Hallo,
angenommen Verkäufer V ist in Deutschland und sendet Käufer K, der in einem EU-Land wohnt, eine vom Kunden Kbestellte Ware. Die Ware ist laut dem Kunden K mangelhaft.
Welches Recht gilt?
Deutsches Recht?
Gesetz des Käuferland?
Beide?
Wenn z. B. laut ausländischem Recht ein Gewährleistungsfall vorliegt, nach deutschem Recht aber nicht, kann sich der Kunde auf das ausländische Recht berufen?
Vielen Dank
Johannes
B2C: Welches Länderrecht gilt?
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Re: B2C: Welches Länderrecht gilt?
Ein Verbraucher kann dich sogar bei seinem lokalen Gericht klagen soweit ich weiß. Ich würde es also schon für plausibel halten, dass auch das Verbraucherrecht in seinem Land relevant ist.
Re: B2C: Welches Länderrecht gilt?
Im B2C gilt das Verbraucherrecht im Land des Käufers. Wenn Du also nach Frankreich verkaufst, gilt das französiche Recht.
Re: B2C: Welches Länderrecht gilt?
Interessante Frage hierzu: Sind dann die Deutschen AGB, Widerruf, Datenschutz etc obsolet bzw. dort nicht gültig weil vielleicht dort nicht richtig ?
Datenschutz und Widerruf sind je mehr oder weniger EU Konform, aber AGB?
Datenschutz und Widerruf sind je mehr oder weniger EU Konform, aber AGB?
Re: B2C: Welches Länderrecht gilt?
Die AGB dürfen im B2C Bereich sowieso nur innerhalb der gesetzlichen Vorgaben regeln, also eher wenig. Klar, wenn eine AGB Klausel nach dem Recht im Land des Käufers unzulässig ist dann ist sie auch nicht gültig.
In der Praxis wird man solche Fälle mit Kulanz regeln (oder nix tun und hoffen, dass der Kunde gleich aufgibt und nichts weiter unternimmt).
Wenn man es professionell machen will braucht man AGB von einem Anwalt des Ziellandes, in dem das dort geltende Recht voll berücksichtigt wird (KEINE Übersetzung von deutschen AGB!). Kann man auch bei der IT Recht Kanzlei buchen, da sind dann zB bei der Französischen Version extra Inhalte per Link eingebaut, weil die Franzosen so viele extra Infos in den AGB haben wollen.
Re: B2C: Welches Länderrecht gilt?
Das seit 2022 gültige neue Kaufrecht basiert ja auf der europäischen Warenkaufrichtlinie 2019/771.Interessante Frage hierzu: Sind dann die Deutschen AGB, Widerruf, Datenschutz etc obsolet bzw. dort nicht gültig weil vielleicht dort nicht richtig ?
Datenschutz und Widerruf sind je mehr oder weniger EU Konform, aber AGB?
https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlini ... Warenkauf)
D.h. die ganzen Sachen im Gewährleistungsrecht wie Beweislastumkehr, Verjährung, Minderung, Schadenersatz usw. sind jetzt weitgehend vereinheitlicht.
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Re: B2C: Welches Länderrecht gilt?
Generell ein spannendes Thema.
Welches Gericht zuständig ist (nur wessen Staat) richtet sich nach der Brüssel-Ia-Verordnung, oder EuGVVO genannt. In Artikeln 17 bis 19 ist der Verbrauchergerichtsstand geregelt. Dessen Voraussetzungen müssen nicht zwangsläufig erfüllt sein, nur weil auf einer Seite jemand in seiner Rolle als Verbraucher handelt. Weitere Regelungen kommen in Frage (wobei übrigens auch mehrere Gerichte gleichzeitig zuständig sein können), zum Beispiel der Erfüllungsgerichtsstand. Ansonsten, ganz allgemein gilt, wie auch im deutschen Recht: Wenn man jemanden verklagen will, muss/kann man zu ihm hingehen.
Danach wendet das Gericht die nationalen Regeln zum "Internationalen Privatrecht" an. Dabei geht es nur um die Frage, wessen Staates Recht anwendbar ist, und, wie könnte es anders sein, auch hierfür gibt es inzwischen Verordnungen, unter anderem die Rom-I-Verordnung. Auch da kann man einfach mal das Inhaltsverzeichnis durchgehen und sich ein Bild machen. Häufig ist es das Recht des Verkäufers beziehungsweise dessen, der die vertragscharakteristischen Leistung erbringt, grob gesagt. Für Verbraucher ist gilt hier Artikel 6. Auch da wird man wieder feststellen, dass nicht ausnahmslos das Recht des Verbrauchers gilt.
Grundsätzlich ist auch immer eine Rechstwahl und ein vereinbarter Gerichtsstand möglich, auch gegenüber Verbrauchern. Das muss dann aber auch wirksam geschehen sein. Und es darf nicht dazu führen, dass solche Normen umgangen werden, die nach dem Recht des Verbraucherstaates zwingend wären.
Wie schon gesagt wurde, ist das aber innerhalb der EU häufig gar nicht mehr so problematisch, da sowieso weitgehend harmonisiert wurde.
Welches Gericht zuständig ist (nur wessen Staat) richtet sich nach der Brüssel-Ia-Verordnung, oder EuGVVO genannt. In Artikeln 17 bis 19 ist der Verbrauchergerichtsstand geregelt. Dessen Voraussetzungen müssen nicht zwangsläufig erfüllt sein, nur weil auf einer Seite jemand in seiner Rolle als Verbraucher handelt. Weitere Regelungen kommen in Frage (wobei übrigens auch mehrere Gerichte gleichzeitig zuständig sein können), zum Beispiel der Erfüllungsgerichtsstand. Ansonsten, ganz allgemein gilt, wie auch im deutschen Recht: Wenn man jemanden verklagen will, muss/kann man zu ihm hingehen.
Danach wendet das Gericht die nationalen Regeln zum "Internationalen Privatrecht" an. Dabei geht es nur um die Frage, wessen Staates Recht anwendbar ist, und, wie könnte es anders sein, auch hierfür gibt es inzwischen Verordnungen, unter anderem die Rom-I-Verordnung. Auch da kann man einfach mal das Inhaltsverzeichnis durchgehen und sich ein Bild machen. Häufig ist es das Recht des Verkäufers beziehungsweise dessen, der die vertragscharakteristischen Leistung erbringt, grob gesagt. Für Verbraucher ist gilt hier Artikel 6. Auch da wird man wieder feststellen, dass nicht ausnahmslos das Recht des Verbrauchers gilt.
Grundsätzlich ist auch immer eine Rechstwahl und ein vereinbarter Gerichtsstand möglich, auch gegenüber Verbrauchern. Das muss dann aber auch wirksam geschehen sein. Und es darf nicht dazu führen, dass solche Normen umgangen werden, die nach dem Recht des Verbraucherstaates zwingend wären.
Wie schon gesagt wurde, ist das aber innerhalb der EU häufig gar nicht mehr so problematisch, da sowieso weitgehend harmonisiert wurde.
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Re: B2C: Welches Länderrecht gilt?
ich meine, dass man etwas grundsätzliches unterscheiden muß
In welchem Land ist der shop des Verkäufers?
in DE. dann kauft der Kunde im Ausland
hat der Verkäufer einen amazon-FR oder NL-Shop, dann kauft der Kunde im Inland (wenn er in diesen Ländern lebt)
ebenso bei ebay:
shop in DE
Versand von DE nach USA: Kunde kauft im Ausland und DE-Recht
hast du aber einen ebay-US-Shop, dann kauft Kunde im Inland und es ist US-Recht
In welchem Land ist der shop des Verkäufers?
in DE. dann kauft der Kunde im Ausland
hat der Verkäufer einen amazon-FR oder NL-Shop, dann kauft der Kunde im Inland (wenn er in diesen Ländern lebt)
ebenso bei ebay:
shop in DE
Versand von DE nach USA: Kunde kauft im Ausland und DE-Recht
hast du aber einen ebay-US-Shop, dann kauft Kunde im Inland und es ist US-Recht
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Re: B2C: Welches Länderrecht gilt?
Ich weiß, mein Beitrag ist irgendwie nicht groß beachtet worden – aber ich dachte, dass das an sich trotzdem relativ deutlich beschrieben war, wie das funktioniert?
Die Komponente, wo der Shop jeweils sitzt, ist allerdings ein wichtiger grundsätzlicher Aspekt, da hast du recht.
Die Komponente, wo der Shop jeweils sitzt, ist allerdings ein wichtiger grundsätzlicher Aspekt, da hast du recht.
Re: B2C: Welches Länderrecht gilt?
Nicht, wo er sitzt ... das ist eher nebensächlich. Und auch die URL-Endung ist ggf. ebenfalls nur ein untergeordnetes Indiz.Schreiber Ling hat geschrieben: ↑5. Feb 2024 14:08 Die Komponente, wo der Shop jeweils sitzt, ist allerdings ein wichtiger grundsätzlicher Aspekt, da hast du recht.
Das entscheidende Kriterium ist, an welches Klientel sich hauptsächlich gerichtet wird: Deutsche Kundschaft, deutsches Verbraucherrecht. Eindeutig internationale Kundschaft: Verbraucherrechte der jeweiligen Herkunftsländer der Kundschaft. Gern gelebter Irrtum: durch .de-Domain allein safe auf deutsches Recht reduziert zu sein.
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Re: B2C: Welches Länderrecht gilt?
Ich wollte dem Vorposter nur ein Zugeständnis machen, wenn ich mich schon beschwere, dass mein Beitrag ignoriert wird. Klar ist das komplexer, aber nicht egal mit dem Sitz. Ich kann dich zum Beispiel da verklagen, wo du sitzt, selbst wenn ich von dir in Deutschland was auf einer deutschen Seite gekauft habe. Einen Überblick zu den entscheidenden Kriterien habe ich oben bereits gegeben.
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