Gerade kopfschüttelnd auf eBay gesehen: Da verkauft ein Händler neue (mängelfreie) deutschsprachige Bücher mit Faktor 2,5 gegenüber dem gebundenen Ladenpreis. Das ist aufgrund der gesetzlichen Buchpreisbindung in Deutschland eine absolut schlechte Idee.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels verteidigt diese Errungenschaft für das "Kulturgut Buch" ausnahmslos. Zu diesem Zweck wurde eigens ein Preisbindungstreuhänder (https://www.preisbindungstreuhänder.de/) installiert, der sich auch tatsächlich um jeden Mini-Verstoß kümmert.
Falls jemand mal in Verlegenheit kommt und ergänzend neue Bücher anbieten möchte: Vorsicht, unbedingt Rechtslage studieren. Ich glaube, es gibt wenig Branchen, wo es so schnell problematisch wird – Heilmittelwerbegesetz ist vielleicht noch komplexer.
Buchpreisbindung
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Re: Buchpreisbindung
warum sollte man Bücher derart überteuert verkaufen... der Buchmarkt ist doch eh schon von eher tiefen Preisen geprägt...naja dann verkauft er halt nix .
Zu dem Thema aber mal eine andere Frage, da es passt. Wenn man Bücher aus der EU importiert die englischsprachige Version, kann dann auch eine Buchpreisbindung gelten, oder gilt das Thema nur für deutsche Verlagswerke? Hat da jemand eine Idee? Hätten die Möglichkeit da ein paar größere Restposten anzukaufen, aber das Thema Buchpreisbindung hat mich da bisher abgeschreckt.
Zu dem Thema aber mal eine andere Frage, da es passt. Wenn man Bücher aus der EU importiert die englischsprachige Version, kann dann auch eine Buchpreisbindung gelten, oder gilt das Thema nur für deutsche Verlagswerke? Hat da jemand eine Idee? Hätten die Möglichkeit da ein paar größere Restposten anzukaufen, aber das Thema Buchpreisbindung hat mich da bisher abgeschreckt.
Re: Buchpreisbindung
Fachbücher haben durchaus auskömmliche Ladenpreise.
Es gibt da noch einen anderen Showstopper: Hat der Verlag das englischsprachige Buch selbst schon auf dem deutschen Markt verbreitet? Ich würde so etwas andernfalls im Einvernehmen mit dem herstellenden Verlag machen, weil Verlage (also die mit dem Verbreitungsrecht) auch Lizenzen für bestimmte Länder vergeben – das Lizenzgeschäft ist in der Belletristik so wichtig, dass dieses ebenfalls über Literaturagenten abgewickelt wird. Es gibt internationale Verleger, die sind eine große Rechtsabteilung mit etwas Verlag im Hintergrund. Ein Verlag hält auch nicht automatisch weltweit alle Rechte am Content. Abbildungen im Buch können z. B. für bestimmte Verbreitungsgebiete lizenziert sein und würden bei Lizenzvergaben nachlizenziert.
Das Urheberrecht kennt keinen gutgläubigen Erwerb, dafür aber eine Lizenzkette, die Unmögliches verlangt, und es erschöpft sich auch wenig. Aus dem Absurditätenkabinett: "Bei vielen abgemahnten Tonträgern handelt es sich also nicht um leicht erkennbare 'Bootlegs', sondern oftmals um Werke, denen die mangelnde Lizenzierung nicht angesehen werden kann." (Quelle: https://www.derstandard.at/story/125203 ... -an-anwalt).
Das ist bei ausländischen Büchern ähnlich schlecht erkennbar und Teil einer Gefährdungsbeurteilung.
Die Buchpreisbindung gilt nicht für fremdsprachige importierte Literatur: "(2) Fremdsprachige Bücher fallen nur dann unter dieses Gesetz, wenn sie überwiegend für den Absatz in Deutschland bestimmt sind.", vgl. § 2 Abs. 2 BuchPrG. Ein Schulbuch für den Englischunterricht oder ein Wörterbuch wären so Kandidaten, bei gemischtsprachigen Werken Deutsch/Fremdsprache würde im Zweifel auch die Preisbindung gelten, wenn man den deutschsprachigen Anteil nicht gut herausrechnen kann.b3sts3ller hat geschrieben: ↑23. Feb 2024 19:01 Zu dem Thema aber mal eine andere Frage, da es passt. Wenn man Bücher aus der EU importiert die englischsprachige Version, kann dann auch eine Buchpreisbindung gelten, oder gilt das Thema nur für deutsche Verlagswerke?
Es gibt da noch einen anderen Showstopper: Hat der Verlag das englischsprachige Buch selbst schon auf dem deutschen Markt verbreitet? Ich würde so etwas andernfalls im Einvernehmen mit dem herstellenden Verlag machen, weil Verlage (also die mit dem Verbreitungsrecht) auch Lizenzen für bestimmte Länder vergeben – das Lizenzgeschäft ist in der Belletristik so wichtig, dass dieses ebenfalls über Literaturagenten abgewickelt wird. Es gibt internationale Verleger, die sind eine große Rechtsabteilung mit etwas Verlag im Hintergrund. Ein Verlag hält auch nicht automatisch weltweit alle Rechte am Content. Abbildungen im Buch können z. B. für bestimmte Verbreitungsgebiete lizenziert sein und würden bei Lizenzvergaben nachlizenziert.
Das Urheberrecht kennt keinen gutgläubigen Erwerb, dafür aber eine Lizenzkette, die Unmögliches verlangt, und es erschöpft sich auch wenig. Aus dem Absurditätenkabinett: "Bei vielen abgemahnten Tonträgern handelt es sich also nicht um leicht erkennbare 'Bootlegs', sondern oftmals um Werke, denen die mangelnde Lizenzierung nicht angesehen werden kann." (Quelle: https://www.derstandard.at/story/125203 ... -an-anwalt).
Das ist bei ausländischen Büchern ähnlich schlecht erkennbar und Teil einer Gefährdungsbeurteilung.
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Re: Buchpreisbindung
Die Buchpreisbindung für ein Buch ist nicht für alle Ewigkeiten in Stein gemeißelt. Frühestens 18 Monate nach Erscheinen kann ein Verlag ein Buch aus der Preisbindung nehmen und wenn dies geschieht kann ein Buch billiger (oder - eher seltener - teurer) verkauft werden. Evtl. ist das ja im Eingangsbeispiel der Fall?
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Re: Buchpreisbindung
Unsere Bücher sind immer 2te Wahl/B-Ware mit angestoßenden Ecken.
Sollte ein anderen Händler das mit Absicht machen, also neue Bücher absichtlich beschädigen (Ecken auf den Tisch schlagen zb.) wäre das dann auch abmahmbar?
Sollte ein anderen Händler das mit Absicht machen, also neue Bücher absichtlich beschädigen (Ecken auf den Tisch schlagen zb.) wäre das dann auch abmahmbar?
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Re: Buchpreisbindung
War das nicht der Trick, z.B. einen schwarzen Strich über den Buchschnitt zu machen, um das Buch billiger verscherbeln zu können?
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Re: Buchpreisbindung
Ja, isses.flintbeker hat geschrieben: ↑23. Feb 2024 22:44 Unsere Bücher sind immer 2te Wahl/B-Ware mit angestoßenden Ecken.
Sollte ein anderen Händler das mit Absicht machen, also neue Bücher absichtlich beschädigen (Ecken auf den Tisch schlagen zb.) wäre das dann auch abmahmbar?
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Re: Buchpreisbindung
Nochmal als Langversion: Das nennt sich "gemachte Mängelexemplare" und dazu müssten sich beim Börsenverein des deutschen Buchhandels Infos in epischer Breite finden.flintbeker hat geschrieben: ↑23. Feb 2024 22:44 Unsere Bücher sind immer 2te Wahl/B-Ware mit angestoßenden Ecken.
Sollte ein anderen Händler das mit Absicht machen, also neue Bücher absichtlich beschädigen (Ecken auf den Tisch schlagen zb.) wäre das dann auch abmahmbar?
Das Problem war irgendwie immer, dass man das halt beweisen können muss.
@ kreien
Magst du mir einen Link per PN schicken? Ich wäre neugierig, was der oder die da treibt. Unter gewissen Konstellationen macht das tatsächlich Sinn (im Sinne von "lässt sich verkaufen"), z.B. wenn ein Titel noch nicht erschienen ist und da jemand als Geschäftsmodell hat, "Vorbestellungen" abzugreifen oder jemand - auf welche Wege auch immer - tatsächlich schon Ware hat, bevor der Buchhandel beliefert wurde.
Weiteres Beispiel war die kommentierte Ausgabe von "Mein Kampf", die ruckzuck vergriffen war und die dann zu horrend hohen Preisen u.a. von Gewerbetreibenden weiterverkauft wurde.
Aber ja: die Buchpreisbindung ist heilig und kompliziert, das ist quasi in Stein gemeißelt.
Re: Buchpreisbindung
Es handelt sich um ein Fachbuch für Taschenrechner, leider finde ich das eBay-Angebot ums Verrecken nicht mehr. Wenn ich es wiederfinde, schicke ich dir gerne den Link.
Abgelöst davon: An dem Beispiel stellen sich nun Fragen zur Buchpreisbindung grauer Literatur, die so komplex sind, dass ich die Rechtsabteilung des Börsenvereins beigezogen habe.
Abgelöst davon: An dem Beispiel stellen sich nun Fragen zur Buchpreisbindung grauer Literatur, die so komplex sind, dass ich die Rechtsabteilung des Börsenvereins beigezogen habe.
- Vio
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Re: Buchpreisbindung
Taschenrechner
Hattest du mal geguckt, ob der überhaupt was davon verkauft hat? (Also nicht, dass das wesentlich für die Frage der Buchpreisbindung wäre, ich bin nur neugierig und staune auch nach fast 20 Jahren immer wieder jeden Tag, was die Leute so kaufen und zu welchen Preisen).
Hattest du mal geguckt, ob der überhaupt was davon verkauft hat? (Also nicht, dass das wesentlich für die Frage der Buchpreisbindung wäre, ich bin nur neugierig und staune auch nach fast 20 Jahren immer wieder jeden Tag, was die Leute so kaufen und zu welchen Preisen).
dass ich die Rechtsabteilung des Börsenvereins beigezogen habe.
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