erstattet und der Hauptkommissar Huber holt dann den Kollegen Staller und die fahren dann gleich mal los.

Man kann auch schriftlich, direkt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Mit der Bitte um ein Aktenzeichen. Die beauftragt dann die Polizei mit der Ermittlung.
rechnungspapier
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

Die Polizei war nicht bereit, vorbeizukommen und die Geschädigte hat 3 kleine Kinder und ein nicht fahrbereites Auto. Also habe ich angefangen, eine Online Anzeige zu erstellen. Nachdem ich eine halbe Stunde alles Mögliche eingegeben habe, wird angezeigt, dass man einen Verkehrsunfall nicht online melden kann.
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Mächschen
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

rechnungspapier hat geschrieben: 20. Dez 2023 19:01 Die Polizei war nicht bereit, vorbeizukommen und die Geschädigte hat 3 kleine Kinder und ein nicht fahrbereites Auto. Also habe ich angefangen, eine Online Anzeige zu erstellen. Nachdem ich eine halbe Stunde alles Mögliche eingegeben habe, wird angezeigt, dass man einen Verkehrsunfall nicht online melden kann.
Hab ich das nicht gesagt?

Wenn die auf einen Anruf nicht reagieren und man auch nicht hin kann, pack halt das Fax aus ;)
Roemer
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

Unabhängig von diesem Fall - Anzeigen möglichst schriftlich (per Mail) direkt an die Staatsanwaltschaft (nicht Polizei). Die muß ermitteln - Polizei nicht wirklich.
Mächschen
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

E-Mail und Behörden ist so eine Sache, da sind EGVP oder Fax besser geeignet.
rechnungspapier
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

Heute morgen ist die Geschädigte zur Polizei gekommen. Die haben dann gesagt, dass das nicht vor bei der Polizei geht und eine Streife rausgeschickt. Die Dienststellenleiterin hat sich entschuldigt, dass vorher etwas anderes gesagt wurde. Der Polizist am Telefon bekam einen Anschiss. Bei Fahrerflucht muss die Polizei kommen. Eventuell sollte man noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachlegen? Das erhöht eventuell den Druck auf die Ermittlungen. Der Verursacher ist eigentlich bekannt, duckt sich aber wohl weg und wenn die Polizei jetzt nicht in die Pötte kommt, verläuft das Ganze im Sande.
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Wollomo
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

Natürlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde! Sorry aber solche Dinge gehen einfach überhaupt nicht.
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Rex
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

rechnungspapier hat geschrieben: 20. Dez 2023 14:02 Hallo zusammen,

darf die Polizei eine telefonische Anzeige verweigern und an Onlineanzeige verweisen? Bzw. wie sieht es aus, wenn man persönlich bei der Dienststelle erscheint? Darf die Polizei auch dann an Onlineanzeige verweisen?

Es geht um einen Fall von Fahrerflucht. Es gibt mehrere Zeugen, die den Firmen-LKW (Nummernschild nicht bekannt, aber Firmenaufschrift auf LKW) beobachtet haben. Anruf bei der Firma ist nicht zielführend. Es wird gesagt, dass ein LKW verkauft worden sei, ein anderer LKW sei zwar in der Nähe gewesen, aber nicht an dieser Stelle. Die Polizei sollte eigentlich in der Lage sein, den Verursacher zu ermitteln, verweist aber auf Onlineanzeige. Tipps?
Wie wurde der Unfall denn überhaupt aufgenommen/dokumentiert?
Bei einem Unfall (mehr als kleiner Parkrempler) ruft man doch direkt 110 oder örtliche Polizeidienststelle zur Unfallaufnahme an. Die schickt doch dann direkt Streifenwagen zur Unfallaufnahme vorbei, noch dazu mit Fahrerflucht.

Das man telefonisch keine Anzeige aufgeben kann, könnte nachvollziehbar sein, da Telefonate grundsätzlich nicht aufgezeichnet werden dürfen fehlt wohl einfach das Formelle, dass man bei einer Onlineanzeige oder persönlichen Anzeige vorliegen hat. Also bei Bayern und Sachsen bin ich mir ziemlich sicher das man da keine telefonische Anzeige aufgeben kann. Ob es in anderen Bundesländern evtl. geht, könnte sein, halte ich aber für unwahrscheinlich.

Vielleicht hat deine Mitarbeiterin sich am Telefon auch etwas undeutlich ausgedrückt, z.B. nur das Sie eine Anzeige aufgeben will und nicht dass soeben gerade ein Unfall mit Fahrerflucht passiert ist, den Sie zur Unfallaufnahme melden will. Wo Menschen arbeiten passieren halt auch mal Fehler, kann auf jeder Seite passieren.
kreien
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

Wie es in der Praxis so laufen kann, zeigt dieser Zeitungsartikel:
https://www.op-online.de/offenbach/real ... 86586.html

Telefonisch geht schon – kommt manchmal auch drauf an, wer anruft bzw. vorspricht.
miezekatze
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

Rex hat geschrieben: 21. Dez 2023 15:32 Ob es in anderen Bundesländern evtl. geht, könnte sein, halte ich aber für unwahrscheinlich.
Das geht natürlich.

https://internetwache.polizei.nrw/ich-m ... -erstatten
Alternativ vor Ort auf einer Polizeidienststelle, per Telefon, schriftlich per Post.
https://www.service.bremen.de/dienstlei ... =verfahren
Eine Anzeige kann online, schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen bzw. abgegeben werden.
Hab jetzt nicht alle Bundesländer durch, aber das dürfte eher die Regel als die Ausnahme sein das es möglich ist.
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Rex
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

miezekatze hat geschrieben: 21. Dez 2023 15:56
Rex hat geschrieben: 21. Dez 2023 15:32 Ob es in anderen Bundesländern evtl. geht, könnte sein, halte ich aber für unwahrscheinlich.
Das geht natürlich.

https://internetwache.polizei.nrw/ich-m ... -erstatten
Alternativ vor Ort auf einer Polizeidienststelle, per Telefon, schriftlich per Post.
https://www.service.bremen.de/dienstlei ... =verfahren
Eine Anzeige kann online, schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen bzw. abgegeben werden.
Hab jetzt nicht alle Bundesländer durch, aber das dürfte eher die Regel als die Ausnahme sein das es möglich ist.
Kommt wohl stark aufs Bundesland an.
Bayern ging 2021 definitiv nicht telefonisch, da hatte mir ein Hauptkommissar es so erklärt weil telefonisch nicht formentsprechend ist.
Sachsen steht aktuell auch nur persönlich vor Ort oder Onlinewache.
rechnungspapier
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

In Hessen kann man keine Onlineanzeige machen, wenn ein Fahrzeug bewegt wurde. D.h. wenn beim Öffnen der Tür z.B. ein anderes stehendes Fahrzeug beschädigt wurde, geht es. Aber nicht wenn ein Fahrzeug bei dem Unfall gefahren ist.
Die Polizei hat sich definitiv geweigert, eine Streife zu schicken, obwohl klar war, dass es sich um Fahrerflucht handelte. Es wurde mehrfach telefonisch darum gebeten. Der Miarbeiter der Polizeiwache war extrem unfreundlich und hat sich nur beschwert, dass man sich mehrfach meldete und an Onlineanzeige verwiesen. Als ich gemerkt hatte, dass das nicht geht, sagte er, dass man halt vorbeikommen müssen, obwohl die Geschädigte kein fahrbereites Auto und 3 kleine Kinder hat und es sich wie gesagt um Fahrerflucht handelte. Ich habe selbst mit der Polizei telefoniert und die war sehr unfreundlich, da wir permanent nerven. Ich habe das auch am Telefon gesagt, dass ich die Kommunikation als sehr unfreundlich erachte.
Als die Geschädigte sich am nächsten Tag mit Kindern in die Polizeiwache begeben hat, wurde direkt gesagt, dass man vorbeikommen müsse und auf der Wache gar nichts geht. Das ist alles natürlich extrem unbefriedigend. Umso mehr, weil es Zeugen gibt, die die Beschriftung des LKW "Möbel Musterfirma" gelesen haben. Bei Anruf bei dieser Firma wurde gesagt, dass der LKW weiterverkauft wurde an eine Firma, die Altkleidercontainer leert. In der Nähe des Unfalls ist auch ein solcher Container, Der wurde wohl auch gerade geleert und dabei wohl vergessen, die Klappe richtig zu schließen. Die ist dann hin und hergeschwenkt und hat die Scheibe und einiges um die Scheibe beschädigt. Wenn da jemand dringesessen hätte...

Die Dienststellenleiterin hat sich mehrfach entschuldigt und eine Streife vorbeigeschickt. Es wäre natürlicj sehr schän, wenn man schnell ermitteln würde. Die Altkleiderfirma duckt sich wohl weg und reagiert nicht auf Anrufe zumindest nicht von der Geschädigten. Die Polizei hat da sicher andere Mittel bei Fahrerflucht. Das alles ist extrem dumm gelaufen, finde ich.
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DINa3
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Re: Darf Polizei an Onlineanzeige verweisen?

ich war auch schon mal auf einer Wache wg. ner Anzeige - es war viel los und es dauerte ewig - dann verwiesen sie mich auf eine andere Wache
ist alles sehr nervig, für den "Service"
ich stelle meine Anzeigen eigentlich in der Regel schriftlich: in aller Ruhe setze ich Schreiben auf, füge Bilder, Protokoll usw. bei und gebe mir genügend Zeit alles nochmal durchzuleser usw. Dann kommt es in den Briefkasten des Polizeipräsidiums. Dort wird es ganz sicher bearbeitet und der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Ohne dass ich warten muss. Und ich bekomme auch sicher eine persönliche Antwort der Staatsanwaltschaft bzw. wenn Polizei doch noch Fragen hat, kommt morgen der Anruf

Bei Angelegenheiten, wo die Polizei Vorort Beweise sichern muß, glaube ich schon, daß sie kommen werden: 110 : Raub, Körperverletzung usw.
Bei "Nächtlicher Ruhestörung" kommen sie vorbei - zwar nicht sofort mit Blaulicht, aber wenn die Situation es erlaubt, auch sofort
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