Buchpreisbindung bei älteren Büchern
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Buchpreisbindung bei älteren Büchern
Ein Bekannter von mir hat 2011 ein Buch herausgebracht, er hat eine Restauflage von 500 Exemplaren, die er über meinen Amazon-Account gerne verhökern würde. Der ursprüngliche Preis betrug 19,95 €, nun sollen die Restexemplare für einen Preis zwischen 5,- € und 10,- € weg. Ich denke, ich gehe richtig in der Annahme, dass die Buchpreisbindung aufgrund des Alters des Buches nicht mehr greift. Aber brauch ich dafür eine schriftliche Bestätigung des Verlegers, dass die Buchpreisbindung aufgehoben ist? Oder ist das automatisch der Fall, sobald ein Buch älter als 18 Monate ist?
- Wolkenspiel
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Re: Buchpreisbindung bei älteren Büchern
Mit Sicherheit nicht. Solange das Buch noch verlegt wird, gilt auch die Preisbindung. Bei ausgelaufenen Auflagen weiß ich es nicht, ich glaube, hier kann man machen, was man will. Mein Seifenbuch (kommt erst nächstes Jahr wieder und ist momentan vom Verlag nicht zu bekommen) war zwischenzeitlich bei Amazon für 600 Euro erhältlich.McMillion hat geschrieben:Oder ist das automatisch der Fall, sobald ein Buch älter als 18 Monate ist?
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Re: Buchpreisbindung bei älteren Büchern
Nur und ausschl. der Verlag hebt die Buchpreisbindung auf.
Mit dem Alter der Bücher hat das absolut nichts zu tun auch nicht damit, wann die letzte Auflage gedruckt wurde
Mit dem Alter der Bücher hat das absolut nichts zu tun auch nicht damit, wann die letzte Auflage gedruckt wurde
Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist. Chinesisches Sprichwort
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Re: Buchpreisbindung bei älteren Büchern
Buchpreisbindung gilt aber doch nur für NEUE Bücher. Für gebrauchte Bücher, auch wenn diese "wie neu" sind, gilt imho die Buchpreisbindung NICHT.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Buchpreisbindung bei älteren Büchern
Die Bücher sind aber neu und nicht "wie neu". Das soll auch so bleiben. Ein als gebraucht gekennzeichnetes Buch muss auch eindeutige Gebrauchsspuren oder anderweitige Kennzeichnungen aufweisen. Ich werde den Verlag nochmal kontaktieren, ob er die Buchpreisbindung explizit aufgehoben hat. Falls nicht, wie muss er das tun? Bzw. wie muss ich mir das bestätigen lassen?
Re: Buchpreisbindung bei älteren Büchern
Nein! Es sollte halt nur keine Folie mehr drumherum sein.McMillion hat geschrieben:Ein als gebraucht gekennzeichnetes Buch muss auch eindeutige Gebrauchsspuren oder anderweitige Kennzeichnungen aufweisen.
Ob das "koscher" ist oder nicht? Ich jedefalls habe schon von so manchem Buchhändler gebrauchte Bücher gekauft, die eigentlich auch als Neuware durchgegangen wären.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Buchpreisbindung bei älteren Büchern
Aus Wikipedia:
"Von der Preisbindung ausgenommen sind gekennzeichnete Mängelexemplare mit tatsächlichen Mängeln, gebrauchte (schon einmal zum gebundenen Preis verkaufte) Bücher oder Altauflagen, die länger als 18 Monate am Markt sind und für die der Verlag die Preisbindung aufgehoben hat. Sogenannte Remittenden unterliegen nur dann nicht der Preisbindung, wenn die Bücher tatsächlich beschädigte oder verschmutzte, gekennzeichnete Mängelexemplare sind."
Da die Bücher über keine Gebrauchsspuren verfügen und evtl. auch noch eingeschweißt sind (weiß ich nicht, hab sie noch nicht hier), ist mir das zu heiß.
"Von der Preisbindung ausgenommen sind gekennzeichnete Mängelexemplare mit tatsächlichen Mängeln, gebrauchte (schon einmal zum gebundenen Preis verkaufte) Bücher oder Altauflagen, die länger als 18 Monate am Markt sind und für die der Verlag die Preisbindung aufgehoben hat. Sogenannte Remittenden unterliegen nur dann nicht der Preisbindung, wenn die Bücher tatsächlich beschädigte oder verschmutzte, gekennzeichnete Mängelexemplare sind."
Da die Bücher über keine Gebrauchsspuren verfügen und evtl. auch noch eingeschweißt sind (weiß ich nicht, hab sie noch nicht hier), ist mir das zu heiß.
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Re: Buchpreisbindung bei älteren Büchern
"verschmutzt" bedeutet bei vielen ein dicker Edding Stift unten über die Kante . . .
- Scienceticker
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Re: Buchpreisbindung bei älteren Büchern
So kenne ich es auch.buysellonline hat geschrieben:Nur und ausschl. der Verlag hebt die Buchpreisbindung auf.
Mit dem Alter der Bücher hat das absolut nichts zu tun auch nicht damit, wann die letzte Auflage gedruckt wurde
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Re: Buchpreisbindung bei älteren Büchern
Die Aufhebungen der Buchpreisbindung werden irgendwie auch im Börsenblatt des dt. Buchhandels bekanntgegeben, ich weiß allerdings nicht, in welcher Form das geschieht.
Also nichts mit "mach ich mal eben"
Wenn Du Bücher verkaufst, weißt Du, wie pingelig Kunden sind und sendest Exemplare mit mini-mini-minimalsten Spuren (die ein Normalverbraucher evtl. gar nicht erkennen würde) gleich an den Verlag zurück, um Reklas auszuschließen - die Verlage machen dann einen schwarzen Strich drauf und verkaufen sie als Remis weiter. So kommen dann Bücher, die unsereins für absolut neu und ungelesen hält, als "mit Gebrauchsspuren" auf dem Markt. Wenn man in dem bereich arbeitet, erkennt man die Unterscheide
Also nichts mit "mach ich mal eben"
Wenn Du Bücher verkaufst, weißt Du, wie pingelig Kunden sind und sendest Exemplare mit mini-mini-minimalsten Spuren (die ein Normalverbraucher evtl. gar nicht erkennen würde) gleich an den Verlag zurück, um Reklas auszuschließen - die Verlage machen dann einen schwarzen Strich drauf und verkaufen sie als Remis weiter. So kommen dann Bücher, die unsereins für absolut neu und ungelesen hält, als "mit Gebrauchsspuren" auf dem Markt. Wenn man in dem bereich arbeitet, erkennt man die Unterscheide
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Re: Buchpreisbindung bei älteren Büchern
Ich hab grad den Verleger angesprochen wegen Aufhebung der Buchpreisbindung. Seine Antwort: "Den Bildband gibt es nicht mehr im Buchhandel und den Verlag gibt es auch nicht mehr."
Wie soll ich das jetzt deuten? Im stationären Buchhandel gibt es das Buch nicht mehr, aber ich verkaufe es als Neu, also gibt es das Buch ja doch ...
Wo muss er denn die Buchpreisbindung aufheben? Wem muss er das mitteilen?
Wie soll ich das jetzt deuten? Im stationären Buchhandel gibt es das Buch nicht mehr, aber ich verkaufe es als Neu, also gibt es das Buch ja doch ...
Wo muss er denn die Buchpreisbindung aufheben? Wem muss er das mitteilen?
- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
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Re: Buchpreisbindung bei älteren Büchern
Wenn es den Verlag nicht mehr gibt, ist es doch völlig wurscht. Du kannst natürlich jetzt wochenlang recherchieren. Und einen Anwalt konsultieren. Verkauf die Bücher und gut is.
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Re: Buchpreisbindung bei älteren Büchern
Ruf beim Börsenverein an und frage nach bzw. lass das Buch dort auf die Liste zur nächsten Veröffentlichung setzen.
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Re: Buchpreisbindung bei älteren Büchern
Habe den Börsenverein kontaktiert und warte auf Antwort. Vielen Dank für Eure Antworten.
Re: Buchpreisbindung bei älteren Büchern
Was spricht denn nun dagegen, aus den Büchern Mängelexemplare zu machen?
Spart den ganzen Bohei und hohe Preise sollen ja sowieso nicht mehr erzielt werden.
Spart den ganzen Bohei und hohe Preise sollen ja sowieso nicht mehr erzielt werden.
Re: Buchpreisbindung bei älteren Büchern
Das ist ein Bildband, der gern verschenkt wird, den möchte ich nicht gern "entwerten". Ich selbst würde auch keinen Bildband bestellen, der als gebraucht, mit leichten Fehlern oder beschädigt gekennzeichnet ist. Ich denke einfach, die Bereitschaft zu bestellen wird dann NOCH niedriger sein.
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